Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabstelle Zentrale Vergabe, Verbandsgemeinde Rhein-Selz
E-Mail:
Telefon: +49 6133/4901-217
Fax: +49 6133/4901-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim
- Weinolsheim
- Wintersheim
im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der VgV aus. Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2024 an den Bestbieter vergeben werden.
Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der VG Rhein-Selz mit ihren diesen 16 Ortsgemeinden/Städte mit derzeit ca. 4.760 Straßenleuchten, davon ca. 4.370 LED-Leuchten ist ein Beleuchtungsvertrag pro Kommune mit seinen Anlagen. Dieser wird den Bietern zur Verfügung gestellt.
Da jede Kommune Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist, ist ein für die jeweilige Kommune nach Umfang angepasster Vertrag abzuschließen.
Ortsgemeinden/Städte:
- Dalheim
- Dexheim
- Dienheim
- Dolgesheim
- Dorn-Dürkheim
- Eimsheim
- Guntersblum
- Hillesheim
- Ludwigshöhe
- Mommenheim
- Nierstein
- Oppenheim
- Schwabsburg
- Uelversheim
- Weinolsheim
- Wintersheim
Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Die Verträge können in gegenseitigem Einverständnis um 2-mal 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlage: "Bieterinformation Straßenbeleuchtung VG Rhein-Selz"
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
55276 Oppenheim, Sant' Ambrogio-Ring 33
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen derVergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleinigerVerantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen derVergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über dieVergabeplattform oder per E-Mail (.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zuübermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestelltwerden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich überdie Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei dervergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebendeStelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen beiderunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113