Verstorbenentransport der UMM Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langenbeckstrasse 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicecenter SC 4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 6131-17-4101
Fax: +49 6131-17-5617
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verstorbenentransport der UMM
Die ausgeschrieben Leistung umfasst die Abholung von Verstorbenen von der Station / Aufbewahrungsort zum Institut für Pathologie auf dem Gelände der Universitätsmedizin Mainz, die Dokumentation und Bestandsaufnahme sowie Abschiedsnahmen innerhalb der Räumlichkeiten in den vorgesehenen Abschiedsräumen der Universitätsmedizin Mainz.
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstrasse 1 55131 Mainz keine Angaben
Die ausgeschrieben Leistung umfasst die Abholung von Verstorbenen von der Station / Aufbewahrungsort zum Institut für Pathologie auf dem Gelände der Universitätsmedizin Mainz, die Dokumentation und Bestandsaufnahme sowie nach Bedarf Abschiedsnahmen innerhalb der Räumlichkeiten in den vorgesehenen Abschiedsräumen der Universitätsmedizin Mainz.
Die Reaktionszeiten betragen 30 Minuten ab telefonischer Beauftragung bis zur Ankunft im Gebäude 605 der Universitätsmedizin Mainz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist.
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssumme nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und Sachschäden, zu entnehmen sind
Nachweis zu Mindestumsatz von 700.000 EUR p.a. innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahren
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
- Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus der erkennbar ist das einschlägige Erfahrungen im Bereich Krankenhauswesen mit Maximalversorgung aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorhanden sind (Mit Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit der Prüfung vorgelegter Referenzen einverstanden.)
- Die Reaktionszeiten betragen 30 Minuten ab telefonischer Beauftragung bis zur Ankunft im Gebäude 605 auf dem Gelände der Universitätsmedizin Mainz
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags gemäß Vergabesunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland-Pfalz.
Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine befugten Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind keine zusätzliche Angaben außerhalb der Vergabeunterlagen zu erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YC1Z
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.