Neubau KITA und Sporthalle Zollhafen: Leistungen der Ingenieurvermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_01 FP Vermessung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hechtsheimer Straße 37
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mag-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KITA und Sporthalle Zollhafen: Leistungen der Ingenieurvermessung
Zollhafen - Baufeld Gaßnerallee, Erstellung einer Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie einer sechs-gruppige
Kindertagesstätte: Leistungen der Ingenieurvermessung
Zollhafen Gaßnerallee 55120 Mainz
Es werden Fachplanungsleistungen der Ingenieurvermessung für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens (Baufeld Gaßnerallee) benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Gaßnerallee sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige
Kindertagesstätte. Optional sollen diese um einen Padel-Court-Anlage auf dem Dach der Sporthalle erweitert werden. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie Parkebene für die
bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers
regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die
Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die stufenweise Beauftragung der Fachplanungsleistungen für den Bereich Tragwerksplanung für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei der Tragwerksplanung zu berücksichtigen:
1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen.
2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt.
3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden.
4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen.
TEIL A - Leistungen der planungsbegleitenden Vermessung
TEIL B - Leistungen der Bauvermessung (optional)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FP Leistungen der Ingenieurvermessung
Postanschrift: Am Bornberg 14
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61319135360
Fax: +49 61319135380
Internet-Adresse: http://www.vb-neuroth.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4961Q3
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131622-34
Fax: +49 6131622-13
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.