Gewässervermessungen als Grundlage für eine 2D-hydrodynamische Modellierung Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_20/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässervermessungen als Grundlage für eine 2D-hydrodynamische Modellierung
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), sind in Rheinland-Pfalz im dritten Zyklus der Richtlinie die Hochwassergefahrenkarten zu überprüfen. Die Hochwassergefah-renkarten bilden einen wesentlichen Bestandteil der nach der EG-HWRM-RL zur erstellenden Hochwasserrisikomanagementpläne. Darüber hinaus werden sie zur Festsetzung von 100-jährlichen Überschwemmungsgebieten nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz verwendet. Zur Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten hat das Land Rheinland-Pfalz beschlossen ein neues 2D-hydrodynamisches Modellsystem (VISDOM) einzusetzen.
Die Basis des neuen 2D-hydrodynamischen Modellsystem bilden Vermessungsdaten des Gewässers, insbesondere Querprofildaten. Im Zuge der Fortschreibung der Hochwasserge-fahrenkarten und in Anbetracht des Alters der Vermessungsgrundlage sollen die folgenden Gewässer neu vermessen werden:
- Rheinland-Pfälzischer Abschnitt der Sieg
- Nister
- Ahr
- Adenauerbach
- Sahrbach
- Lieser
- Salm
- Kyll
- Prüm
- Enz
- Nims
- Isenach
Diese Neuvermessungen sollen die Grundlage für die Analyse von Hochwassergefahren mittels 2D-hydronumerischer Berechnungen an ebendiesen Gewässern bilden.
Gewässervermessung Rheinland-Pfälzischer Siegabschnitt
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 1 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01a.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Nister
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 2 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01b.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Ahr, Adenauerbach und Sahrbach
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 3 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01c.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Lieser
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 4 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01d.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Salm
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 5 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01e.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Kyll
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 6 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01f.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Prüm
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 7 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01g.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Enz
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 8 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01h.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Nims
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 9 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01i.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässervermessung Isenach
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitze des Auftraggebers
- Vor Ort am Gewässer
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):
Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)
- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)
- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)
- Topografische Karten, Orthofotos (digital)
- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):
Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).
Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.
Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.
Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.
Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.
Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.
Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:
- Verwendete Grundlagen
- Methodik
- Datenaufbereitung und Datenübergabe
- Qualitätssicherung
Der Umfang des Loses 10 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01j.
Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.
Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
1. die von ihm als Projektleitung vorgesehen Person - unter Nennung des Namens - über einen Diplom- bzw. Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer Universität, Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule im Bereich Vermessung oder einem vergleichbaren Abschluss verfügt.
Die Eignung zu 1. ist mittels eines Scans des Studiennachweises zu belegen.
2. die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - mindestens 3-jährige Kenntnisse und Praxiserfahrung in der Projektsteuerung und Projektüberwachung im Bereich "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" hat.
Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive, projektleitende Tätigkeiten in Projekten im Bereich "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" im Zeitraum von 2015 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erworben worden sein.
Die Eignung zu 2. ist mittels des Mitarbeiterprofils Projektleitung (Formulars 313) nachzuweisen.
3. er mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachweisen kann.
Vergleichbar sind Referenzen:
- deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2020 liegt,
- die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen sind oder bei noch laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechende Teilabschnitt in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist,
- die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen vergleichbar sind, d.h. insbesondere einen unmittelbaren Bezug haben, indem sie nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen"
- Der vermessene Gewässerabschnitt muss je Referenz eine Länge von mindestens 15 km betragen
Die Eignung zu 3. ist je Referenzprojekt mittels des Formulars 311 nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Formular 305a/305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Erklärung gemäß Formular 303.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines
bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
erscheinen, sind diese bis zum 30.10.2023 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY06R
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.