Planerauswahlverfahren TGA/ELT Referenznummer der Bekanntmachung: SKHP_VE003_ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pettenkoferstr. 22
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 66955
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-pirmasens.de/
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planerauswahlverfahren TGA/ELT
Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Elektrotechnik (ELT) gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (u.a. Rohrpostanlage) für das Städtische KH Pirmasens
66955 Pirmasens
0.Vorbemerkungen
Das Städtische Krankenhaus Pirmasens plant eine Erweiterung und Sanierung des bestehenden Krankenhauses.
Dafür werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben:
Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Elektrotechnik (ELT) gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (u.a. Rohrpostanlage)
Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit als 2-stufiges Verfahren ausgeschrieben.
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.
Mit dem Honorar wird eine Gesamtleistung des Auftragnehmers (AN) vergütet, unabhängig davon, ob hierzu erforderliche Leistungen nach Art und Umfang mehr oder weniger vollständig in diesem Leistungsbild beschrieben sind. Die Leistungsverpflichtung des AN zur Erreichung des Werkerfolges bleibt hierdurch unberührt. Ebenfalls kann der AN aus der detailliert beschriebenen Leistung nicht ableiten, dass diese vollständig ist.
Die Unterlagen, die zur Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und über diese sind Verschwiegenheit zu bewahren.
Bitte adressieren Sie Ihr Teilnahmeantrag an:
Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH
Pettenkoferstr. 22
66955 Pirmasens
Sämtlicher Schriftverkehr, wie auch die Übermittlung der Teilnahmeanträge sowie die Submission der Angebote sind über die eVergabeplattform zu führen.
WICHTIG: die Kommunikation über die eVergabeplattform ist zwischen dem 16.10.2023 und 24.10.2023 nur eingeschränkt möglich!
Aus Gründen der Gleichbehandlung stellen sie Rückfragen zur Bewerbung bitte bis zum 03.11.2023 18:00 Uhr. Die Antworten werden über die eVergabeplattform an alle Bewerber verteilt.
Die Teilnahmeanträge sind vollständig bis zum 27.11.2023 12:00 Uhr über die eVergabeplattform einzureichen. Ein unvollständiger Teilnahmeantrag kann zu einem Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Es werden die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur zweiten Stufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) eingeladen. Sollten aufgrund von gleicher Punktzahl sich mehr Teilnehmer als für die Verhandlung eingeladen werden sollen, qualifizieren, so wird über das Los die Teilnahme der Teilnehmer auf die maximal vorgesehene Zahl von bis zu 5 Teilnehmer reduziert.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich in der KW 50/2023 über die eVergabeplattform verteilt. Die Submission des vollständigen Angebots erfolgt voraussichtlich bis zum 19.01.2024.
Die Bieterpräsentationen sind voraussichtlich an folgenden Tagen: 05.02.2024 oder 06.02.2024
Der Zuschlag wird voraussichtlich im März / April 2024 erteilt. Die Beauftragung und der Leistungsbeginn erfolgt voraussichtlich unmittelbar nach Übermittlung des Zuschlags, spätestens aber im zweiten Quartal 2024.
1.Ausgangssituation (vgl. Anlage Zielplanung):
Im Zuge der anstehenden Schließung des St. Elisabeth-Krankenhauses (SEK) in Rodalben und Zusammenführung der stationären Angebote am Städtischen Krankenhaus Pirmasens (SKH) entsteht aus einem Krankenhaus der Grundversorgung (SEK) und einem Krankenhaus der Regelversorgung (SKH) ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit einem breiten Leistungsspektrum, das auch die Notfallversorgung in der Region sicherstellen kann.
Im Rahmen der Integration der neuen Funktions- und Pflegeflächen und der räumlichen Erweiterung erfolgt eine Neuorganisation des Bestandes.
Mit der notwendigen Erweiterung soll der Bedarf an der zusätzlich erforderlichen Nutzfläche abgedeckt werden.
2.Projektbeschreibung
Grundlage für die Planung ist die durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigte Zielplanung (vgl. Anlagen).
2.1 Erweiterungsneubau
In einem ersten Bauabschnitt soll der Erweiterungsbau erstellt werden. Er enthält den neuen Zentral-OP, die Intensivmedizin und Ambulanzbereiche sowie neue Pflegestationen. Diese ermöglichen es, die am Standort des SEK wegfallenden Kapazitäten zu ersetzen.
Der Neubau ist so zu planen, dass er den zukünftigen Anforderungen an ein nachhaltiges Krankenhaus gerecht wird sowie ein weitestgehender CO2 neutraler und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.
Im Zuge der Planung sind durch das Planerteam Vorschläge auszuarbeiten, wie in einem wirtschaftlichen Maße und unter Berücksichtigung des Betriebs ein klimaresilientes Krankenhaus geschaffen werden kann.
Der Erweiterungsneubau ist zwingend als ein Bauabschnitt zu planen und auszuführen.
2.2 Sanierung Bestand
Die Sanierung des Altbaus erfolgt nach Fertigstellung der Erweiterung und Umzug aus Rodalben in mehreren Bauabschnitten. Diese beginnen mit dem Umbau der Flächen im EG und im O1.
Die Sanierung des Bestands soll so vorgesehen werden, dass auch dieser wirtschaftlich und weitestgehend CO2 neutral betrieben werden kann. Der Energiebedarf des Bestandshaues soll auf ein notwendiges und wirtschaftlich sinnvolles Minimum reduziert werden. Im Zuge der Planung sollen Maßnahmen untersucht werden, wie die Klimaresilienz des Bestands optimiert werden kann.
2.3 Hubschrauberdachlandeplatz
Sollte ein Dachlandeplatz bis auf weiteres nicht umgesetzt werden, sollten trotzdem die notwendigen statischen, konstruktiven und technischen Voraussetzungen umgesetzt werden.
Die Kosten für das Herstellen eines Hubschrauberdachlandeplatz sind nicht Bestandteil der Kostenermittlung der baulichen Zielplanung
3.Termine und Kosten:
3.1 Termine
Nach aktuellem Kenntnisstand kann für den Erweiterungsneubau von einer Planungs- und Ausführungsdauer von ca. 7 Jahren ausgegangen werden, sodass in der zweiten Hälfte des Jahres 2031 der Nutzungsbeginn erfolgen kann.
Anschließend erfolgt die Umstrukturierung und Sanierung des Bestands in mehreren Bauabschnitten über ca. 6 Jahre. Das Ende des Gesamtprojekts ist voraussichtlich Ende 2036. Die Möglichkeiten zur Optimierung des Terminplans ist zu untersuchen.
3.2 Kosten
Gemäß der baulichen Zielplanung ist von aktuell ca. 256 Mio € brutto (KG 200 bis 700) für Neubau und Sanierung auszugehen. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Kostenobergrenze. Sollten im Zuge der Planung kostensteigernde Maßnahmen erforderlich seien, sind diese durch das Planungsteam zu dokumentieren und dem Bauherrn zur Freigabe vorzulegen (z.B. Erhöhung der Qualitäten). Baupreisbedingte Kostensteigerungen sind hiervon ausgenommen.
4.Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN)
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Leistungen der Fachplanung gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 LP 1 - 9.
ALG 4: Hoch- und Mittelspannungs-, Eigenstromversorgungs- Niederspannungs-, Beleuchtungs- und Blitzschutzanlagen
ALG 5: Telekommunikations-, Such- und Signal-, Zeitdienst-,Elektroakustische, Fernseh- und Antennen-, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen und Übertragungsnetze
ALG 6: Aufzugs- und Rohrpostanlagen
Folgende Unterlagen werden mit der Bekanntmachung veröffentlicht:
- Planunterlagen Bestand
- Zielplanung samt Anlagen
Der Leistungsbeginn erfolgt voraussichtlicher im Q II /24.
Der Abschluss der Planung, Bauausführung und Inbetriebnahme ist in Abhängigkeit der Ergebnisse aus der LP 1 und 2 zu definieren.
5.Konzeptstudie
Im Zuge der 2. Stufe ist durch die Bieter eine Konzeptstudie als Teil des Angebots auszuarbeiten. Die Konzeptstudie soll folgende Punkte betrachten:
• Konzeptionelle Darstellung eines nachhaltigen und CO2 neutralen Energieversorgungskonzepts für den Erweiterungsneubau unter Berücksichtigung des Bestands.
• Konzeptionelle Darstellung wie ein nachhaltiges und weitestgehend CO2 neutrales Energieversorgungskonzept für den Bestand aussehen kann.
• Wie kann ein Konzept der zukünftigen Niederspannungshauptverteilung und Unterverteilung, unter Berücksichtigung des Neubaus und Bestands, aussehen? Ist eine zusammengelegte NSHV/Notstromversorgung möglich?
• Erläuterung der Herangehensweise in der Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung der Frage wie der Bestand und der Neubau zusammengefasst werden können.
6.Vertragsrelevante Bedingungen
6.1 Stufenweise Beauftragung
Der Ingenieurvertrag wird als Stufenvertrag konzipiert, d. h. es wird zunächst die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung abgerufen. Die Sanierung muss in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der Erweiterungsneubau ist ein in sich abgeschlossener Bauabschnitt.
Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1: HOAI LPH 1 und 2
Leistungsstufe 2: HOAI LPH 3 inkl. HU-Bau und 4
Leistungsstufe 3: HOAI LPH 5 - 7
Leistungsstufe 4: HOAI LPH 8
Leistungsstufe 5: HOAI LPH 9
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen und Honorare besteht nicht.
6.2 Bauablauf Erweiterung und Sanierung
Die Sanierung des Bestandshauses muss unter laufendem Krankenhausbetrieb erfolgen. Die Planung muss so erfolgen, dass weitgehend alle Krankenhauseinheiten, zumindest eingeschränkt, zur Verfügung stehen. Lagerflächen sind nur eingeschränkt auf dem Campus verfügbar. Entsprechend muss der Bauablauf eingeplant werden. Gleiches gilt für den Erweiterungsneubau.
6.3 Sicherstellung der vor-Ort Präsenz während der Bauausführung
Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Ausführungsarbeiten (LP 8) bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen zur Bauüberwachung täglich vor Ort zu sein. Dies betrifft die eigenen Gewerke. Bei Gewerkeübergreifenden Schnittstellen muss die Bauüberwachung ebenfalls vor-Ort sein, um kurzfristige Abstimmungen zu ermöglichen.
6.4 Nebenkosten
Nebenkosten können lediglich als Prozentsatz angeboten werden.
6.5 Nachlässe
Mit einem Nachlass dürfen keine Änderungen an dem Leistungsbild vorgenommen werden.
6.6 Weitere Bedingungen
Die Zahlungsfrist von Rechnungen muss mindestens 30 KT betragen.
6.7 Bindefrist
60 KT ab Submission des finalen Angebots.
In Abhängigkeit von der projektspezifischen Laufzeit
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1. der Bekanntmachung.
Es werden die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur zweiten Stufe (Angebots-/Verhandlungsverfahren) eingeladen. Sollten aufgrund von gleicher Punktzahl sich mehr Teilnehmer als für die Verhandlung eingeladen werden sollen, qualifizieren, so wird über das Los die Teilnahme der Teilnehmer auf die maximal vorgesehene Zahl von bis zu 5 Teilnehmer reduziert.
Stufe 2 - Verhandlungsverfahren - Zuschlagskriterien:
A Bieterpräsentation (Gewichtung Gesamt 40 %)
A1. Organisation des Projektteams (Gewichtung 15 %)
A2. Berufliche Qualifikation des Projektteams (Gewichtung 10 %)
A3. Erfahrung Projektteam (Gewichtung 15 %)
B Honorar (Gewichtung 30 %)
C Konzeptstudie (Gewichtung 30 %)
• Konzeptionelle Darstellung eines nachhaltigen und CO2 neutralen Energieversorgungskonzepts für den Erweiterungsneubau unter Berücksichtigung des Bestands.
• Konzeptionelle Darstellung wie ein nachhaltiges und weitestgehend CO2 neutrales Energieversorgungskonzept für den Bestand aussehen kann.
• Wie kann ein Konzept der zukünftigen Niederspannungshauptverteilung und Unterverteilung, unter Berücksichtigung des Neubaus und Bestands, aussehen? Ist eine zusammengelegte NSHV möglich?
• Erläuterung der Herangehensweise in der Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung der Frage wie der Bestand und der Neubau zusammengefasst werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6
VgV, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden kann
(Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung gemäß § 75, Absatz 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) gem. § 45 Abs. 1-5 VgV. Mindestpunktzahl ab einem
Durchschnitt von 1,5 Mio € netto. bezogen auf den Zeitraum von 2020 - 2022. Höchstpunktzahl ab 9,5 Mio € netto.
Eigenerklärung, dass gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden
mind. 2 Mio. EUR;
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(Mindestpunktzahl ab 4 Mitarbeitern - Höchstpunktzahl ab 45
Mitarbeitern).
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens an technischen Fachkräfte (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor / Techniker) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(Mindestpunktzahl ab 3 Mitarbeitern - Höchstpunktzahl ab 25
Mitarbeitern).
REFERENZLISTE
Vorlage von zwei Referenzlisten geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste sowie eines Referenzdatenblatts je Referenz.
Referenzliste 1: digitale Planungsabwicklung
Referenzliste 2: Krankenhausplanung
Referenzliste 1: digitale Planungsabwicklung (1 Referenz)
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN:
3D Planung
Mindesthonorarzone II oder höher.
TGA-Planung § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 für ALG 4, 5 und 6 (u.a. Rohrpostanlage) vollständig erbracht
Projektfertigstellung seit 01.01.2013.
Die Anforderungen müssen jeweils pro eingereichter Referenz nachgewiesen werden. Sofern die Referenz die
Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte
erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE
Digitale Planungsabwicklung:
Mindestpunktzahl ab BIM Level 1 - Kooperation, Koordination und Kommunikation
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten:
Mindestpunktzahl ab 1 Mio € netto.
Erweiterungsneubau und Umbaumaßnahmen im Bestand:
Mindestpunktzahl ab vollständiger Erfüllung des Kriteriums.
Krankenhaus:
Mindestpunktzahl ab vollständiger Erfüllung des Kriteriums.
Nachhaltigkeitszertifikat:
Mindestpunktzahl ab vollständiger Erfüllung des Kriteriums.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme:
Mindestpunktzahl ab Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach
01.01.2015.
Referenzliste 2: Krankenhausplanung (4 Referenzen)
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN:
Krankenhaus
Mindesthonorarzone II oder höher.
TGA-Planung § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 für ALG 4, 5 und 6 vollständig erbracht.
Projektfertigstellung seit 01.01.2013.
Die Anforderungen müssen jeweils pro eingereichter Referenz nachgewiesen werden. Sofern die Referenz die
Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE
Bestandssanierung mit Erweiterungsneubau
Mindestpunktzahl ab vollständiger Erfüllung des Kriteriums.
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten:
Mindestpunktzahl ab 2 Mio € netto.
Intensivstation:
Mindestpunktzahl ab vollständiger Erfüllung des Kriteriums.
OP Bereich:
Mindestpunktzahl ab vollständiger Erfüllung des Kriteriums.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme:
Mindestpunktzahl ab Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach
01.01.2015.
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung);
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben);
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz);
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV;
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/ 576 des Rates vom 8. April 2022;
Eigenerklärung zur Tariftreue gem. LTTG Rheinland-Pfalz nach § 4 Abs. 2 d. rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben, zuletzt geändert am 26.11.2019;
Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LKSG) das kein Ausschlussgrund nach § 22 LKSG vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen zur Bewerbung (Stufe 1) stellen Sie bitte bis zum 03.11.2023 18:00 Uhr. Fragen, die nicht bis zur vorgenannten Frist über das Vergabeportal eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das diesbezügliche Eingangsrisiko liegt beim Bewerber.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland