Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 zur Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Contwig mit Instandsetzung der zugehörigen Sporthalle im Ortsteil Stambach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Landauer Str. 18-20
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Abt. III, Bauabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 6332/8062-308
Fax: +49 6332/8062-999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgzwland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 zur Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Contwig mit Instandsetzung der zugehörigen Sporthalle im Ortsteil Stambach
Ausgeschrieben wird die Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53, 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnische Anlagen, AG 4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, AG 6-Förderanlagen, AG 7-Nutzungsspez. Anlagen (Gewerbliche Küche für die Zubereitung der Speisen, manuelle Feuerlöschanlagen), AG 8-Gebäudeautomation sowie einzelne „Besondere Leistungen“.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe und zu mindestens einer Angebotsverhandlung aufgefordert. Weitere Informationen zum geplanten Projekt nebst den bereits vorliegenden Voruntersuchungen sind den unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Felsackerstraße 9, 66497 Contwig (Ortsteil Stambach)
Die Grundschule Contwig ist seit vielen Jahren auf zwei Standorte, Contwig und Stambach, aufgeteilt. Die damit verbundenen organisatorischen und pädagogischen Nachteile sollen nun durch die geplante Zusammenführung behoben werden. Dass dafür der Standort Stambach geeignet ist, wurde aufgrund einer durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellt. Die Bestandsgebäude am Standort Stambach müssen modernisiert und erweitert werden. Damit gehen teilweise auch Umbaumaßnahmen einher. Für die Bestandsgebäude wurden weitergehende Voruntersuchungen (Zustandsberichte) beauftragt; ebenso für die Erweiterungsmöglichkeiten (Vorentwurfspläne). Die Ergebnisse der Vorbeauftragungen sind unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbar.
Eine Erweiterung am Standort Stambach soll – zusammen mit dem Bestandsgebäude - zur Umsetzung eines 3-zügigen Raumprogrammes mit nach derzeitigem Erkenntnisstand insgesamt rd. 1.291 m² Nutzungsfläche führen. Das Raumprogramm besteht aus Unterrichts-, Verwaltungs- und Ganztagesräumen mit Küche und Speiseraum sowie Differenzierungsräumen. Die Grundschule wird als Ganztags- und Schwerpunktschule (insbesondere für Kinder mit Hörbeeinträchtigungen) geführt. Die Bauwerkskosten (KG 300+400) werden derzeit auf 5.250.000,- € geschätzt, wobei auf die Kosten für das Bauwerk-Technische Anlagen (KG 400) 1.312.000,- € entfallen.
Das 1963 erbaute Schulgebäude wurde 2008 um eine Sporthalle erweitert. Unabhängig von der notwendigen Erweiterung um mind. 5 Unterrichtsräume plus zugehörige Nebenräume, sind beim Schulgebäude im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: Energetische Modernisierung der Gebäudehülle, Herstellung der Barrierefreiheit, Instandhaltung bzw. -setzung von Unterrichts- und Verwaltungsräumen, Überprüfung und ggfs. Ertüchtigung des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und der Unfallverhütungsvorschriften. Bei der Einfeld-Sporthalle sind insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und ggfs. Sicherungsmaßnahmen im Anschlussbereich an das Schulgebäude durchzuführen. Die Baumaßnahme wird bei laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden müssen, wobei vom Auftraggeber Container als Ausweichquartier für einen Teil des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden.
Die technischen Bestandsanlagen befinden sich überwiegend in akzeptablem Zustand, sind jedoch auf die aktuell gültigen Vorschriften hin zu überprüfen und ggfs. anzupassen bzw. zu modernisieren, vgl. „Informationsunterlagen Machbarkeitsstudie“ in den Vergabeunterlagen und hier insbesondere die Dateien „Bewertung Zustandsbericht TGA“ und „Aufgabenbeschreibung“. Die Fachplanung Technische Ausrüstung nebst Besonderen Leistungen wird als integrierte Gesamtplanung der Anlagengruppen 1 bis 8 mit der Ausschreibung in den Wettbewerb gestellt. Der Grund ist nicht zuletzt die aus den Projektanforderungen und Projektzielen erforderliche anlagenübergreifende Gesamtplanung zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts unter Berücksichtigung der mindestens einzuhaltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (2024) sowie der Planung und Ausführung im laufenden Betrieb und unter Beachtung der vorhandenen Bestandsanlagen. Für die Zubereitung der Speisen für die Schüler/innen soll die Schule mit einer gewerblichen Küche (Gastro-Küche) ausgestattet werden.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.
Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI:
1. Grundleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 8
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4.
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
2. Besondere Leistungen
Auftragsstufe 1: Einzelne Besondere Leistungen.
Auftragsstufe 2: Einzelne Besondere Leistungen.
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Leistungskatalog“ verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele („Vertragsziele“) als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Planervertrag“ verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Für die Auswahlentscheidung werden für die Fachplanung Technische Anlagen bis zu maximal 4 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:
a) Größe: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für das Bauwerk-Technische Anlagen (KG 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ≥ 800.000,- € brutto: 1 Punkt.
b) Komplexität: Es handelt sich um ein Projekt, dass (auch) Planungsleistungen unter Berücksichtigung von technischen Anlagen im Bestand erforderte: 1 Punkt.
c) Umfang: Die Projektbearbeitung bzw. -beauftragung umfasst auch die Planung einer küchentechnischen Anlage für eine gewerbliche Küche mittlerer Größe für die Zubereitung von Speisen, vgl. Anlagengruppe 7.1 unter Anlage 15 zur HOAI 2021: 1 Punkt.
d) Integrierter Planungsansatz: Die Projektbearbeitung umfasste eine Gesamtplanung der Technischen Ausrüstung mit mindestens den Anlagengruppen 1 bis 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI: 1 Punkt.
Die Angaben zu den ausgewählten Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert. Bei der Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung maßgebende Wertungssumme.
Bei der Bewertung der einzelnen Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Addition zur Ermittlung der Wertungssumme fortgeschrieben wird.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage einer Kopie der Nachweisunterlagen gemäß § 2 Ing-KAG Rh.-Pf. oder der Nachweisunterlagen gemäß §§ 3 ff Ing-KAG Rh.-Pf..
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer Kopie der Nachweisunterlagen gemäß § 2 Ing-KAG Rh.-Pf. oder der Nachweisunterlagen gemäß §§ 3 ff Ing-KAG Rh.-Pf nachweist.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ –, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung.
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden über 1.500.000 € sowie für Sach- und Vermögensschäden über 750.000 € ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssumme der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft jeweils die geforderte Mindest-Deckungssumme erreicht.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dabei ist der Nachweis für den Leistungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
1. Für die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich „Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung“ mindestens die Anlagengruppen AG 2-Wärmeversorgungsanlagen und AG 4-Starkstromanlagen umfassen; dabei müssen jeweils mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 2,3 und 5 bis 8 (vgl. §§ 53, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1) erbracht worden sein.
2. Die Referenzen aus dem Leistungsbereich „Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung“ dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation“). Sofern die Leistungserbringung bis dato noch nicht abgeschlossen ist, muss sie mindestens bis zu dem Beginn der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) fortgeschritten sein.
3. Es müssen mindestens 2 Referenzen aus dem Leistungsbereich „Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung“ eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Wegen der einschlägigen Rechtsvorschriften wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Insofern wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Vergabeunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind.
Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Weitere Informationen zur technischen Handhabung und Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis zu finden. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Die vorstehenden Ausführungen geltend gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“