Übergeordnete Steuerung der automatischen Polleranlagen der Landeshauptstadt Mainz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Bleiche 46
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/12-4146
Fax: +49 6131/12-2071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übergeordnete Steuerung der automatischen Polleranlagen der Landeshauptstadt Mainz
In der Landeshauptstadt Mainz werden automatische Poller-Anlagen zur Zufahrtbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche sowie zur Terrorabwehr errichtet. Inhalt der zu vergebenen Leistungen ist das zentrale, übergeordnete Steuerungs- und Überwachungssystem (ÜS) mit mehreren Überwachungs- und Bedienplätzen.
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Inhalt der zu vergebenen Leistungen ist das zentrale, übergeordnete Steuerungs- und Überwachungssystem (ÜS) mit mehreren Überwachungs- und Bedienplätzen, u.a. mit folgenden Leistungen:
- Hard- und Software des übergeordneten Rechnersystems mit dezentralen Arbeitsplätzen sowie Bedien- und Anzeigetableaus
- Dezentrale Steuerungskomponenten vor Ort an den Anlagen
- Programmierung einer Open-On-Demand Funktionalität als individuelles, mobilfunkbasiertes Zutrittsmedium für ca. 1.500 Nutzer
- Systemintegration von ca. 450 Funkfernsteuerungen als weiteres Zutrittsmedium u.a. für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Komponenten vor Ort
Jeder Polleranlage ist ein (ebenfalls bauseitiger) Schaltschrank zugeordnet. In diesem Schaltschrank wird die Schnittstelle zur ÜS über den Austausch von Schaltbefehlen und Rückmeldungen über potenzialfreie Kontakte realisiert. Weiter gehört zu jeder Polleranlage ein sog. Bedienpoller, in dem die dezentralen Steuerungskomponenten vor Ort (Video-Sprechanlagen, Schlüsselschalter) über einen Moduleinbau vorgesehen sind. In den Schaltschränken und in den Bedienpollern sind jeweils Platzreserven zum Einbau der Komponenten vorgesehen.
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Anlagenvernetzung
Die dezentralen Polleranlagen werden drahtgebunden sowie per Funk zu einem zentralen Knotenpunkt redundant vernetzt. Die Netzwerke werden bauseits zur Verfügung gestellt. Leistung des AN sind die erforderlichen Komponenten zur Ein- und Auskopplung der Signale in den Quellen und Senken.
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Zufahrtsmedien
Die Polleranlagen sind von den verschiedenen Zentralen aus fernsteuerbar. Für berechtigte Nutzer sind außerdem verschiedene individuelle Zufahrtsmedien vorgesehen, deren Berechtigungen über das ÜS zu verwalten sind.
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Zentrales Steuerungs- und Überwachungssystem
Es ist ein mehrplatzfähiges, browserorientiertes System anzubieten, u.a. mit folgenden Leistungsmerkmalen:
- Graphische, lageplanorientierte animierte Darstellung sämtlicher Polleranlagen
- Überwachung der Signalvernetzungen
- Überwachung der Polleranlagen
- Verifikation von Störungen
- Tages- und uhrzeitscharfe Vergabe und Verwaltung von bis zu 2.000 Zutrittsberechtigungen der beiden definierten Zufahrtsmedien
- Sämtliche Anlagen müssen einzeln, gruppenweise und/oder gesamt steuerbar sein (für Handwerker, Lieferanten und Privatpersonen)
- Kalender- und Uhrzeitprogramm für das übergeordnete Betriebskonzept
- Logbuchfunktion zur Dokumentation aller Bedien- und Schaltvorgänge
- EDV-Rechnerhardware
- Bedien- und Anzeigetableaus für Bedienplätze ohne Rechnerhardware
- Elektrotechnische Installationsarbeiten in erforderlichem Umfang für die Zentralenarbeitsplätze sowie für den Knotenpunkt der Zentralvernetzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
1) Erklärung des Bieters bzw. der Nachunternehmer/ARGE-Partner über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinshaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200.000 EUR brutto in Summe in den vorgenannten Referenzen nachzuweisenden Leistungsbildern.
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Angebot beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
3) Aufstellung des vorgesehenen Projektteams, ggfs. mit erforderlichen Nachunternehmern oder ARGE-Partnern mit Zuordnung der Leistungsbereiche
4) Vorlage über mind. 2 Referenzen zu jedem der folgenden Leistungsbereiche:
4.1) Rechnerbasierte, mandantenfähige Zutrittskontrollsysteme mit bis zu 2.000 Teilnehmern mit grafischen Bedienoberflächen
4.2) Elektrotechnische Installationen für Verkehrstechnische Komponenten
4.3) Programmierung Smartphone-App für die Steuerung haustechnischer Anlagen mit Darstellung der Nutzerauthentifizierung
4.4) Funk-Fernsteuerung von Komponenten
Referenznehmer können Bieter, Nachunternehmer und/oder ARGE-Partner sein. Die eingereichten Referenzen sollen Name und Ort des Projekts, Beschreibung und Wert der ausgeführten Leistungen sowie Namen und Kontaktdaten des Referenzgebers im Minimum enthalten.
Vertraulichkeitserklärung hinsichtlich der Verwendung des Lastenhefts
Tariftreuerklärung
Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. Angebote per E-Mail, Fax oder Papier sind nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland