Lieferung von 200 Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und Atemschutzmasken für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6133/4901-217
Fax: +49 6133/4901-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 200 Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und Atemschutzmasken für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Lieferung von 200 Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und Atemschutzmasken des Herstellers "Dräger" für den Atemschutz der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und gleichzeitiger Abkauf der vorhandenen Altgeräte bestehend aus Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und Masken verschiedener Hersteller.
Hauptfeuerwache
Rheinallee 66,
55283 Nierstein
Lieferung von 200 Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und Atemschutzmasken für den Atemschutz der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.
Der Bestand der Atemschutzgeräte in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz wird auf den Hersteller "Dräger" vereinheitlicht.
Hierdurch wird die maximale Kompatibilität zu den in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz stationierten Komponenten des Gefahrstoffzuges des Landkreises und zum GW Atemschutz des Landkreises hergestellt.
Es findet weiterhin hiermit eine Anpassung an die umliegenden Aufgabenträger statt.
Eine Auslieferung muss bis spätestens 11.12.2023 erfolgen.
Verbunden mit der Abgabe des Angebotes ist zwingend der gleichzeitige Abkauf der vorhandenen Altgeräte, bestehend aus Atemschutzgeräten, Lungenautomaten und Masken verschiedener Hersteller gem. Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nichtvorliegen von zwingenden bzw. fakulatativen Ausschlüssgründen gem. § 123 f. GWB (Abfrage gem. Eigenerklärung 124)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Anlage Eigenerklärung BMWK-Sanktionen)
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Eigenerklärung 124)
- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Eigenerklärung 124)
- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Eigenerklärung 124)
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Eigenerklärung 124)
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Abfrage gem. Anlage Eigenerklärung 124)
- Referenzen werden im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 124) abgefragt. Als zulässige Referenz werden solche angesehen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren zum Gegenstand gehabt haben.
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben und mit folgenden Angaben zu versehen:
o Bezeichnung des Auftrages (Leistung)
o Auftragswert
o Auftraggeber
Bei den oben genannten Angaben, die durch die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck (Anlage 124 der Vergabeunterlagen) abgefragt werden, kann alternativ ein Zertifikat über die Präqualifizierung eingereicht werden.
Bietergemeinschaften:
Sofern eine Bietergemeinschaft als AN auftritt, ist die Anlage 234 mit dem Angebot einzureichen.
Unterauftragnehmer:
Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage 233 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den AN und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der AN hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.
Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist, und deren Eignung nachzuweisen. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung gem. Anlage 233 beizubringen. Der AN darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung der AG.
Eignungsleihe:
Beabsichtigt ein Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen bei Angebotsabgabe (Anlage 233 und Anlage 234) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aus Dringlichkeitsgründen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal.
1)
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattformerhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2)
Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden;
3)
Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten;
4)
Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform;
5)
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattformeinzureichen;
6)
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/