Neubau 8-gruppige KITA Blandine-Merten-Haus, Bad Neuenahr-Ahrweiler, LOS 2 Spezialtiefbau, Erd-, Entwässerungs- und Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11-20_1H0030_LOS2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 136a
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2641/9058203
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ag-bnaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 8-gruppige KITA Blandine-Merten-Haus, Bad Neuenahr-Ahrweiler, LOS 2 Spezialtiefbau, Erd-, Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Neubau einer 8-gruppigen Kita als Ersatzgebäude der Kita Blandine-Merten-Haus, die beim Ahrhochwasser 2021 zerstört wurde.
- 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise mit WDVS, z. T. Holzfassade
- Baugrundstück ca. 4.465 m².
- Nettoraumfläche von rund 1.925 m².
- Kita-Plätzen Platz für 25 U3-Kinder und 150 Ü3-Kinder.
- Hochwasserangepasste Bauweise im Überschwemmungsgebiet
- Fernwärme und PV
- Zentrale Lüftungsanlage
Edith-Stein-Straße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
LOS 2 Spezialtiefbau, Erd-, Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
- 635 m³ Erdaushub
- 1375 m Boden-Verdrängungspfähle
- 425m Grundleitungen
- 1165 m² Perimeterdämmung
- 300 m³ WU-Bodenplatte
- 162 m³ Stahlbetonwände, -stützen
- 312 m² Nicht tragendes Mauerwerk, d = 11,5 cm
- 1460 m² Tragendes Mauerwerk, d = 24 cm
- 710 m³ Betondecke, geschalt, d = 25 cm
- 78 t Stabstahl
- 85 t Mattenstahl
Teilweise Nachforderung von Unterlagen mit Ausnahme von Formblatt 225a ohne Basiswert 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung nach Formblatt 124:
o Erklärung über Registereintragungen
• Eigenerklärung nach Formblatt 124:
o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
o Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
o Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie SVBeiträge,
o Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
o Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; mind. 800.000 EUR netto/Jahr,
• Nachweis einer Haftpflichtversicherung: mind. 5 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
• Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren unter Benennung des Auftraggebers mit Adresse, Rufnummer, E-Mail Adresse und mit Auftragsvolumen.
• Mustererklärung Nr. 1 nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG,
• Mustererklärung Nr. 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG, - Eigenerklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.