Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-EU-NOVA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-8020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.
Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.
Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
SG Lagermanagement (NOVA)
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Alle angebotenen Geräte müssen vom gleichen Hersteller sowie das jeweils aktuelle Modell, welches dem neusten Stand der Technik entspricht, sein. Der Nachweis sämtlicher Spezifikationen erfolgt anhand der öffentlich zugänglichen Hersteller-Datenblätter und sind mit dem Angebot einzureichen.
Der Lieferant hat für den gesamten Zeitraum entsprechende Modelltypen bereitzustellen.
Ist während der Vertragslaufzeit ein Modelltyp nicht mehr lieferbar, wird eine neue Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt. Der Nachfolgemodelltyp darf in seinen einze-nen Komponenten nicht weniger leistungsfähig sein als das Vorgängermodell.
Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am S...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen.
§ 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.