Sporthalle Carl-Villinger-Straße - Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 74-2023-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
Fax: +49 62418536499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Carl-Villinger-Straße - Fliesen- und Plattenarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
40 m Bodentrennschienen Edelstahl
100 m Eckprofile Edelstahl
700 m² Wandfliesen 20/20
115 m² Wandfliesen 10/10
250 m² Bodenfliesen 30/60
270 m² Bodenfliesen 20/20
50 m² Bodenfliesen 10/10
15 St. Kristallspiegel versch. Größen
1 St. Sauberlaufzone Eingang 2.400 / 2.400
1 St. Sauberlaufzone Nebeneingang 1.400 / 1.400
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn.1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62418536418