Installation und Betrieb eines Telenotarzt-Systems
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Feldstr. 85 a
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3834/8760-1207
Fax: +49 3834/8760-91207
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-vr.de/
Ort: Demmin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Ort: Warin
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordwestmecklenburg.de
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rostock.de/
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de/
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de/
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Installation und Betrieb eines Telenotarzt-Systems
Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Installation und den Betrieb eines rettungsdienstbereichsübergreifenden Telenotarztsystems in den Räumen der bisherigen Telenotarzt-Zentrale des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Es geht um den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer, unter dem die beteiligten Auftraggeber EVB-IT Systemverträge zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Konditionen abschließen und damit die Leistungen in ihrem RDB zum Abruf freigeben können. Die drei Rettungsdienstträger Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte werden an dem System von Beginn an teilnehmen; die anderen Rettungsdienstträger erhalten nur eine entsprechende Option. Inhalt der Beschaffung sind das System an sich (also insbesondere die TNA-Zentrale mit mehreren Arbeitsplätzen, Aus- bzw. Umrüstung der Rettungsmittel und der Zentralen Leitstellen) als auch Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Systems einschließlich Weiterentwicklung sowie Schulungen der Mitarbeiter.
Landkreis Vorpommern-Greifswald,
Landkreis Vorpommern-Rügen,
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte,
Landkreis Rostock,
Landkreis Nordwestmecklenburg,
Landkreis Ludwigslust-Parchim,
Rostock, Kreisfreie Stadt,
Schwerin, Kreisfreie Stadt,
Der Rahmenvertrag sieht den Abschluss von EVB-IT Systemverträgen mit drei Rettungsdienstträgern als Auftraggebern und optional mit weiteren fünf Rettungsdienstträgern als Auftraggebern vor. Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Vergabe, aber nicht um eine Aufgabenübertragung (da auch die TNA-Zentrale gemeinsam beschafft wird).
Nur die drei Starterkommunen werden unmittelbar nach Zuschlagserteilung die EVB-IT Systemverträge abschließen und die Einführung des TNA-Systems beauftragen.
Die anderen AG haben die Option, ebenfalls die EVB-IT Systemverträge abzuschließen und die Einführung des TNA-Systems in ihren Rettungsdienstbereichen zu beauftragen. Die Ausübung der Option eines Auftraggebers ist nicht an die Ausübung der Option der anderen Auftraggeber gebunden. Jeder Auftraggeber kann die Option also eigenständig ausüben. Dass ein Auftraggeber seine Option ausüben will, muss er der Lenkungsgruppe und dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Laufzeitbeginn des eigenen Vertrages schriftlich mitteilen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Darüber hinaus sind auch einige Komponenten optional beschrieben. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu II. 2.5) Die Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus Kapitel 7 des Leitfadens.
Es wurde ein Rahmenvertag mit allen Auftraggebern für eine Grundlaufzeit von 48 Monaten vergeben.
Es bestehen einseitige Verlängerungsoptionen für die Auftraggeber um zweimal jeweils zwei Jahre, die grundsätzlich von allen teilnehmenden Auftraggebern einheitlich auszuüben sind. Die Auftraggeber werden dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch machen werden. Das Recht der einzelnen Auftraggeber, ihre Option nicht zu ziehen, die Verlängerungsoption nicht mit zu nutzen oder aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt davon unberührt. In einem solchen Fall werden die Rettungsdienstträger den Auftragnehmer über die geänderte Zusammensetzung der Lenkungsgruppe der Rettungsdienstträger unverzüglich informieren. Der Rahmenvertrag wird mit den übrigen Auftraggebern fortgesetzt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Am Kraftversorgungsturm 3
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2419437400
Fax: +49 2419437430
Internet-Adresse: https://www.telenotarzt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johann-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags sowie später seiner Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der AG dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Johann-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/