Persönliche Schutzausrüstung Bereich Haut- und Gehörschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-039-EU-ABBES
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Issac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung Bereich Haut- und Gehörschutz
Ziele und Randbedingungen dieser Ausschreibung sind:
kostengünstige Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstungen, Hautcremes, Handschuhe und Gehörschutz, für die von der BGHM finanzierten Erprobungsphasen;
dass alle Waren aus dem von der Auftraggeberin definierten Warenkorb ganzjährig, unabhängig von Produktionszyklen der Hersteller, mit gleichbleibender, verlässlich
kurzer Lieferzeit zur Verfügung gestellt werden können;
dass auch andere Produkte, die nicht im von der Auftraggeberin definierten Warenkorb enthalten sind, vom Rahmenvertragspartner in akzeptabler Lieferzeit bereitgestellt werden können;
dass der Rahmenvertragspartner eine umfassende, fachkundige und erfahrene Bera-tung über vorhandene Produkte, aber auch über neue Heil- und Hilfsmittel im Bereich Hautschutz auf dem Weltmarkt, sicherstellt;
die jeweiligen Produktblätter der Artikel können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden;
Es dürfen nur Produkte angeboten werden, die keine Generika sind und über die ent-sprechenden Produkteigenschaften verfügen;
Sofern die im Warenkorb (Dokument 12) angebotenen Produkte nicht mehr verfügbar sind, ist ein gleichwertiges Nachfolgeprodukt vorzuschlagen.
Es soll eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von einem Jahr mit drei Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Wegen ggf. anstehender Umstrukturierungen ist nicht klar, ob die Lagerung, Kommis-sionierung und Versand in den kommenden Jahren intern von der BGHM weiterhin geleistet werden kann. Deshalb ist die Mindestlaufzeit zunächst auf ein Jahr mit der dreimaligen Option um jeweils ein weiteres Jahr begrenzt werden.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 geplant.
Der geschätzte Auftragswert pro Jahr liegt bei 750.000,00 € netto. Das geschätzte Gesamtvolumen inklusive aller Verlängerungsoptionen beträgt 3.000.000,00 € netto.
Versicherten der BGHM werden in einer von der Auftraggeberin finanzierten, zeitlich befristetenErprobungsphase verschiedene Produkte aus einem von der Auftraggeberin definierten Warenkorb (Hautcremes, Handschuhe sowie Gehörschutzartikel) zur Erprobung zur Verfügung gestellt.
Um dies zu ermöglichen möchte die Auftraggeberin einen Dienstleister beauftragen. Dieser soll einen von derAuftraggeberin festgelegten Warenkorb bedienen und an die Auftraggeberin an ihren Standort in Düsseldorf beliefern
Ziele und Randbedingungen dieser Ausschreibung sind:
kostengünstige Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstungen, Hautcremes, Handschuhe und Gehörschutz, für die von der BGHM finanzierten Erprobungsphasen;
dass alle Waren aus dem von der Auftraggeberin definierten Warenkorb ganzjährig, unabhängig von Produktionszyklen der Hersteller, mit gleichbleibender, verlässlich
kurzer Lieferzeit zur Verfügung gestellt werden können;
dass auch andere Produkte, die nicht im von der Auftraggeberin definierten Warenkorb enthalten sind, vom Rahmenvertragspartner in akzeptabler Lieferzeit bereitgestellt werden können;
dass der Rahmenvertragspartner eine umfassende, fachkundige und erfahrene Bera-tung über vorhandene Produkte, aber auch über neue Heil- und Hilfsmittel im Bereich Hautschutz auf dem Weltmarkt, sicherstellt;
die jeweiligen Produktblätter der Artikel können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden;
Es dürfen nur Produkte angeboten werden, die keine Generika sind und über die ent-sprechenden Produkteigenschaften verfügen;
Sofern die im Warenkorb (Dokument 12) angebotenen Produkte nicht mehr verfügbar sind, ist ein gleichwertiges Nachfolgeprodukt vorzuschlagen.
Es soll eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von einem Jahr mit drei Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Wegen ggf. anstehender Umstrukturierungen ist nicht klar, ob die Lagerung, Kommis-sionierung und Versand in den kommenden Jahren intern von der BGHM weiterhin geleistet werden kann. Deshalb ist die Mindestlaufzeit zunächst auf ein Jahr mit der dreimaligen Option um jeweils ein weiteres Jahr begrenzt werden.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 geplant.
Der geschätzte Auftragswert pro Jahr liegt bei 750.000,00 € netto. Das geschätzte Gesamtvolumen inklusive aller Verlängerungsoptionen beträgt 3.000.000,00 € netto.
Es soll eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von einem Jahr mit drei Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dokument 06 Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien § 123,124 GWB
HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID ( Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Unternehmensdarstellung
Dokument 07 Eignung mit:
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zuleisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.
Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die ent-sprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggebe-rin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.