5EU/23 Unterhaltsreinigung von Verwaltungsgebäuden in 4 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 5EU/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
E-Mail:
Telefon: +49 6517184601
Fax: +49 6517184608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
5EU/23 Unterhaltsreinigung von Verwaltungsgebäuden in 4 Losen
Los 1 - VG I Rathaus
Los 2 - VG II, Pavillon I, Pavillon II, VG Gerty - Spies - Straße 2, VG Gerty - Spies - Straße 2a, VG Gerty - Spies - Straße 3
Los 3 - VG III, VG Karl-Marx-Str., VG IV, VG V, VG VI, VG Bollwerkstraße
Los 4 - VG Sichelstraße, VG Thyrsusstraße
VG I Rathaus
Unterhaltsreinigung der angegebenen Gebäude nach Leistungsverzeichnis.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung für je ein Jahr.
VG II, Pavillon I, Pavillon II, VG Gerty-Spies-Straße 2, VG Gerty-Spies-Straße 2a, VG Gerty-Spies-Straße 3
Unterhaltsreinigung der angegebenen Gebäude nach Leistungsverzeichnis.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung für je ein Jahr.
VG III, VG Karl-Marx-Straße, VG IV, VG V, VG VI, VG Bollwerkstraße
Unterhaltsreinigung der angegebenen Gebäude nach Leistungsverzeichnis.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung für je ein Jahr.
VG Sichelstraße, VG Thyrsusstraße
Unterhaltsreinigung der angegebenen Gebäude nach Leistungsverzeichnis.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung für je ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis über die Eintragung in ein Beruf- oder Handelsregister in Form einer Bescheinigung, Eintragung
Handwerksrolle
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- mindestens 3 Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber,
Ansprechpartner, Telefonnummer der in den letzten 3 Jahren ausgeführten Reinigungsdienstleistungen für
öffentliche Auftraggeber.
- Eigenerklärung oder Zertifikat nach DIN /EN ISO 9001 oder gleichwertig zum Qualitätssicherungskonzept
- Darstellung des Implementierungskonzepts
- Angaben zu den eingesetzten Reinigungsgeräten und der eingesetzten Reinigungschemie
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE),
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärungen 1 und 3.
(Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des
Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)).
— Vordruck Sonderkündigungsrecht unterschrieben
— Kalkulationsdateien
— Angabe der Referenzen
— Eintragung in der Handwerksrolle
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
— Bescheinigung Betriebshaftpflichtversicherung
— Vorstellung Qualitätssicherungskonzept
— Vorstellung Implementierungskonzept
— Darstellung Reinigungsgeräte/Reinigungschemie
— Vordruck Stundenverrechnungssätze
— Angabe der Stunden der Unterhaltsreinigung und Objektleitung
— Nachweis Objektbesichtigung
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen:
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.