Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz Ludwigshafen, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0366
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertorplatz 1
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB NL Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz Ludwigshafen, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen (LPH) 5-9 gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 und 2 (für Kostengruppe 411 lediglich LPH 6-9), sowie Leistungsphasen (LPH) 6-9 gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppe 3 für den Neubau des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen (aufgrund Von Eigenleistungen teilw. Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen).
Ergänzt werden die Grundleistungen insbes. durch folgende Besondere Leistungen:
- Zusammenstellung und Übergabe der anlagentechnischen Kenn-/Berechnungswerte für Energieausweis
- Aufbereitung der anlagentechnischen Kenn-/Berechnungswerte
- Zusammenstellung und Übergabe der anlagentechnischen bzw. beleuchtungstechnischen Kenn-/Berechnungswerte
- Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der LBB-Vorgaben
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare
67059 Ludwigshafen
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Grundstück liegt am Südrand des Ludwigshafener Stadtzentrums und hat eine Größe von ca. 4.300 m². Die Grundstücksform ist in etwa trapezförmig.
Es ist von Verkehrsflächen umgeben und aktuell finden auf dem Grundstück die Erd- und Verbauarbeiten statt.
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Im Norden grenzt die Fläche an die Wredestraße, im Osten an die Bürgermeister-Hoffmann-Straße und im Westen an die Heinigstraße. Südlich der Grundstücksfläche befindet sich die Abfahrt der aus Mannheim kommenden Hochstraße. Die Abfahrtsrampe der Hochstraße ist momentan gesperrt und wird zukünftig von der Stadt Ludwigshafen als Baustellenzufahrt für die Sanierung der "Weiße Hochstraße" Süd genutzt.
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Die umgebende Bebauung besteht vor allem aus fünf- bis siebengeschossigen Wohngebäuden, zumeist aus der Nachkriegszeit. Östlich grenzt in einem kleinen Bereich der Neubau der Kindertagesstätte in der Wörthstraße an das Baugrundstück.
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Im südlichen und westlichen Grundstücksbereich verläuft die
Baugrenze weitgehend entlang der Grundstücksgrenze, in den anderen Bereichen ist ein Abstand zur Grundstücksgrenze
einzuhalten.
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Bei dem Neubau des Polizeipräsidiums handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit 12 Geschossen sowie 3 Untergeschossen. Das Gebäude, bestehend aus Bauteil 1 und Bauteil 2, wird mit einer 3er-Aufzugsgruppe im Hauptgebäude (Bauteil 1) vertikal erschlossen. Die Aufzugsgruppe besitzt einen gemeinsamen Vorraum über alle Etagen.
Die Aufzüge sind Personenaufzüge nach DIN 81. Einer der drei Aufzüge wird als Feuerwehraufzug nach DIN 81-72 ausgeführt.
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Das Gebäude hat eine Nutzfläche von ca. 9.700 m2 verteilt auf 15 Geschossen. Die gesamten Baukosten wurden mit 92.470.000 Euro (Kostengruppen 300-600) ermittelt. Für die Kostengruppen 410 bis 430 sind 10.755.000 Euro veranschlagt.
Die Bauarbeiten am Gesamtprojekt haben bereits 2022 begonnen, geplante Fertigstellung ist 2027.
Für die Übergabe der bepreisten Leistungsverzeichnisse ist der 23.04.2024 einzuhalten.
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Zur Einhaltung des Zeitplanes befindet sich die Leistungsphase 5 für die KG 411 und die Anlagengruppe 3 zurzeit in Ausführung. Die Ergebnisse der LPH 5 können noch nicht zur Verfügung gestellt werden.
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Es sind acht RLT-Anlagen für die einzelnen Bürozonen mit Luftvolumenströme zwischen 3.000 bis 27.000 m3/h in zwei Technikzentralen im Dachgeschoss vorgesehen. Weiterhin die Belüftung von drei Untergeschossen mit Unterstützung von Jetventilatoren, Druckbelüftung für Treppenhäuser und Feuerwehraufzug sowie Kaltentrauchung der Untergeschosse.
Zu Ziff. II.2.5):
Die Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien sowie deren Wichtung und Wertung/Bepunktung (Bewertungssystematik) sind den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
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Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Eignungsbogen bzw. Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen, wenn und soweit jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter
- der Bauleiter.
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber bzw. Bieter/das Unternehmen/das Büro und den Projektleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Bruttogrundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung,
f) Rechnungswert (Honorar, netto)
g) erbrachte Anlagengruppen,
h) Gebäudeart,
i) Art der Baumaßnahme,
j) Anzahl der Vollgeschosse.
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung Technische Ausrüstung ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bieter hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bieter hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar und eine Berufserfahrung in der genannten Fachrichtung von mind. 5 Jahren nach Studienabschluss nachweisen.
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Der Bauleiter muss muss mindestens den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder eine vergleichbare Berufszulassung in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar und eine Baustellenpraxis von mind. 5 Jahren in derselben Fachrichtung nach Ausbildungsabschluss nachweisen.
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Bieter / Unternehmen / Büro:
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6 - 8 gem. § 55 HOAI) für den Neu-, Erweiterungs-, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 4 500 qm. Es müssen mind. die Anlagengruppen 1 bis 3 erbracht worden sein.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.10.2015 und zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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2. Projektleiter:
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6 - 8 gem. § 55 HOAI) für den Neu-, Erweiterungs-, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 4 500 qm. Es müssen mind. die Anlagengruppen 1 bis 3 erbracht worden sein.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.10.2015 und zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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3. Bauleiter:
Mind. 1 Referenz über Objektüberwachung (LPH 8 gem. § 55 HOAI) für den Neu-, Erweiterungs-, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 1 000 qm. Es müssen mind. die Anlagengruppen 1 bis 3 erbracht worden sein.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.10.2015 und zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Die Referenzen des Bewerbers bzw. Bieters, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten drei Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Technische Ausrüstung in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Eignungsbogen).
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Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen mit dem Angebot einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen
Für das Angebot und den Eignungsbogen inkl. deren Anlagen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden u. vollständig ausgefüllt, elektronisch, in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf deren Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt (Textform, § 126b BGB).
Die Form der Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer II.2.5)) ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.
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Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen.
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Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYL9E
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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