Leasing von Multifunktionsgeräten inkl. Lieferung, Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Kopierpapier)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Doberan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Multifunktionsgeräten inkl. Lieferung, Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Kopierpapier)
Der Leasingvertrag des Auftraggebers für Druck- und Kopiertechnik endet im November 2023. Diese Leistung
soll erneut als Leasingmodell ausgeschrieben werden. Ziel ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Druck- und
Kopiertechnik unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfe. Der Landkreis Rostock beabsichtigt daher zum
01.12.2023 die Neuausstattung der Verwaltungsstandorte mit Druck- und Multifunktionsgeräten.
Landkreis Rostock, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow mit Außen- bzw. Nebenstellen
Lieferung von 66 fabrikneuen Multifunktionsgeräten sowie 67 Arbeitsplatzdrucker inkl. Software und Zubehör
laut Leistungsbeschreibung inkl. Full-Service (Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchs- materialien
ohne Kopierpapier, etc.)
Der Vertrag kann einmalig um weitere 12 Mona
Hinsichtlich der Eignungsprüfung gelten nachfolgende Mindestanforderungen:
Mindestanforderung an die Referenzen:
Ein Referenzprojekt wird nur dann als vergleichbar gewertet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre
- Lieferung, Installation und Wartung von mind. 50 Multifunktionsgeräten der Geräteklassen 2 und/oder 3 (siehe
hierzu Anlage 1 Übersicht der Geräteklassen)
Mindestanforderungen an die Bewerber:
1. Jeder Bewerber muss mindestens zwei vergleichbare Referenzen (siehe hierzu Mindestanforderungen an die Referenzen) nachweisen.
2. Jeder Bewerber muss zum Nachweis der Qualitätssicherung das Vorliegen einer DIN EN ISO 9001 oder
Nachweis, dass das Unternehmen von anderen akkreditierten Stellen zertifiziert ist, vorlegen.
3. Höhe der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die ordnungsgemäße Erfüllung der
Leistung abdeckt (sämtliche Leistungen): mind. für Personenschäden 2,5 Mio. € und mind. Sachschäden 1 Mio.
und Vermögensschäden 0,5 Mio. pro Schadensfall
4. Jeder Bewerber muss einen Mindestumsatz in Höhe von 375.000 EUR der letzten 3 Kalenderjahre
(2020-2022) für vergleichbare Leistungen nachweisen -unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Nachunternehmern/
von geliehenen Dritten werden nur addiert, wenn eine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Im Falle einer Neugründung sind die vorhandenen Umsätze in diesem Zeitraum seit der Gründung anzugeben.
Im Fall der Rechtsnachfolge sind für den vorgenannten Zeitraum die Umsätze der/des Rechtsvorgängers, der/
die namentlich zu nennen ist/sind, anzugeben. In diesem Fall muss die Mindestanforderung an den Umsatz
(netto) für die ausschreibungsgegenständliche Leistung mindestens für das Geschäftsjahr 2022 erfüllt sein.
5. Jeder Bewerber muss mindestens 3 Servicetechniker in seinem Unternehmen bzw. durch Nachunternehmen
im Umkreis von 100 Straßenkilometern zum Hauptstandort des Landkreises Rostock (Güstrow) vorhalten, um im Falle einer Störung, Wartung oder Reparatur eines Multifunktionsgerätes den Dienstbetrieb des Landkreises
Rostock möglichst gering zu beeinträchtigen.
Differenzierende Bewertung der Eignung
Sollten mehr als fünf Bewerber sämtliche Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben sowie die
Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die fünf am
besten geeigneten Bewerber anhand der folgenden Kriterien ermitteln:
• vergleichbarer Referenzen,
• der Anzahl der Service-Techniker,
• Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Wird eins der vorgenannten Kriterien nicht erfüllt (= 0 Punkte), wird der Bewerber als nicht geeignet erachtet
und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala von 1-3 Punkten. Die Punkte bilden dabei die folgenden
Erfüllungsgrade ab:
• 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt
• 2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt
• 1 Punkt: Kriterium durchschnittlich erfüllt
Vergleichbare Referenzen
Die Bepunktung der Referenzen wird wie folgt gewertet und mit 35% gewichtet:
• 3 Punkte: Der Bewerber hat mehr als 4 vergleichbare Referenzen.
• 2 Punkte: Der Bewerber hat 3-4 vergleichbare Referenzen.
• 1 Punkt: Der Bewerber hat 2 vergleichbare Referenzen
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft oder beim Einsatz von Nachunternehmen ist das Unternehmen zu
benennen, welches Inhaber der Referenz ist.
Angaben zu der Anzahl der Service-Techniker
Die Punkte werden wie folgt vergeben und mit 35% gewichtet:
• 3 Punkte: Der Bewerber hält 7 oder mehr Servicetechniker vor.
• 2 Punkte: Der Bewerber hält 5 oder mehr Servicetechniker vor.
• 1 Punkt: Der Bewerber hält 3 oder mehr Servicetechniker vor.
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
Der Auftrag „Leasing von Drucksystemen“ umfasst folgende Leistungsbereiche:
• Aufstellung der Multifunktionsgeräte an den Standorten des Auftraggebers
• Vorinstallation der Multifunktionsgeräte
• Wartung und Störungsbeseitigung
Die Punkte werden wie folgt vergeben und mit 30% gewichtet:
• 3 Punkte: Der Bewerber beabsichtigt alle Leistungen im eigenen Unternehmen auszuführen.
• 2 Punkte: Der Bewerber beabsichtigt eine der o.a. Leistung an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
• 1 Punkt: Der Bewerber beabsichtigt 2 Leistungsbereiche an andere Unternehmen zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Kopie zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnort des Bewerbers (nicht älter als 12 Monate)
Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an unter welcher Nummer ihre Eintragung erfolgte
und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind,
spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihren
aktuellen Status entspricht.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Nachweis Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Verpflichtung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Zahlung Mindestlohn
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes
- Erklärung zur fachgerechten Entsorgung der leeren Toner
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Beteiligung von Unterauftragnehmer (soweit
sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von
Nachunternehmen beruft) sind folgende Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung der Bewerbergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Die geforderten Angaben/Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens sowie den
sonstigen Formblättern vollständig einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss
jedes Mitglied den Bewerberbogen sowie die sonstigen Formblätter separat ausfüllen.
Angabe des Umsatzes (netto) für vergleichbare Leistungen des Unternehmens jeweils für die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
werden addiert. Umsätze von Nachunternehmern/von geliehenen Dritten werden nur addiert, wenn eine
Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Der Mindestumsatz (netto) für die ausschreibungsgegenständlichen
Leistungen muss in jedem der vorgenannten Geschäftsjahre größer als 375.000 EUR gewesen sein.
Im Falle einer Neugründung sind die vorhandenen Umsätze in diesem Zeitraum seit der Gründung anzugeben.
Im Fall der Rechtsnachfolge sind für den vorgenannten Zeitraum die Umsätze der/des Rechtsvorgängers, der/
die namentlich zu nennen ist/sind, anzugeben. In diesem Fall muss die Mindestanforderung an den Umsatz
(netto) für die ausschreibungsgegenständliche Leistung mindestens für das Geschäftsjahr 2022 erfüllt sein.
• Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung des Versicherers, dass eine
Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Jeder Bewerber muss einen Mindestumsatz in Höhe von 375.000 EUR der letzten 3 Kalenderjahre
(2020-2022) für vergleichbare Leistungen nachweisen -unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Nachunternehmern/
von geliehenen Dritten werden nur addiert, wenn eine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Im Falle einer Neugründung sind die vorhandenen Umsätze in diesem Zeitraum seit der Gründung anzugeben.
Im Fall der Rechtsnachfolge sind für den vorgenannten Zeitraum die Umsätze der/des Rechtsvorgängers, der/die namentlich zu nennen ist/sind, anzugeben. In diesem Fall muss die Mindestanforderung an den Umsatz
(netto) für die ausschreibungsgegenständliche Leistung mindestens für das Geschäftsjahr 2022 erfüllt sein.
- Höhe der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die ordnungsgemäße Erfüllung der
Leistung abdeckt (sämtliche Leistungen): mind. für Personenschäden 2,5 Mio. € und mind. Sachschäden 1 Mio.
und Vermögensschäden 0,5 Mio. pro Schadensfall
- Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
- Erklärung über das Vorliegen einer DIN EN ISO 9001 oder Nachweis, dass das Unternehmen von anderen
akkreditierten Stellen zertifiziert ist,
- Anzahl der Service-Techniker
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt
Jeder Bewerber muss mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachweisen. Ein Referenzprojekt wird nur
dann als vergleichbar gewertet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre
- Lieferung, Installation und Wartung von mind. 50 Multifunktionsgeräten der Geräteklassen 2 und/oder 3 (siehe
hierzu Anlage 1 Übersicht der Geräteklassen)
Jeder Bewerber muss zum Nachweis der Qualitätssicherung das Vorliegen einer DIN EN ISO 9001 oder
Nachweis, dass das Unternehmen von anderen akkreditierten Stellen zertifiziert ist, vorlegen.
Jeder Bewerber muss mindestens 3 Servicetechniker in seinem Unternehmen bzw. durch Nachunternehmen
im Umkreis von 100 Straßenkilometern zum Hauptstandort des Landkreises Rostock (Güstrow) vorhalten, um
im Falle einer Störung, Wartung oder Reparatur eines Multifunktionsgerätes den Dienstbetrieb des Landkreises
Rostock möglichst gering zu beeinträchtigen.
Dem öffentlichen Auftraggeber ist es verboten, öffentliche Aufträge an russische Unternehmen zu vergeben
bzw. solche Verträge weiterhin zu erfüllen.
In der „Verordnung (EU) 2022/576 DES RATES vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts des Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren“ wurde daher u.a. folgender Artikel eingefügt:
Artikel 5k Abs. 1 „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6
Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/
EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter
Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und
unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung
einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden.“
Dazu ist die "Eigenerklärung RUS-Sanktionen" mit Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal
heruntergeladen werden, erfolgt keine Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/
Bieter ist dann in der Pflicht, sich selbständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung
(Anmeldung) auf der Vergabeplattform empfohlen.
Es obliegt den Bietern/Bewerbern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals („subreport“) unverzüglich
der ausschreibenden Stelle zu melden.
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die
Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages
hinzuweisen.
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter
Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-376/08 möglich,
- Änderungen am Bewerbungsbogen sind nicht zulässig.
- Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten,
werden Sie gebeten, sich bei der unter I.3) benannten Plattform Subreport freiwillig registrieren zulassen.
Gemäß DSGVO Art 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch
personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss der Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
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Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.