Leasing von Multifunktionsgeräten inkl. Lieferung, Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Kopierpapier)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Str. 3
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3843/75510021
Fax: +49 3843/75510810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Multifunktionsgeräten inkl. Lieferung, Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Kopierpapier)
Der Leasingvertrag des Auftraggebers für Druck- und Kopiertechnik endet im November 2023. Diese Leistung
soll erneut als Leasingmodell ausgeschrieben werden. Ziel ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Druck- und
Kopiertechnik unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfe. Der Landkreis Rostock beabsichtigt daher zum
01.12.2023 die Neuausstattung der Verwaltungsstandorte mit Druck- und Multifunktionsgeräten.
Landkreis Rostock, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow mit Außen- bzw. Nebenstellen
Lieferung von 66 fabrikneuen Multifunktionsgeräten sowie 67 Arbeitsplatzdrucker inkl. Software und Zubehör
laut Leistungsbeschreibung inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchs- materialien
ohne Kopierpapier, etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing von Multifunktionsgeräten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal
heruntergeladen werden, erfolgt keine Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/
Bieter ist dann in der Pflicht, sich selbständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung
(Anmeldung) auf der Vergabeplattform empfohlen.
Es obliegt den Bietern/Bewerbern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals („subreport“) unverzüglich
der ausschreibenden Stelle zu melden.
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die
Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages
hinzuweisen.
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter
Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-376/08 möglich,
- Änderungen am Bewerbungsbogen sind nicht zulässig.
- Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten,
werden Sie gebeten, sich bei der unter I.3) benannten Plattform Subreport freiwillig registrieren zulassen.
Gemäß DSGVO Art 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch
personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss der Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
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Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.