Neubau Uferbefestigung Stromhafen Andernach

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Andernach GmbH
Postanschrift: Läufstraße 4
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Forkert
E-Mail:
Telefon: +49 2632/98985-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-andernach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E28868958
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E28868958
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Uferbefestigung Stromhafen Andernach:

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Andernach planen den Neubau der Uferbefestigung im „Stromhafen Andernach“ in drei Bauabschnitten (1. bis 3. BA). Das Gesamtprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2023 bis 2025). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von Bodenaushub sowie von Beton- Straßenaufbruch, die durch die Bauarbeiten des 1. BA beim Neubau der Uferbefestigung des Rheinhafens Andernach anfallen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Ab Bereitstellungsflächen

Hafenstraße 15 (Umkreis 2 Km)

56626 Andernach

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport / Entsorgung Bodenaushub:

Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 - LAGA Z 0 - 1.000 t

Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 bis LAGA Z 1.2 - 1.000 t

Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 bis LAGA Z 2 - 8.500 t

Sortenreiner Bodenaushub AVV 1 70504 größer LAGA Z 2 - 3.000 t

Transport / Entsorgung Asphaltaufbruch:

Sortenreiner unbelasteter Asphaltaufbruch AVV 1 70302/ Schollen, Bereitstellungsfläche - 800 t

Sortenreiner unbelasteter Asphaltaufbruch AVV 1 70302/ Schollen, Baustelle - 100 t

Sortenreiner unbelasteter Asphalt AVV 170302 / Fräsgut, Bereitstellungsfläche - 100 t

Sortenreiner unbelasteter Asphalt AVV 170302 / Fräsgut , Baustelle - 100 t

teerhaltiger Straßenaufbruch AVV 170301 *, Bereitstellungsflächen - 100 t

teerhaltiger Straßenaufbruch AVV 170301 *, Baustelle - 100 t

Transport / Entsorgung Betonaufbruch

Sortenreiner Betonaufbruch AVV 1 70101, Bereitstellungsfläche - 4.000 t

Sortenreiner Betonaufbruch AVV 1 70101, Baustelle - 100 t

Zulage schwach armierter Stahlbeton - 500 t

Zulage stark armierter Stahlbeton - 3.500 t

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Entsorgung / dem Transport alle geltenden rechtlichen Anforderungen (insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz) vollumfänglich einzuhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate) mit dem Angebot (siehe Angebotsvordruck) nachweisen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in den genannten Registern verpflichtet ist, hat er dies im Angebotsvordruck anzukreuzen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Hierfür sind folgende Nachweise zu erbringen:***Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss und die folgende Anforderungen erfüllt: Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt je Schadensfall mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme. Die Versicherung weist eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht auf. *** Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Umwelthaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt mindestens 5 Mio. Euro für Personen- Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr.***Angabe des Umsatzes des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz aus mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Aufträgen. ***Erklärung, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um unsere laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind durch Ausfüllen des Angebotsvordrucks zu erbringen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung, die den og Anforderungen genügt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichen sind mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen. Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG iVm Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sein oder über eine entsprechende Zertifizierung eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen, die die hier ausgeschriebenen Tätigkeiten abdecken. Die gültige Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Bieter über ausreichendes Personal verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Hierfür ist die jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb o. entsprechende Zertifizierung anderer EU Mitgliedsstaaten.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe

nach den folgenden Vorschriften nicht vorliegen: §§ 123, 24 GWB; §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG; § 21 Abs.

1 AentG; § 21 SchwarzArbG; § 98c AufenthG. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft

oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das

zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des

Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene

Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die erforderliche Verpflichtungserklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz ist abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/11/2023
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/11/2023
Ortszeit: 16:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Bestandteile der Vergabeunterlagen werden in der letzten Fassung zum Zeitpunkt des Zuschlags

Vertragsbestandteil. Eigene Vertragsbedingungen (insbesondere AGB) des Bieters werden von der

Auftraggeberin nicht anerkannt und im Zuschlagsfall nicht Bestandteil des Vertrags.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2023

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