Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2602/126-211
Fax: +49 2602/126-256
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-montabaur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Verbandsgemeinde Montabaur. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, sowie Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI.
Im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich Besonderer Leistungen sowie erforderliche Leistungen als Vollauftrag, die dem Leistungsbild Flächennutzungsplan (§ 18 HOAI in Verbindung mit Anlage 2 und Anlage 9) zuzuordnen sind.
Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit paralleler Fortschreibung des Landschaftsplanes.
Die Größe des Planungsgebiets beträgt 151,41 km². Der Verbandsgemeinde Montabaur gehören 24 Ortsgemeinden sowie die Stadt Montabaur mit ihren 7 Stadtteilen an. Die Verbandsgemeinde Montabaur verzeichnet derzeit 41.360 Einwohner (Stand: 31.12.2022).
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) wurde entsprechend der Erfordernisse der Entwicklung der Ortsgemeinden und der Stadt stetig mit Deckblättern fortgeschrieben und bereits mehrfach angepasst. Derzeit läuft die 21. Änderung.
Es hat sich gezeigt, dass der seit 2001 wirksame FNP neu aufzustellen ist. Die Verbandsgemeinde Montabaur verfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Fortschreibung des Landschaftsplanes eine Neubewertung der künftigen Entwicklung der Verbandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden bzw. der Stadt unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen. Diese betreffen zum Beispiel die Entwicklung verschiedener Wohngebiete, Gewerbegebiete, von Innenbereichen, verkehrliche Aspekte, Umweltbelange, klimarechtliche Aspekte usw. Es besteht ein Bedarf, die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan formulierten Zielsetzungen der Verbandsgemeinde bzw. der Ortsgemeinden und der Stadt entsprechend der aktuellen Rahmenbedingungen und den geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen fortzuschreiben.
Der bisherige FNP ist noch nicht digitalisiert und georeferenziert. Die Neuaufstellung des FNP muss datenkompatibel im Landessystem eingespielt und auf der Homepage des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.
Die Erstellung des FNP soll 54 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 1 binnen 30 Monate nach Auftragserteilung vorliegen muss.
Sofern eine Fertigstellung der Planungsleistungen nicht bis zum Ablauf der angesetzten Zeit, insbesondere von unvorhergesehenem erbracht werden konnte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister. Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen.
2. Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (Anlage A2).
3. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A 4), falls erforderlich.
4. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage A 5), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen / Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer die vorgenannten Nachweise / Erklärungen vorzulegen.
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,0 Mio. €, je Schadensfall für Personenschäden, sowie 1,0 Mio. € für sonstige Schäden.
1. Mindestens zwei vergleichbare Referenzen zu den ausgeschriebenen Planungsleistungen (Anlage A6).
Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- Inhalt der Referenzprojekte ist die Ausführung von der Neuaufstellung oder generellen Fortschreibung von Flächennutzungsplänen.
- Mindestens ein Projekt muss bereits abgeschlossen sein. Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 3 bis zum Schlusstermin erbracht wurde bzw. überwiegend erbracht wurde. Das Projekt muss nach dem 01.01.2010 abgeschlossen sein.
- Bei dem zweiten Projekt muss mindestens die Leistungsphase 2 erbracht bzw. überwiegend erbracht worden sein.
Für mindestens eine der o.g. zwei Referenzen muss der Planungsbereich eine Flächengröße von mindestens 5.000 ha mit mindestens 6 Gemeinden/ Orts-/ Stadtteilen und eine Einwohnerzahl von mind. 15.000 aufweisen.
2. Angabe des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleisters und der weiteren Mitglieder des Projektteams, welche die Leistung erbringen werden. Der Projektleiter und der Stellvertreter müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Raum- und Umweltplanung, Stadtplanung, Geografie oder in einem vergleichbaren Bereich verfügen. Das Projektteam muss mindestens einen Projektleiter und dessen Stellvertreter umfassen.
Der Projektleiter muss über mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, der stellvertretende Projektleiter über 3 Jahre Berufserfahrung.
Das vom Bewerber benannte Projektteam wird Inhalt des Angebotes im Verhandlungsverfahren und im Zuschlagsfalle Vertragsbestandteil. Ein Austausch von Projektteammitgliedern ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. (Anlage A 7)
Zugelassen ist, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Raum- und Umweltplanung, Stadtplanung, Geografie oder in einem vergleichbaren Bereich verfügt oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Planer/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Planer zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten, Anforderung erfüllen.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Tariftreue (Anlage A3) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die Erklärung abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern haben auch diese die Erklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden;
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden (Anlage A). Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
b) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
c) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen;
3) Eignungsleihe, § 47 VgV
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden;
b) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage A5 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge,§ 36 VgV
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A2) und die Erklärung Tariftreue (Anlagen A3) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 GWB Fassung Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
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