Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall aus dem Landkreis Rostock

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-lro.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58474174
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall aus dem Landkreis Rostock

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einsammeln und Befördern von Restabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 40 Liter bis zu einem Volumen von 20 m³ Presscontainer, und Einsammeln und Befördern von Bioabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 20 Liter bis zu einem Volumen von 240 l Behälter, bei gleichzeitiger Sammlung von Altkleidersäcken und Weihnachtsbäumen einschließlich Behälterstellung und -bewirtschaftung im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 mit Verlängerung um höchstens zweimal zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Rostock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einsammeln und Befördern von Restabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 40 Liter bis zu einem Volumen von 20 m³ Presscontainer, und Einsammeln und Befördern von Bioabfall, bereitgestellt in Abfallbehältern von 20 Liter bis zu einem Volumen von 240 l Behälter, bei gleichzeitiger Sammlung von Altkleidersäcken und Weihnachtsbäumen einschließlich Behälterstellung und -bewirtschaftung im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 mit Verlängerung um höchstens zweimal zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um höchstens zweimal zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter,

- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,

- Eigenerklärungen des Bieters, dass:

-- keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vorliegen,

-- er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,

-- er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,

-- er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,

- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

- Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) anzugeben.

- Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.

Auf Verlangen des Auftraggebers:

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),

- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,

- Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB),

- für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 2 Mio. € je Schadensfall für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung für den Fall der Zuschlagserteilung (siehe Formular F7 in Vergabeunterlagen). Der Abschluss der Versicherung ist spätestens zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:

- Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise:

- Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung (Erfassung von Bio- oder Restabfällen im behältergestützten Holsystem im Auftrag einer Kommune unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems unter Verwendung der auch für diese Ausschreibung gebotenen Transponder) vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung der im Zuge des Auftrags erbrachten Leistungen einschließlich des dort eingesetzten Transponders, Ausführungszeitraum. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.

- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die zu erbringende Leistung. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Vergabeunterlagen oder gleichwertig) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.

- Darstellung eines Leistungs- bzw. Entsorgungskonzepts unter besonderer Berücksichtigung der Sammlung von Altkleidern. Einzugehen ist dabei auch auf den geplanten Fuhrpark (Formblatt F9 in den Vergabeunterlagen) und den geplanten Einsatz von Behältern und Transpondern für das Einsammeln von Abfällen. Angaben zu Übernahmestellen bzw. zu den etwaigen Umladestationen werden ebenfalls mit dem Angebot erbeten.

— Vorlage eines Datenblattes des angebotenen Transponders.

Spätestens mit Leistungsbeginn vorzulegende Angaben und Nachweise:

— Nachweis über den entsprechenden Fuhrpark einschließlich technischer Spezifikationen des Identifikationssystems;

- Benennung von Übergabestelle (Restabfall und für die Gestellung von Altkleidersammelcontainern) bzw. Umschlaganlage (Bioabfälle einschl. Weihnachtsbäume)

— Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Verwendung von Daten aus dem Abfallbehälter-Identifikationssystems.

Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:

- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,

- für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es sind die Mindestanforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters im Angebotsschreiben enthalten).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-270706
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu dieser Ausschreibung wurde im ABl./S S89 vom 08.05.2023 (2023/S 089-270706) eine Vorinformation veröffentlicht.

Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):

- der Auftraggeber wird nach Maßgabe von § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes vor der Zuschlagserteilung an den ermittelten Bestbieter bei der Registerbehörde abfragen, ob zum Bieter im Wettbewerbsregister Eintragungen gespeichert sind. Unabhängig davon behält sie sich vor, vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anzufordern.

- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,

- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,

- gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen,

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,

- besondere Vertragsbedingungen,

- Urkalkulation (gesondert schriftlich vorzulegen!).

Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse angefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt.

Bieteranfragen und -hinweise sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter https://www.subreport.de/E58474174 schriftlich an den Auftraggeber zu richten.

Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über die folgende elektronische Adresse abgerufen werden können: https://www.subreport.de/E58474174. Hierzu empfiehlt der Auftraggeber, dass der Bieter sich auf der o.g. Vergabeplattform registriert. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Bieter im Verfahren Nachricht über mögliche Bieterfragen und die Antworten der Vergabestelle bekommt.

Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.07.2022, BGBl. I S. 1214) Anwendung.

§ 160 lautet auszugsweise:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023