Anschluss OG Becheln an die KA Nassau Referenznummer der Bekanntmachung: 23-11-13-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Koppelheck 26
Ort: Nassau
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56377
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgben.de
Postanschrift: Auf dem Kalk 5
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschluss OG Becheln an die KA Nassau
Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau betreibt die Kläranlage Becheln mit einer Ausbaugröße von 900 EW. Die Abwasserreinigung erfolgt nach Durchfluss einer Rechen- und einer Sandfanganlage in zwei belüfteten Teichen, einem Nachklär- und einem Schönungsteich. Aufgrund von Problemen bei der Elimination von Nährstoffen, baulicher Mängel, der veralteten technischen Ausstattung sowie zukünftig verschärften Anforderungen an die Reinigungsleistung wurde ein Zukunftskonzept für die Kläranlage Becheln erarbeitet.
Mit der vorhandenen Verfahrenstechnik der Teichkläranlage ist es nicht möglich, künftig verschärften Anforderungen hinsichtlich der Nährstoffelimination zu genügen.
Als Alternative zur Beibehaltung der bestehenden dezentralen Abwasserreinigung in Becheln durch Errichtung einer neuen technischen Kläranlage wurde die Möglichkeit des Anschlusses an die Kläranlage Nassau untersucht. Auf Basis der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits- und Nutzwertanalysen wird der Anschluss von Becheln über die Ortskanalisation von Sulzbach an die Kläranlage Nassau als Vorzugsalternative identifiziert. Diese soll nun durch den Bau einer Pumpstation in Becheln sowie einer Anschlussleitung (Druckleitung) bis nach Sulzbach realisiert werden. Gleichzeitig soll die Mitverlegung einer Wasserleitung sowie eines Leerrohres in einem Teilbereich der Leitungstrasse berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den Verlauf der Leitungstrasse ist die Kreuzung des Limes (Unesco-Weltkulturerbe) an einer Stelle wahrscheinlich unvermeidlich und daher planerisch zu berücksichtigen (Auflagen Denkmalschutz).
56133 Becheln Gemeinden Becheln und Sulzbach
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und
- Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9)
sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Für die optional zu beauftragende Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Die vergebende Stelle beabsichtigt zum Verhandlungsverfahren mindestens 3, höchstens 5 Bieter einzuladen, die auf Grundlage der nachbenannten Kriterien ausgewählt werden:
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von vergleichbaren Planungs- und Bauüberwachungsleistungen aus dem Bereich Abwasserbeseitigung bzw. der Wasserversorgung anhand der angegebenen Referenzen. Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen. Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen - über die Mindestanzahl hinaus -, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen, kann eine bessere Bewertung erzielt werden; ebenso bei größerer Entsprechung mit der vorliegenden Aufgabenstellung.
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Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und
- Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9)
sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 8 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder)
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.500.000 EUR,
für Umweltschäden mindestens 2.500.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung - Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Planungsbereich (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mindestens 8-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Objektplaners muss der Bewerber über mindestens 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Arbeitsbereich (Bauüberwachung Ingenieurbauwerke) eine mindestens 8-jährige Berufserfahrung nachweisen. Neben der Person des Bauüberwachers muss der Bewerber über mindestens 1 Vertreter mit mindestens gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung anerkannt.
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Der Bewerber muss eine Planvorlageberechtigung für Wasserwirtschaft nach § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz nachweisen.
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Planung - Bauüberwachung Technische Ausrüstung
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners und des Bauüberwachers für die Technische Ausrüstung über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens (Planungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung) verfügen und in diesem Planungsbereich eine mindestens 8-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben dieser Person muss der Bewerber über mindestens 1 Vertreter für die Planung und Bauüberwachung mit mindestens gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
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Die jeweils geforderte Qualifikation und Berufserfahrung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise, persönliche Referenzen oder sonstigen vergleichbaren Belege).
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrungmit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
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Es sind mindestens 3 Referenzen für den Neubau von vergleichbaren Bauwerken zu benennen:
- bei mind. 2 Referenzen muss es sich um Planungsleistungen (Ingenieurbau und Technische Ausrüstung) für in der Förderleistung und Förderhöhe vergleichbare Pumpwerke/Pumpstationen handeln ,
- bei mind. 2 Referenzen muss der Bau von vergleichbaren Druckleitungen beinhaltet sein, davon mindestens eine vergleichbare Abwasserdruckleitung,
- bei mind. 2 Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A ausgeschrieben worden sein,
- bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein.
Dabei muss für alle Referenzen der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2016 erfolgt sein, max. eine Referenz darf noch in der baulichen Umsetzung sein.
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Für alle Referenzen - soweit es sich um abgeschlossene Projekte handelt (bis Lph 8) - hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Referenzbögen genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen.
3.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6.) Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7.) Ausländische Bewerber/Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6281
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.