Gewässervermessungen als Grundlage für eine 2D-hydrodynamische Modellierung Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_20/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY06R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY06R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessungen als Grundlage für eine 2D-hydrodynamische Modellierung

Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_20/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), sind in Rheinland-Pfalz im dritten Zyklus der Richtlinie die Hochwassergefahrenkarten zu überprüfen. Die Hochwassergefah-renkarten bilden einen wesentlichen Bestandteil der nach der EG-HWRM-RL zur erstellenden Hochwasserrisikomanagementpläne. Darüber hinaus werden sie zur Festsetzung von 100-jährlichen Überschwemmungsgebieten nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz verwendet. Zur Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten hat das Land Rheinland-Pfalz beschlossen ein neues 2D-hydrodynamisches Modellsystem (VISDOM) einzusetzen.

Die Basis des neuen 2D-hydrodynamischen Modellsystem bilden Vermessungsdaten des Gewässers, insbesondere Querprofildaten. Im Zuge der Fortschreibung der Hochwasserge-fahrenkarten und in Anbetracht des Alters der Vermessungsgrundlage sollen die folgenden Gewässer neu vermessen werden:

- Rheinland-Pfälzischer Abschnitt der Sieg

- Nister

- Ahr

- Adenauerbach

- Sahrbach

- Lieser

- Salm

- Kyll

- Prüm

- Enz

- Nims

- Isenach

Diese Neuvermessungen sollen die Grundlage für die Analyse von Hochwassergefahren mittels 2D-hydronumerischer Berechnungen an ebendiesen Gewässern bilden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Rheinland-Pfälzischer Siegabschnitt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 1 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01a.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Nister

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 2 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01b.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Ahr, Adenauerbach und Sahrbach

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2024
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 3 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01c.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Lieser

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2024
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 4 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01d.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Salm

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 5 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01e.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Kyll

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 6 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01f.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Prüm

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2024
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 7 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01g.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Enz

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2024
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 8 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01h.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Nims

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2024
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 9 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01i.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gewässervermessung Isenach

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte / Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitze des Auftraggebers

- Vor Ort am Gewässer

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1):

Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt:

- Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei)

- Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei)

- Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien)

- Topografische Karten, Orthofotos (digital)

- Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengen-vordersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz statt-finden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf zwei Stunden geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.

Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2):

Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungsoberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutzanlagen) sowie strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstrukturen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen, sofern von ihnen ein Einfluss auf die Ausdehnung der Überschwemmungsflächen ausgeht. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302).

Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01j sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Mit Bearbeitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Querprofilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar.

Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Einmündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Einzelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden.

Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbedarf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden.

Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzlichen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Mengenmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers.

Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengenvordersätze je Preis-Positionen zu 2 muss der Auftragnehmer den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten mit dem Auftraggeber per E-Mail vor deren Vermes-sung abstimmen. In dringenden Fällen ist auch eine Abstimmung per Telefon möglich. Vor der Ausführung dieser zusätzlichen Vermessungsarbeiten bedarf es einer schriftlichen Zustimmung seitens des Auftraggebers. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergütung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302).

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermessungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit.

Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Dokumentation der Arbeiten und Datenübergabe (Preis-Position 3):

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten müssen die Vermessungsrohdaten geprüft und aufbereitet werden (vgl. Preis-Pos. 3.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302), sodass die Vermessungsdaten wie in Anlage LB02 Abschnitt 12 beschrieben, übergeben wer-den können. Die Vermessungsarbeiten sind in einem Bericht zu dokumentieren, aus welchem alle Arbeiten im Innendienst (Auswertung und Aufbereitung der Vermessungsdaten) und Außendienst (Aufnahme der Vermessungsdaten im Gelände) sowie alle Besonderheiten am Gewässer nachvollzogen werden können (siehe Anlage LB02 Abschnitt 11, vgl. Preis-Pos. 3.2 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Hierzu zählen folgende Punkte:

- Verwendete Grundlagen

- Methodik

- Datenaufbereitung und Datenübergabe

- Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Umfang des Loses 10 ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Mengenvordersätze gemäß der Anlage LB01j.

Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter angeboten werden.

Das Angebot kann sich erstrecken auf mehrere / alle Lose.

Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Angebotsanschreiben (Formular 301b) die Maximalkapazität anzugeben, zu der er leistungsfähig und leistungswillig ist.

Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.

Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.

Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:

er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.

Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.

Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:

1. die von ihm als Projektleitung vorgesehen Person - unter Nennung des Namens - über einen Diplom- bzw. Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer Universität, Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule im Bereich Vermessung oder einem vergleichbaren Abschluss verfügt.

Die Eignung zu 1. ist mittels eines Scans des Studiennachweises zu belegen.

2. die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - mindestens 3-jährige Kenntnisse und Praxiserfahrung in der Projektsteuerung und Projektüberwachung im Bereich "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" hat.

Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive, projektleitende Tätigkeiten in Projekten im Bereich "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" im Zeitraum von 2015 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erworben worden sein.

Die Eignung zu 2. ist mittels des Mitarbeiterprofils Projektleitung (Formulars 313) nachzuweisen.

3. er mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachweisen kann.

Vergleichbar sind Referenzen:

- deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2020 liegt,

- die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen sind oder bei noch laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechende Teilabschnitt in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist,

- die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen vergleichbar sind, d.h. insbesondere einen unmittelbaren Bezug haben, indem sie nachfolgenden Kriterien erfüllen:

- "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen"

- Der vermessene Gewässerabschnitt muss je Referenz eine Länge von mindestens 15 km betragen

Die Eignung zu 3. ist je Referenzprojekt mittels des Formulars 311 nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Formular 305a/305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.

Erklärung gemäß Formular 303.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die

von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines

bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar

erscheinen, sind diese bis zum 30.10.2023 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen

Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY06R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023

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