Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-EU-NOVA

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 180-562362)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-8020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-EU-NOVA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33195100 Monitoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.

Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.

Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.

Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 180-562362

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):

Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*30)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*70)/(DW aller Preise)

Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.

In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:

zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und

zu 30% über den günstigsten Angebotspreis

Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:

Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte

Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).

Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis

In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).

Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl

In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.

muss es heißen:

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):

Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*70)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*30)/(DW aller Preise)

Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.

In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:

zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und

zu 30% über den günstigsten Angebotspreis

Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:

Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte

Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).

Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis

In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).

Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl

In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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