WAB Fachbach - Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-05-17-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Koppelheck 26
Ort: Nassau
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56377
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgben.de
Abschnitt II: Gegenstand
WAB Fachbach - Los 01
Die auf der Insel Oberau stehende WAB Fachbach wurde 1987 in Betrieb genommen und seither bis auf wenige Anpassungen im Bereich der EMSR Technik 2002 und der Reinwasserpumpen, zuletzt 2021, mit unveränderter Aufbereitungs- und Bautechnik betrieben. Die Substanz des Bauwerkes ist insbesondere im Bereich der Wasserbecken und Dachflächen sowie in Bereichen der Bodenbeläge sanierungsbedürftig. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Anlagenverfügbarkeit soll die veraltete und nicht mehr den a.a.R.d.T. entsprechende Anlagen-, Verfahrens- und Bautechnik saniert, erneuert und optimiert werden.
Im Vordergrund der Anlagen und Betriebsoptimierung stehen folgende technische Ziele:
- Stabiler und sicherer Anlagenbetrieb
- Steuerbare Belastungsdynamik / Anpassung der Aufbereitungskapazität an die Stollenschüttung
- Sehr gute Automatisierbarkeit der Aufbereitungsprozesse
- geringerer personeller Aufwand
- Nutzung der vorhandenen Bausubstanz mit Integration der neuen Anlagenkomponenten in den Gebäudebestand
- hoher Ausnutzung der Rohwasserressource / geringer Abwasseranfall
- gesicherte Entsorgungswege für Rückstände / Reststoffe aus der Aufbereitung
Im Vorfeld hat der Auftraggeber bereits eine Studie zum Carix-Verfahren zur Wasserenthärtung erstellen lassen. Die entsprechenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die in diesem Zuge ermittelten geschätzten Kosten für die Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf:
KG 300: 1.500.000 EUR
KG 400: 3.200.000 EUR
Die erforderlichen Planungsleistungen werden losweise vergeben.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI (Los 01).
WAB Fachbach 56133 Fachbach
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der genannten Laufzeit des Vertrags von 8 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung (Leistungsstufe 1) sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurbauwerke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV618Y
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.