Sanierung Kloster Karthaus - Beratungsleistungen Bauphysik
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 11
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Konz - Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6501/83-240
Fax: +49 6501/83107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.konz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.konz.de/de/verwaltung-politik/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kloster Karthaus - Beratungsleistungen Bauphysik
Beratungsleistungen zu Fragen der Bauphysik
Brunostraße 23
54329 Konz
Die Beratungsleistungen beziehen sich unter anderem auf Fragen zu Details bei der Planung und später bei der Bauausführung:
o Anschlüsse im Bereich des Daches
o Anschlüsse im Bereich der Gaupen im Mansardgeschoss
o Beurteilung zu den klimatischen Verhältnissen und den raumlufttechnischen Erfordernissen der künftigen Büroräume
o Ertüchtigung der Decke im Bewegungsraum
o Ertüchtigung der Decke im Stadtteiltreff
o Ermittlung der U-Werte bestehender Bauteile
o Beurteilung zu den raumlufttechnischen Erfordernissen im Bereich der Sanitäranlagen am Bewegungsraum
o Beurteilung von verschiedenen Konstruktionen im Objekt hinsichtlich von Kälte- oder Wärmebrücken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch
Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Formblatt 254).
1.6. Eine Eigenerklärung des Bieters nach § 4 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetztes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG) (Formblatt 245)
1.7. Eine Eigenerklärung des Bieters nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBL. I S. 1842) (Formblatt 251)
1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurs“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften
bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Referenzen:
Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem
1. Januar 2013) im Bereich der Bauphysik.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte
nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• ein denkmalgeschütztes Gebäude;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe
unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu
machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Nachweis des Denkmalschutzes;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF);
• Auflistung der erbrachten Leistungen
- „§ 99 Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem
besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben
nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern
a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam
durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,
b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur
Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;
dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person
des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die
überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt
oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,
3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen
des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden
oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-
Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255
S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt
geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Abschnitt IV: Verfahren
54329 Konz
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben,
Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3))
entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.5) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.6) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.7) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Der Planungsbeginn ist schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens zum 31.12.2023 vorgesehen.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/