Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-EU-NOVA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-8020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sozialversicherungsträger

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-EU-NOVA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33195100 Monitoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.

Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.

Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.

Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30231310 Flachbildschirme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

SG Lagermanagement (NOVA)

Seligmannallee 4

30173 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Alle angebotenen Geräte müssen vom gleichen Hersteller sowie das jeweils aktuelle Modell, welches dem neusten Stand der Technik entspricht, sein. Der Nachweis sämtlicher Spezifikationen erfolgt anhand der öffentlich zugänglichen Hersteller-Datenblätter und sind mit dem Angebot einzureichen.

Der Lieferant hat für den gesamten Zeitraum entsprechende Modelltypen bereitzustellen.

Ist während der Vertragslaufzeit ein Modelltyp nicht mehr lieferbar, wird eine neue Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt. Der Nachfolgemodelltyp darf in seinen einze-nen Komponenten nicht weniger leistungsfähig sein als das Vorgängermodell.

Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am S...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: je Monitor je 14 Qualitätskriterien lt. Exceltabelle, Dokument 03a / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 180-562362
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.

Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens

§ 20 VgV

(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen.

§ 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

§ 15 VgV

(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

§ 62 VgV

Unterrichtung der Bewerber und Bieter

(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023

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