LKH - Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKH-012023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vulkanstraße 58
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6731501234
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landeskrankenhaus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LKH - Reinigungsleistungen
Das Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts - (nachfolgend LKH) ist Träger mehrerer vorwiegend psychiatrischer und neurologischer Fachkliniken und eines Krankenhauses der somatischen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz. Das LKH vergibt für einen Teil seiner Einrichtungen und Standorte Reinigungsdienstleistungen. In diesem Zusammenhang wurden vier Teillose und jeweils die Fachlose Unterhaltsreinigung und Glasreinigung gebildet. Die Fachlose Unterhaltsreinigung beinhalten entweder einige oder alle der als Kernleistungen bezeichneten Tätigkeiten der Gebäudereinigung, Bettenaufbereitung und Spüldienste.
Rheinhessen-Fachklinik Alzey - Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit seinen 7 Standorten beträgt pro Jahr 12.542.141 m². Die Anzahl der jährlich aufzubereitenden Betten beträgt jahresdurchschnittlich ungefähr 7.380. Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen sind nicht alle Kernleistungen der Unterhaltsreinigung (Gebäudereinigung, Spüldienste, Bettenaufbereitung) an jedem Standort des Fachloses zu erbringen. Vielfach sind die Kernleistungen in unterschiedlichen Kombinationen - z. B. ohne Bettenaufbereitung - an den einzelnen Standorten zu erbringen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an dem Hauptstandort des Teilloses der Rheinhessen-Fachklinik Alzey in Alzey sowie an weiteren in den Vergabeunterlagen benannten Standorten zu erbringen.
Rheinhessen-Fachklinik Alzey - Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit seinen 7 Standorten beträgt pro Jahr 25.503 m² (Fenster mit und ohne Sprossen). Es wird darauf hingewiesen, das im Rahmen dieses Fachloses Glasflächen im Bereich des Maßregelvollzugs zu reinigen sind. Dies betrifft ausschließlich den Standort Rheinhessen-Fachklinik Alzey. Der Maßregelvollzug ist Bestandteil der freiheitsentziehenden Maßregeln im Sinne der §§63 ff. StGB, der eine Sicherheitsstufe vergleichbar dem Sicherheitsstandard einer Justizvollzugsanstalt erfordert. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an dem Hauptstandort des Teilloses der Rheinhessen-Fachklinik Alzey in Alzey sowie an weiteren in den Vergabeunterlagen benannten Standorten zu erbringen.
Gesundheitszentrum Glantal - Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit seinen 2 Standorten beträgt pro Jahr 3.026.694 m². Die Anzahl der jährlich aufzubereitenden Betten beträgt jahresdurchschnittlich ungefähr 720. An den beiden Standorten sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen die Gebäudereinigung und Bettenaufbereitung (keine Spüldienste) als Kernleistungen der Unterhaltsreinigung zu erbringen. Die Gebäudereinigung erfasst auch die Reinigung von Opertionssälen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an dem Hauptstandort des Teilloses dem Gesundheitszentrum Glantal sowie an einem weiteren Standort mit gleicher Anschrift zu erbringen.
Gesundheitszentrum Glantal - Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit 2 Standorten beträgt pro Jahr 8.404m².
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an dem Hauptstandort des Teilloses dem Gesundheitszentrum Glantal sowie an einem weiteren Standort mit gleicher Anschrift zu erbringen.
GFK und KVS Bad Kreuznach - Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit 2 Standorten beträgt pro Jahr 4.018.839 m². Die Anzahl der jährlich aufzubereitenden Betten beträgt jahresdurchschnittlich ungefähr 1.400. An den beiden Standorten sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen die Gebäudereinigung als Kernleistungen der Unterhaltsreinigung zu erbringen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an den Standorten des Teilloses der Geriatrischen Fachklinik Rheinhessen-Nahe in Bad Münster am Stein und der Klinik Viktoriastift in Bad Kreuznach zu erbringen.
GFK und KVS Bad Kreuznach - Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit 2 Standorten beträgt pro Jahr 10.400 m². Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an den Standorten des Teilloses der Geriatrischen Fachklinik Rheinhessen-Nahe in Bad Münster am Stein und der Klinik Viktoriastift in Bad Kreuznach zu erbringen.
RMF und KNG Andernach - Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit seinen 2 Standorten beträgt pro Jahr 863.688 m². Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen sind nicht alle Kernleistungen der Unterhaltsreinigung an jedem Standort des Fachloses zu erbringen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an den beiden Standorten des Teilloses der Rheinmosel-Fachklinik in Andernach, Klinik Nette-Gut in Weißenthurm sowie an weiteren in den Vergabeunterlagen benannten Standorten zu erbringen.
RMF und KNG Andernach - Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesamtreinigungsfläche für das Fachlos mit seinen 5 Standorten beträgt pro Jahr 25.674 m² (Fenster mit und ohne Sprossen). Es wird darauf hingewiesen, das im Rahmen dieses Fachloses Glasflächen im Bereich des Maßregelvollzugs zu reinigen sind. Dies betrifft ausschließlich den Standort Klinik Nette Gut in Weißenthurm. Der Maßregelvollzug ist Bestandteil der freiheitsentziehenden Maßregeln im Sinne der §§63 ff. StGB, der eine Sicherheitsstufe vergleichbar dem Sicherheitsstandard einer Justizvollzugsanstalt erfordert. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal um jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit von 36 Monaten verlängert sich um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate auf insgesamt maximal 60 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Schriftform zugehen.
Die Leistungen sind an den beiden Standorten des Teilloses der Rheinmosel-Fachklinik in Andernach, Klinik Nette-Gut in Weißenthurm sowie an weiteren in den Vergabeunterlagen benannten Standorten zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister gemäß den Regelungen des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Der Nachweis darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein (einfache Kopie ausreichend). Die Erklärung ist für den Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und andere eignungsrelevante Unternehmen einzureichen.
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlüssgründen gem. §§ 126, 124 GWB. Die Erklärung ist für den Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und andere eignungsrelevante Unternehmen einzureichen.
- Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen,
o in der alle Mitglieder mit Namen und Kontaktdaten (ladungsfähige Anschrift und E-Mailadresse) aufgeführt sind,
o mit der erklärt wird, welches Mitglied die verfahrensgegenständlichen Leistungen erbingt,
o mit der erklärt wird, dass der in der Erklärung benannte bevollmächtigte Vertreter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
o mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
o auf deren Grundlage alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Zur Erbringung der Fachlose Rheinhessen-Fachklinik Alzey - Glasreinigung sowie RMF und KNG - Glasreinigung darf wegen der Berührungspunkte zum Maßregelvollzug nur solches Personal eingesetzt werden, dass über ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N) verfügt, welches keine Eintragungen hinsichtlich der Beteiligung an Straftaten aufweist. Die Führungszeugnisse der einzusetzenden Reinigungskräfte sind dem Auftraggeber auf Verlangen vor Leistungsbeginn vorzulegen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns nicht älter als zwei Monate sein. Dem Angebot sind von beiden Seiten des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft die Mustererklärungen 1 nach § 4 Abs. 1 LTTG bzw. alternativ die Mustererklärung 3 nach § 3 LTTG beizufügen. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gem. § 5 Abs. 2 LTTG verpflichtet die von den Unterauftragnehmern ausgefüllten und unterzeichneten Mustererklärungen einzureichen. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Anforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Kommunikation im Zusammenhang mitdem Vergabeverfahren „LKH-Reinigungsleistungen“ erfolgt über das Vergabeportal unter http://www.deutsche-evergabe.de. Die weiteren Einzelheiten zum Verfahren und Art und Umfang der einzureichenden Unterlagensind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen unter http://www.deutsche-evergabe.dezu entnehmen. Unter dieser Adresse werden auch die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zwingend zuverwendenden Formularvorlagen zur Verfügung gestellt.
b) Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft gem. § 36 VgV beabsichtigt Teile des Auftrags, im Wege derUnterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die Unterauftragnehmer im Angebot unter Angabe der auf dieUnterauftragnehmer entfallenden Leistungsteile namentlich zu benennen. Darüber hinaus ist nachzuweisen,dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügungstehen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft dem Angebot auch für die benanntenUnterauftragnehmer die Erklärungen nach dem LTTG beizufügen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sinddem Angebot für die Unterauftragnehmer ferner die in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagenaufgeführten Angaben, (Eigen-) Erklärungen, Nachweise und sonstige Bescheinigungen beizufügen.
c) Darüber hinaus kann ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft gem. § 47 VgV im Hinblick auf die erforderlichewirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten andererUnternehmen (sowohl Unterauftragnehmer als auch sonstiger Unternehmen) in Anspruch nehmen, wenn derBieter bzw. die Bietergemeinschaft nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlichzur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen mitdem Angebot vorlegt wird, sog. Eignungsleihe. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur derzwischen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Befähigungsnachweise oder dereinschlägigen beruflichen Erfahrung (Referenzen) kann ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft die Kapazitätenanderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen für die dieseKapazitäten benötigt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Person bzw. dieLeistungspflichten des verbindlich benannten Vorarbeiters eines jeden Fachloses Unterhaltsreinigung gem. § 47 Abs. 5 VgV als kritische Aufgabe zu qualifizieren ist. Dementsprechend kann der obsiegende Bieterbzw. die obsiegende Bietergemeinschaft diese Leistung nicht an Unterauftragnehmer vergeben, vielmehrist sie vom Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst zu erbringen (Mindestbedingung). ImFalle einer Eignungsleihe sind dem Angebot für die eignungsrelevanten Unternehmen ferner die in dieserBekanntmachung und den Vergabeunterlagen aufgeführten Angaben, (Eigen-)Erklärungen, Nachweise undsonstigen Bescheinigungen beizufügen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Auf dieRügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“