Neubau Uferbefestigung Stromhafen Andernach
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Läufstraße 4
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Forkert
E-Mail:
Telefon: +49 2632/98985-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-andernach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Uferbefestigung Stromhafen Andernach:
Die Stadtwerke Andernach planen den Neubau der Uferbefestigung im „Stromhafen Andernach“ in drei Bauabschnitten (1. bis 3. BA). Das Gesamtprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2023 bis 2025). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von Bodenaushub sowie von Beton- Straßenaufbruch, die durch die Bauarbeiten des 1. BA beim Neubau der Uferbefestigung des Rheinhafens Andernach anfallen.
Ab Bereitstellungsflächen
Hafenstraße 15 (Umkreis 2 Km)
56626 Andernach
Deutschland
Transport / Entsorgung Bodenaushub:
Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 - LAGA Z 0 - 1.000 t
Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 bis LAGA Z 1.2 - 1.000 t
Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 bis LAGA Z 2 - 8.500 t
Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 größer LAGA Z 2 - 3.000 t
Transport / Entsorgung Asphaltaufbruch:
Sortenreiner unbelasteter Asphaltaufbruch AVV 1 70302/ Schollen, Bereitstellungsfläche - 800 t
Sortenreiner unbelasteter Asphaltaufbruch AVV 1 70302/ Schollen, Baustelle - 100 t
Sortenreiner unbelasteter Asphalt AVV 170302 / Fräsgut, Bereitstellungsfläche - 100 t
Sortenreiner unbelasteter Asphalt AVV 170302 / Fräsgut , Baustelle - 100 t
teerhaltiger Straßenaufbruch AVV 170301 *, Bereitstellungsflächen - 100 t
teerhaltiger Straßenaufbruch AVV 170301 *, Baustelle - 100 t
Transport / Entsorgung Betonaufbruch
Sortenreiner Betonaufbruch AVV 1 70101, Bereitstellungsfläche - 4.000 t
Sortenreiner Betonaufbruch AVV 1 70101, Baustelle - 100 t
Zulage schwach armierter Stahlbeton - 500 t
Zulage stark armierter Stahlbeton - 3.500 t
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Entsorgung / dem Transport alle geltenden rechtlichen Anforderungen (insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz) vollumfänglich einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) mit dem Angebot (siehe Angebotsvordruck) nachweisen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in den genannten Registern verpflichtet ist, hat er dies im Angebotsvordruck anzukreuzen.
Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Hierfür sind folgende Nachweise zu erbringen:***Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss und die folgende Anforderungen erfüllt: Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt je Schadensfall mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme. Die Versicherung weist eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht auf. *** Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Umwelthaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt mindestens 5 Mio. Euro für Personen- Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr.***Angabe des Umsatzes des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz aus mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Aufträgen. ***Erklärung, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um unsere laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind durch Ausfüllen des Angebotsvordrucks zu erbringen.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung, die den og Anforderungen genügt.
Einzureichen sind mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen. Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG iVm Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sein oder über eine entsprechende Zertifizierung eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen, die die hier ausgeschriebenen Tätigkeiten abdecken. Die gültige Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Bieter über ausreichendes Personal verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Hierfür ist die jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb o. entsprechende Zertifizierung anderer EU Mitgliedsstaaten.
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe
nach den folgenden Vorschriften nicht vorliegen: §§ 123, 24 GWB; §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG; § 21 Abs.
1 AentG; § 21 SchwarzArbG; § 98c AufenthG. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft
oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das
zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des
Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen
Die erforderliche Verpflichtungserklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz ist abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Bestandteile der Vergabeunterlagen werden in der letzten Fassung zum Zeitpunkt des Zuschlags
Vertragsbestandteil. Eigene Vertragsbedingungen (insbesondere AGB) des Bieters werden von der
Auftraggeberin nicht anerkannt und im Zuschlagsfall nicht Bestandteil des Vertrags.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.