Hausmeisterdienste Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-015a-EU-ABIMO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-8020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienste Nürnberg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von verschiedenen Hausmeistertätigkeiten am Standort Nürnberg der Auftraggeberin.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibungi konkret um Hausmeisterleistungen durch eine Fremdfirma in den Bereichen Winterdienst, Notrufbereitschaft, Schließdienst und Vertretung bzw. Unterstützung des BGHM-Hausmeisters.
Der bei der BGHM beschäftigte Hausmeister hat keine Rufbereitschaft und arbeitet zu den tariflich festgelegten Arbeitszeiten. Er wohnt zudem nicht am bzw. im Verwaltungsgebäude.
Zur Sicherstellung der Sicherheit des Hauses und zur Sicherstellung der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten (insbes. Winterdienst) wird eine Fremdfirma benötigt.
Im Urlaubs- und/oder Krankheitsfall ist eine Vertretung des Hausmeisters (z.B. bei der Betreuung von Fremdfirmen) sicherzustellen.
- Der Winterdienstes wird mit einer Pauschale pro Jahr vergütet, da nicht absehbar ist, wie viele Einsätze in einem Winter anfallen. Diese ist zu jeweils 50 % zum 15.02. und 15.11. eines jeden Jahres in Rechnung zu stellen.
- Die monatlichen Pauschalen für die Notrufbereitschaft und den Schließdienst beinhalten das Vorhalten der Bereitschaft für etwaige Notrufe und den täglichen Schließdienst. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, jeweils zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12.
- Einsätze im Rahmen der Notrufbereitschaft (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundenbasis mit ggf. Zuschlägen für Nacht bzw. Sonn- und Feiertage abgerechnet. Die Vergütung ist der Auftraggeberin monatlich nachträglich unter Beifügung der Stundenlisten in Rechnung zu stellen. In der Vergangenheit wurde durchschnittlich 1 Einsatz jährlich in Rechnung gestellt.
- Die Vertretung für den Hausmeister umfasst jährlich schätzungsweise 500 Stunden.
Die Kosten für Vertretung und Unterstützung können nur auf Nachweis (Abrechnung monatlich) abgerechnet werden. Im Preisblatt kann daher nur der Stundensatz angegeben werden. Die Vergütung ist der Auftraggeberin monatlich nachträglich unter Beifügung der von der Auftraggeberin unterschriebenen Stundenlisten in Rechnung zu stellen.
Von der Auftraggeberin nicht unterzeichnete Stundennachweise werden nicht akzeptiert.
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses muss eine Einweisung zum Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten sowie technischen Anlagen erfolgen.
Maximal werden jährlich höchstens 600 Stunden beauftragt (Höchstmenge).
Weitere Details entnehmen Sie bitte Punkt 2 des Leistungsverzeichnisses, Dokument 03.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausmeisterdienste Nürnberg
Ort: Veitsbronn
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öf-fentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters un-verzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.