Installation und Betrieb eines Telenotarzt-Systems

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]07
Fax: [gelöscht]207
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-vr.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Demmin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Warin
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordwestmecklenburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rostock.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ludwigslust
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E96795433
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E96795433
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Installation und Betrieb eines Telenotarzt-Systems

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51410000 Installation von medizinischen Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Installation und den Betrieb eines rettungsdienstbereichsübergreifenden Telenotarztsystems in den Räumen der bisherigen Telenotarzt-Zentrale des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Es geht um den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer, unter dem die beteiligten Auftraggeber EVB-IT Systemverträge zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Konditionen abschließen und damit die Leistungen in ihrem RDB zum Abruf freigeben können. Die drei Rettungsdienstträger Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte werden an dem System von Beginn an teilnehmen; die anderen Rettungsdienstträger erhalten nur eine entsprechende Option. Inhalt der Beschaffung sind das System an sich (also insbesondere die TNA-Zentrale mit mehreren Arbeitsplätzen, Aus- bzw. Umrüstung der Rettungsmittel und der Zentralen Leitstellen) als auch Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Systems einschließlich Weiterentwicklung sowie Schulungen der Mitarbeiter.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 44 300 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51300000 Installation von Kommunikationsgeräten
50324100 Systemwartung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Vorpommern-Greifswald,

Landkreis Vorpommern-Rügen,

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte,

Landkreis Rostock,

Landkreis Nordwestmecklenburg,

Landkreis Ludwigslust-Parchim,

Rostock, Kreisfreie Stadt,

Schwerin, Kreisfreie Stadt,

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Rahmenvertrag sieht den Abschluss von EVB-IT Systemverträgen mit drei Rettungsdienstträgern als Auftraggebern und optional mit weiteren fünf Rettungsdienstträgern als Auftraggebern vor. Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Vergabe, aber nicht um eine Aufgabenübertragung (da auch die TNA-Zentrale gemeinsam beschafft wird).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept zur Leistungserbringung / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur ununterbrochenen Betriebsfähigkeit / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Konzept Support/Wartung / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Datenschutzkonzept / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Ausbaukonzept / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Schulungskonzept / Gewichtung: 5%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 44 300 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es bestehen einseitige Verlängerungsoptionen für die Auftraggeber um zweimal jeweils zwei Jahre, die grundsätzlich von allen teilnehmenden Auftraggebern einheitlich auszuüben sind. Die Auftraggeber werden dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von der jeweiligen Verlängerungsoption Gebrauch machen werden. Das Recht der einzelnen Auftraggeber, ihre Option nicht zu ziehen, die Verlängerungsoption nicht mit zu nutzen oder aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt davon unberührt. In einem solchen Fall werden die Rettungsdienstträger den Auftragnehmer über die geänderte Zusammensetzung der Lenkungsgruppe der Rettungsdienstträger unverzüglich informieren. Der Rahmenvertrag wird mit den übrigen Auftraggebern fortgesetzt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nur die drei Starterkommunen werden unmittelbar nach Zuschlagserteilung die EVB-IT Systemverträge abschließen und die Einführung des TNA-Systems beauftragen.

Die anderen AG haben die Option, ebenfalls die EVB-IT Systemverträge abzuschließen und die Einführung des TNA-Systems in ihren Rettungsdienstbereichen zu beauftragen. Die Ausübung der Option eines Auftraggebers ist nicht an die Ausübung der Option der anderen Auftraggeber gebunden. Jeder Auftraggeber kann die Option also eigenständig ausüben. Dass ein Auftraggeber seine Option ausüben will, muss er der Lenkungsgruppe und dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Laufzeitbeginn des eigenen Vertrages schriftlich mitteilen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.

Darüber hinaus sind auch einige Komponenten optional beschrieben. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu II. 2.5) Die Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus Kapitel 7 des Leitfadens.

Ergänzung zu Ziffer II.2.10):

Für die Erstangebote nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe gelten folgende Vorgaben: Die Bieter haben als Hauptangebot ein Angebot für die Miete der notwendigen technischen Geräte und auch der Software einzureichen. Die Bieter haben verpflichtend zusätzlich ein Nebenangebot abzugeben, mit dem ein Kauf der technischen Geräte und der zugehörigen Softwarelizenzen angeboten wird. Mindestbedingungen an das Nebenangebot sind in Ziffer 3.3 des Leitfadens festgelegt.

Die Auftraggeber werden in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern beide Modelle erörtern und sich sodann einheitlich (also für alle Auftraggeber und für alle Bieter) für das eine oder das andere Modell entscheiden. Den Bietern wird mit der Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote mitgeteilt werden, für welches der Modelle (also Miete oder Kauf) sich die Auftraggeber entschieden haben. In den finalen Angeboten haben die Bieter nur noch dasjenige Modell anzubieten (ohne Nebenangebot), welches die Auftraggeber in der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe benannt haben.

Die Leistungsbeschreibung enthält einen Katalog an Mindestanforderungen an das System. Diese sind Ausschlusskriterien (für die finalen Angebote). Ein Produkt/System, für das im finalen Angebot in Phase 2 des Verfahrens in diesem Katalog nicht alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, wird zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

‒ Formblatt Teilnahmeantrag (Formblatt) ‒ Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (Formblatt),

‒ Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (Formblatt),

‒ Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (Formblatt),

‒ Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und gegen das Mindestlohngesetz (Formblatt),

‒ Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formblatt),

‒ Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (Formblatt),

‒ Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestentgelt (Formblatt), sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt,

‒ Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt),

‒ Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt),

‒ Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formblatt),

‒ Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (Formblatt) ‒ Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen ‒ Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzungen in Zukunft (Formblatt) ‒ Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ‒ Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

‒ Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle, Mindestanforderungen s.u.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen an die Deckungssummen:

Die Deckungssumme je Schadensfall muss ‒ mindestens 10 Mio. Euro pauschal für Personenschäden,

‒ mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ‒ mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen.

Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter den Auftraggebern den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

‒ Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt „Informationen über das Unternehmen“; Eigenerklärung),

‒ Vorlage von Referenzen (Formblatt), Mindestanforderungen s.u.

‒ Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.

‒ Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist.

‒ Bestätigung, dass dem im Auftragsfall eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen (Eigenerklärung).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen):

o Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind.

Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrung mit Telemedizin im realen Patienteneinsatz unter Bedingungen, die mit denen des Rettungsdienstes vergleichbar sind, d. h. inklusive einer etablierten mobilen Datenübertragung, nachweist. Konkret gefordert wird, dass der Bewerber ein telemedizinisches System betreibt, bei dem eine Übertragung digitaler Live-Daten in Echtzeit über ein vom ihm betriebenes System erfolgt (mindestens Vitaldaten zzgl. Bild, Ton oder Video). Nicht hinreichend ist die bloße Sprachübertragung oder die Übertragung von Textdokumenten per Telefax.

Das Referenzprojekt ist dann in seinem Umfang vergleichbar, wenn insgesamt mindestens 1 Telemedizinischer Arbeitsplatz eingerichtet und betrieben wurde und mindestens 8 Adressaten (RTW, angeschlossene Arztpraxen o.ä.) mit Telemedizinischer Technik ausgestattet wurden.

o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen.

o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird die Vergabestelle bei Bedarf nachfordern).

Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung mit ihren Anlagen sowie den Vertragsentwürfen mit ihren jeweiligen Anlagen. Es wird ein einheitliches Muster für den EVB-IT Systemvertrag ausverhandelt, das die AG jeweils in individualisierter Fassung (konkrete Systemumgebung etc.) (optional) abschließen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Grundlaufzeit beträgt nur 4 Jahre; die Verlängerungsoptionen (Beschreibung s.o. Ziffer II.2.7) sind notwendig, damit ein wirtschaftlich sinnvoller Leistungszeitraum über die reine Abschreibungsfrist hinaus auch für die später hinzutretenden Optionskommunen möglich ist.

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/06/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags sowie später seiner Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).

Teilt der AG dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2022