Herstellung und Lieferung von Lkw-Info-Fahrzeugen für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2BD/PA029/LA105

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw - Referat U 2.2
E-Mail:
Fax: +49 261400-18205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: http://www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Lkw-Info-Fahrzeugen für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr

Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2BD/PA029/LA105
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34100000 Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung von 6 EA Systeme komplett ausgestattete Lkw Info-Fahrzeuge zur Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr mit einer werblichen Optik im aktuellen Corporate Design der Bundeswehr einschließlich Materialgrundlagen sowie Erbringung von Managementaufgaben und Durchführung von Schulungsmaßnahmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34100000 Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Empfängerort innerhalb Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Herstellung und Lieferung von sechs Lkw Info-Fahrzeugen für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr

Bei den "Lkw Info-Fahrzeugen" handelt es sich um ein System, das aus mehreren Modulen (Sattelzugmaschine und Sattelauflieger mit Aufbau und integrierter Multimediaausstattung) besteht.

Es ist Aufgabe der Bundeswehr im Rahmen der Personalgewinnung, den Personalbedarf der Streitkräfte und die damit verbundenen vielfältigen beruflichen Chancen und Möglichkeiten der einzelnen Organisationsbereiche durch regionale und überregionale Maßnahmen im mobilen Einsatz bekannt zu machen.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden für die Personalwerbung die "Lkw Info-Fahrzeuge" benötigt. Diese Fahrzeuge müssen mobil, autark und nur mit geringem zeitlichem Aufwand für die Herstellung der Einsatzbereitschaft durch zwei Personen betrieben werden können.

Das Gesamtsystem "Lkw Info-Fahrzeug" besteht aus einer Sattelzugmaschine (SaZgMa) mit Zubehör und einem Sattelauflieger mit Aufbau und Zubehör. Der Aufbau muss beidseitig erweiterbar sein und über einen überdachten Bühnenbereich verfügen. Neben dem Informations-/Besucherraum muss der Aufbau einen abgetrennten Büroraum mit Bordküche beinhalten.

Weiterhin sollen Einmalleistungen, wie Materialgrundlagen, Managementaufgaben sowie Schulungsmaßnahmen erbracht werden.

Für die Laufzeit des Vertrages ist durch den Auftragnehmer ein Obsoleszenzmanagement für das Gesamtsystem Lkw Info-Fahrzeug einzurichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 25
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.

Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage verlgleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:

- die unterschriebene "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

(Formular BAAINBw B-V 034)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung

- ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug, oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als

6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht:

Nennung der Gesellschafts­ bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen

- ausgefülltes und unterchriebenes Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen

(VS-NfD-Merkblatt - Stand 07/2023)

- sofern zutreffend: die ausgefüllte und unterschriebene Bieter-/ Bewerbergemeinschaftserklärung

(Formular BAAINBw - B-V 047)

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich der Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (falls zutreffend):

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.1.2 und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.1.1) Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.

Sollte zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages der konkrete Unterauftragnehmer noch nicht feststehen, ist zumindest die Absicht der Unterauftragnehmerbeauftragung für das entsprechende Gewerk mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. In diesem Falle reicht es aus, den Unterauftragnehmer mit entsprechenden Eignungsnachweisen mit den Angebotsunterlagen nachzuweisen.

Sodann wird die Eignungsprüfung des entsprechenden Unterauftragnehmers als Vorstufe der Prüfung der Angebotsunterlagen erfolgen. Sollte die Eignung sich als nicht gegeben herausstellen, so kann das Angebot nicht gewertet werden und der Bewerber scheidet aus dem Wettbewerb aus.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Dem Teilnahmeantrag ist beizufügen:

a) eine formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Hierfür existiert kein spezielles Muster oder Format.

Die Bankerklärung muss Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

1.) Kundenverbindung/Kontoführung

2.) finanzielle Verhältnisse

3.) Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit

Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache, deutsche Übersetzung ausreichend. Einer Beglaubigung bedarf es nicht.

Jedoch ist die fremdsprachige Bankerklärung beizufügen.

b) eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre.

c) Formlose Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

d) Formlose Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzantrag oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich der Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (falls zutreffend ):

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.1.2 und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.1.2) Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.

Sollte zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages der konkrete Unterauftragnehmer noch nicht feststehen, ist zumindest die Absicht der Unterauftragnehmerbeauftragung für das entsprechende Gewerk mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. In diesem Falle reicht es aus, den Unterauftragnehmer mit entsprechenden Eignungsnachweisen mit den Angebotsunterlagen nachzuweisen.

Sodann wird die Eignungsprüfung des entsprechenden Unterauftragnehmers als Vorstufe der Prüfung der Angebotsunterlagen erfolgen. Sollte die Eignung sich als nicht gegeben herausstellen, so kann das Angebot nicht gewertet werden und der Bewerber scheidet aus dem Wettbewerb aus.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen einzureichen:

- Auflistung der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbaren Vorhaben/Projekten über die Herstellung von Show- Event- und Werbefahrzeugen oder vgl. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12 Tonnen (Referenzprojekte) mit Angabe des Leistungszeitraumes.

Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen und Fotografien der gelieferten Produkte sowie eine Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt und ggf. die Einbindung von Unterauftragnehmern in das Referenzprojekt. Im Umfang erfüllt, wenn mindestens 5 Fahrzeuge der geforderten Bauart (s.o.) binnen der letzten fünf Jahre ausgeliefert wurden.

-Beschreibung der Fertigungskapazitäten für o.a. Fahrzeuge nach Art und Umfang sowie Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage dazu ist, innerhalb 25 Monaten nach Vertragsabschluss sechs baugleiche Lkw Info-Fahrzeuge Nachwuchsgewinnung an die Bw auszuliefern.

- Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage dazu ist, den Sattelauflieger virtuell (in 3D) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu konfigurieren und nachträgliche Anpassungen am 3D-Modell abbildbar und bewertbar sein werden.

-Eigenerklärung dass Instandsetzungskapazitäten für technische Nachbesserungsarbeiten sowie zur Erledigung von Gewährleistungsfällen in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind, in welchen Instandhaltungsarbeiten vergleichbar der Instandhaltungsstufen 3 und 4 (IHS 3 und

IHS 4) durchgeführt werden können. Hierbei ist ausführlich darzulegen, wie diese Maßnahmen nach Umfang, Art und Standort erfolgen.

- Eigenerklärung über die Bereitschaft, einen mobilen Servicedienst zur Durchführung von geringfügigen Instandsetzungsarbeiten, vergleichbar Instandsetzungsarbeiten der Instandhaltungsstufe 2 (IHS 2), auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzurichten.

-Nachweis eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats gemäß EN ISO 9001 (neueste Fassung).

-Eigenerklärung, dass die Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen der AQAP - 2110, NATO-Qualitätsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D, Juni 2016 zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistungen umgesetzt werden.

- Nachweis eines Zertifikats der Schweißtechnischen Zulassung gemäß DIN ISO 3834-2.

- ausgefüllte und unterschriebene "Eigenerklärung zum Verbot der Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschließlich Lieferkette / Unterauftragnehmer".

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich der Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (falls zutreffend ).

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.1.2 und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.1.3) Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.

Sollte zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages der konkrete Unterauftragnehmer noch nicht feststehen, ist zumindest die Absicht der Unterauftragnehmerbeauftragung für das entsprechende Gewerk mit dem Teilnahmeantrag anzugeben. In diesem Falle reicht es aus, den Unterauftragnehmer mit entsprechenden Eignungsnachweisen mit den Angebotsunterlagen nachzuweisen.

Sodann wird die Eignungsprüfung des entsprechenden Unterauftragnehmers als Vorstufe der Prüfung der Angebotsunterlagen erfolgen. Sollte die Eignung sich als nicht gegeben herausstellen, so kann das Angebot nicht gewertet werden und der Bewerber scheidet aus dem Wettbewerb aus.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/11/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/04/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form einschließlich der geforderten Unterlagen/ Nachweise entsprechend Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2 genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.

Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.

Die Übermittlung von Bewerber-/ Bieterfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum in IV.2.2 minus mindestens 6 Kalendertage eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.

Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.

Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots­ Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und lnteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e­ Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e­ Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs­ und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e­ Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2023

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