Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-11-06-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Straße 49-51
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kusel.de
Postanschrift: Auf dem Kalk 5
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 01
Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 01 - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke
Der Landkreis Kusel beabsichtigt, den vorhandenen Radweg von Waldmohr bei km 57,6 bis Niedermohr km 70,6 grundhaft zu auszubauen. Der gesamte Weg ist in fünf Etappen unterteilt, wobei der Abschnitt zwischen Waldmohr bis Niedermohr die Etappen zwei bis drei, mit ca. 13,5 km, bildet.
Im geplanten Ausbauabschnitt wird der Radweg durch Brücken- und Nebenbauwerke begleitet, die mit einer Bauwerksnummer gekennzeichnet sind. Die Bauwerke auf diesem Streckenabschnitt wurden mit den Nummern BW 3010 bis BW 3240 betitelt und umfassen insgesamt neunzehn Brücken, Durchlässe und Nebenbauwerke. Beim Ausbau des Radweges müssen die Überbauten, die durch die Radwegführung genutzt werden, in die Ausbaumaßnahme mit einbezogen werden.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für den Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Sanierung der Brückenbauwerke.
Glan-Blies-Weg im Landkreis Kusel 66869 Kusel
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 7 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der genannten Laufzeit des Vertrags von 8 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage der Entwurfsplanung (Leistungsstufe 1) sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 binnen 8 Monaten nach Auftragserteilung sichergestellt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder).
.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber/Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen wie Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens 5.000.000 EUR,
für Umweltschäden mindestens 2.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
I) Mindestanforderung an die Bürogröße:
Objektplaner Ingenieurbau und dessen Stellvertretung:
Der Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen ingenieurwissenschafltichen Studiums mit dem Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar verfügen und in diesen Planungsbereich (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mind. 10-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Objektplaners muss der Bieter über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in diesem Planungsbereich für den Stellvertreter ausreichend ist.
.
Bauüberwachung Ingenieurbau und dessen Stellvertretung:
Der Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen ingenieurwissenschafltichen Studiums mit dem Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar verfügen und in diesen Planungsbereich (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mind. 10-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Objektplaners muss der Bieter über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in diesem Planungsbereich für den Stellvertreter ausreichend ist. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung in diesen Planungsbereich (Bauüberwachung Ingenieurbauwerke) anerkannt.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist mit Angebot in Textform nachzuweisen.
.
II) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden. Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie Brückensanierungen beinhalten, die hinsichtlich der Größenordnung (Kosten), der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen.
.
- Alle Referenzen müssen die Sanierung von Brückenbauwerken beinhalten,
- bei mind. 2 Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A ausgeschrieben worden sein,
- bei mind. 1 Referenz muss eine Oberbausanierung beinhaltet sein,
- mind. 1 Referenz muss die Sanierung einer Torbogenbrücke mit Verblendmauerwerk beinhalten,
- bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 erbracht worden sein.
.
Dabei muss für alle Referenzen der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2018 erfolgt sein.
Für alle Referenzen hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Angebote einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bewerber/Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bieter verwenden sollen. Die Verwendung der Formularvordrucke wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise/Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6WZH
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bewerber/Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.