Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KVRT 2022-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier
Postanschrift: Ostallee 7-13
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/717-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E84186856
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E84186856
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KVRT 2022-2023

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier (im folgenden AG genannt), beabsichtigt den anfallenden Klärschlamm der angegliederten Kläranlagen (s. Anlage 2 Steckbrief Kläranlagen, im folgenden Betreiber genannt) bestehend aus dem Gebiet der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich, zur ordnungsgemäßen Verwertung nach den im Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik, an eine geeignete Fachfirma, im Folgenden (Bieter/AN) genannt, abzu-geben.

Die Leistungen für die Verwertung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 29.02.2026 zu erbringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Kläranlagen der Verbandsgemeinde Thalfang, Hermeskeil und Gemeindewerke Morbach

Los-Nr.: Los Nr. 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Hauptort der Ausführung:

Kläranlagen im Gebiet Landkreis Trier - Saarburg und Landkreis Bernkastel-Wittlich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.

Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV.

An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt.

Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen.

Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.

Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich

Generelle Betriebszeiten Kläranlage:

Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und

Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung um max. zwei weitere Jahre bis zum 28.02.2028 ist möglich und beabsichtigt.

Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach

erfolgter Mitteilung auf schriftlichem Wege zustimmt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Kläranlagen im Gebiet des Eifelkreises Bitburg - Prüm

Los-Nr.: Los Nr. 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hauptort der Ausführung:

Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Bitburger-Land und Südeifelwerke

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.

Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV.

An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt.

Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen.

Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.

Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich

Generelle Betriebszeiten Kläranlage:

Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und

Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung um max. zwei weitere Jahre bis zum 28.02.2028 ist möglich und beabsichtigt.

Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach

erfolgter Mitteilung auf schriftlichem Wege zustimmt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 - Kläranlagen der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und Konz

Los-Nr.: Los-Nr. 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung:

Kläranlagen der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und Konz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.

Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV.

An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt.

Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen.

Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.

Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich

Generelle Betriebszeiten Kläranlage:

Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und

Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung um max. zwei weitere Jahre bis zum 28.02.2028 ist möglich und beabsichtigt.

Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach

erfolgter Mitteilung auf schriftlichem Wege zustimmt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 Kläranalgen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues

Los-Nr.: Los-Nr. 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Hauptort der Ausführung:

Kläranalgen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.

Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV.

An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt.

Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen.

Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.

Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich

Generelle Betriebszeiten Kläranlage:

Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und

Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung um max. zwei weitere Jahre bis zum 28.02.2028 ist möglich und beabsichtigt.

Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach

erfolgter Mitteilung auf schriftlichem Wege zustimmt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5 Kläranlagen der Verbandsgemeinde Prüm und Arzfeld

Los-Nr.: Los-Nr. 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Hauptort der Ausführung:

Kläranlagen der Verbandsgemeinde Prüm und Arzfeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.

Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV.

An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt.

Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen.

Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.

Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich

Generelle Betriebszeiten Kläranlage:

Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und

Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung um max. zwei weitere Jahre bis zum 28.02.2028 ist möglich und beabsichtigt.

Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach

erfolgter Mitteilung auf schriftlichem Wege zustimmt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Umsatz des Unternehmens in den vergangenen drei Geschäftsjahren

• Angaben über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Personal

• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP),

• Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschluss-gründe nicht vorliegen

• Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

• Verzeichnis der Nachunternehmer

• Nachweis Haftpflichtversicherung oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Angabe über die Klärschlamm-Entwässerungsanlage/Entwässerungseinrichtung

• Angaben über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich eingesetzten Maschinen und Geräte Zusätzliche Nachweise im Falle einer vorgesehenen landwirtschaftlichen Verwertung:

• Referenzen über erfolgreich durchgeführte Aufträge ähnlicher Art und Größe in den letzten 3 Geschäftsjahren

• Beschreibung von Verladung, Transport, Ausbringung Zusätzliche Nachweise im Falle einer vorgesehenen thermischen Verwertung:

• Referenzen über erfolgreich durchgeführte Aufträge ähnlicher Art und Größe in den letzten 3 Geschäftsjahren

• Beschreibung von Verladung, Transport und Verwiegung

• Verbrennungsstandort, Betreiber, Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Nachweis erforderlicher Genehmigungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB lautet wie folgt:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2023

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