Ausschreibung Spielterminals Referenznummer der Bekanntmachung: LRP2023/IT-01

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Eike Berger
E-Mail:
Telefon: +49 26194382445
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lotto-rlp.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2827316/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Staatliche Lotteriegesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lotterie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Spielterminals

Referenznummer der Bekanntmachung: LRP2023/IT-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30198000 Lotteriemaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Spielterminals inkl. Betriebssystem, Terminalsoftware und Terminalmanagementsystem

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30216110 Scanner für Computeranwendungen
37524800 Lottospiele
48110000 Softwarepaket für POS-Kassenterminals
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Koblenz, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, nachfolgend auch Auftraggeber (AG) genannt, plant die Neuausschreibung von Spielterminals für die Annahmestellen des Unternehmens.

Die Spielterminals dienen hauptsächlich dazu, in den Annahmestellen Spielaufträge und Gewinnauszahlungen der Kunden auf verschiedene Arten (Spielscheinerfassung per Scan, Quicktipps, usw.) zu verarbeiten und an das vorhandene Transaktionssystem in der Zentrale zu übertragen. Hierzu liefert der Auftragnehmer (AN) ein aufeinander abgestimmtes System aus Hardware, Betriebssystem und Terminalsoftware an max. 5 Standorte des AG. Zur Verwaltung dieses Systems (z.B. zur Softwareaktualisierung) ist ein entsprechendes Terminalmanagementsystem anzubieten.

Der AG wünscht keine Selbstbedienungsterminals.

Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit:

- Ca. 1.100 Spielterminals (Hardware inkl. erforderlicher Firmware, Treiber und Betriebssystem) für ihre Annahmestellen (AST) inkl.

- Terminalsoftware und

- Terminalmanagementsystem.

Der AG wird die Spielterminals, die Terminalsoftware sowie das Terminalmanagementsystem käuflich erwerben verbunden mit dem Ziel, diese wenn möglich mindestens 10 Jahre zu betreiben.

Darüber hinaus ist der Service Ausschreibungsgegenstand. Die Vertragslaufzeit hierfür beträgt fünf Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von bis zu fünfmal ein Jahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

bis zu 5 mal 1 Jahr

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die 3 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl erhalten von der Vergabestelle eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, nicht berücksichtigte Bewerber werden über ihre Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren informiert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

optionale Vertragsverlängerung bis zu 5 mal 1 Jahr

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gemäß § 122 GWB sind Leistungen an geeignete, d. h. fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, zu vergeben.

- Eigenerklärung zur Eignung

Zum Nachweis des Nichtvorliegens zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB legt der Bewerber die unterschriebene Anlage 02 Eigenerklärungen zur Eignung vor [uneingeschränkt, direkt, gebührenfrei und vollständig einsehbar unter dem in I.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Link], im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern. Weitere diesbezügliche Nachweise sind nicht vorzulegen, können aber von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich bereits jetzt vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung vom Bundesamt für Justiz einzuholen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, ist der Bewerber von der Teilnahme auszuschließen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß § 126 GWB ist überschritten. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, kann der Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 125 GWB liegen vor oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse gemäß §126 GWB ist überschritten.

- Erklärung zum Einsatz wesentlicher Unterauftragnehmer und Unternehmen zur Eignungsleihe

- Ressourcenerklärung des Eignungsverleihers/Unterauftragnehmers

- Vertretungsvollmacht der Bewerbergemeinschaft (nur bei Bewerbergemeinschaft)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers entsprechend III.1.2 der Bekanntmachung dienen die Angaben des Bewerbers zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anlage 2, Eigenerklärung zur Eignung.

- Angabe der Umsätze in Europa (EU) gesamt für 2022 bzw. letztes Geschäftsjahr, 2021 bzw. vorletztes Geschäftsjahr, 2020 bzw. vorvorletztes Geschäftsjahr. Mindestanforderung: Mehr als 12 Mio. EUR Umsatz im letzten Geschäftsjahr

- Angabe der Umsätze in Europa (EU) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für 2022 bzw. letztes Geschäftsjahr, 2021 bzw. vorletztes Geschäftsjahr, 2020 bzw. vorvorletztes Geschäftsjahr. Mindestanforderung: Mehr als 9 Mio. EUR Umsatz im letzten Geschäftsjahr

- Angabe des Eigenkapitals für 2022 bzw. letztes Geschäftsjahr, 2021 bzw. vorletztes Geschäftsjahr, 2020 bzw. vorvorletztes Geschäftsjahr.

- Angabe der Eigenkapitalquote für 2022 bzw. letztes Geschäftsjahr, 2021 bzw. vorletztes Geschäftsjahr, 2020 bzw. vorvorletztes Geschäftsjahr.

- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass der Bewerber innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen wird:

- mindestens 5,0 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden

- mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers entsprechend III.1.3 der Bekanntmachung dienen die Angaben des Bewerbers zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anlage 2, Eigenerklärung zur Eignung.

Im Fall der Bewerbung zusammen mit einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat das Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Anlage (Anlage 2) ebenfalls auszufüllen und einzureichen.

Im Fall einer Eignungsleihe hat das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, diese Anlage (Anlage 2) inkl. eines Unternehmensportfolios einzureichen und an den Stellen Angaben vorzunehmen, an denen sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens beruft.

- Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Inhalten:

- Unternehmensdarstellung: Dem Teilnahmeantrag ist eine Unternehmensdarstellung beizulegen.

- Angabe der Beschäftigtenzahl für 2022 bzw. letztes Geschäftsjahr, 2021 bzw. vorletztes Geschäftsjahr, 2020 bzw. vorvorletztes Geschäftsjahr. Mindestanforderung: Mehr als 30 Beschäftigte im letzten Geschäftsjahr

- Zertifizierungen: Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht. Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).

- Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind.

Die Vergabestelle erwartet eine dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenz pro „Teilaspekt“ (Terminals (Scanner- oder Kamera-basiert), Terminalsoftware und Terminalmanagementsystem). Wird in einem der drei „Teilaspekte“ keine Referenz angegeben, wird die Bewerbung aus dem Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

- Die Referenz des Teilaspekts „Terminal“ muss mindestens 20, zum Zeitpunkt der Bewerbung im Produktivbetrieb befindliche Spielterminals umfassen.

- In der Referenz des Teilaspekts „Terminalsoftware“ müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 20 Terminals mit Terminalsoftware im Produktivbetrieb sein.

- In der Referenz des Teilaspekts „Terminalmanagementsystem“ müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 20 Spielterminals im Terminalmanagementsystem verwaltet werden.

Für jede Referenz eines „Teilaspektes“ wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in Anlage 7 angegebenen Bewertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz eines „Teilaspektes“ vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebenen Referenzen pro „Teilaspekt“ eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittelwert „pro Teilaspekt“der Eignungspunkte gebildet.

Aus den drei Mittelwerten der „Teilaspekte“ wird wiederum das arithmetische Mittel be-rechnet.

Aus dieser Gesamtbewertung wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an die ausschreibende Stelle zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2023

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