Sanierung Kloster Karthaus - Beratungsleistungen Bauphysik

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Konz
Postanschrift: Am Markt 11
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Konz - Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6501/83-240
Fax: +49 6501/83107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.konz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.konz.de/de/verwaltung-politik/ausschreibungen/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E79914658
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E79914658
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Kloster Karthaus - Beratungsleistungen Bauphysik

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beratungsleistungen zu Fragen der Bauphysik

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung:

Brunostraße 23

54329 Konz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beratungsleistungen beziehen sich unter anderem auf Fragen zu Details bei der Planung und später bei der Bauausführung:

o Anschlüsse im Bereich des Daches

o Anschlüsse im Bereich der Gaupen im Mansardgeschoss

o Beurteilung zu den klimatischen Verhältnissen und den raumlufttechnischen Erfordernissen der künftigen Büroräume

o Ertüchtigung der Decke im Bewegungsraum

o Ertüchtigung der Decke im Stadtteiltreff

o Ermittlung der U-Werte bestehender Bauteile

o Beurteilung zu den raumlufttechnischen Erfordernissen im Bereich der Sanitäranlagen am Bewegungsraum

o Beurteilung von verschiedenen Konstruktionen im Objekt hinsichtlich von Kälte- oder Wärmebrücken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Teamwertung / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:

- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen

Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.

- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch

Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.

1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.

1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.

1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Formblatt 254).

1.6. Eine Eigenerklärung des Bieters nach § 4 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetztes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG) (Formblatt 245)

1.7. Eine Eigenerklärung des Bieters nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBL. I S. 1842) (Formblatt 251)

1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurs“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).

1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften

bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu

übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.

1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.

1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.

1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als

Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.

- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“

1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen:

Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem

1. Januar 2013) im Bereich der Bauphysik.

Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte

nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

• ein denkmalgeschütztes Gebäude;

• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe

unten).

Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu

machen:

• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

• Bezeichnung des Projekts;

• Nachweis des Denkmalschutzes;

• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;

• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF);

• Auflistung der erbrachten Leistungen

- „§ 99 Öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber sind

1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,

2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem

besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben

nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern

a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam

durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,

b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder

c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur

Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;

dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person

des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die

überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt

oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,

3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,

4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen

des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden

oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-

Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255

S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt

geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/10/2023
Ortszeit: 10:15
Ort:

54329 Konz

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.

VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben,

Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.

VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3))

entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.

VI.3.4) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.

VI.3.5) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.

VI.3.6) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

VI.3.7) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Der Planungsbeginn ist schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis spätestens zum 31.12.2023 vorgesehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2

GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023

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Mainz
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Ransbach-Baumbach
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Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
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Roßbach (Wied)
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Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
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