Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne nebst Großem Sprudel, Los 4 - Technische Ausrüstung HKLS und GA Referenznummer der Bekanntmachung: 175/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 116
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrtal.de/
Postanschrift: Löhrstraße 99
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 261/988662-0
Fax: +49 261/988662-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.webeler-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne nebst Großem Sprudel, Los 4 - Technische Ausrüstung HKLS und GA
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das Gebäude hat eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m² (Keller, EG und OG). Die Nutzung ist derzeit gemischt geplant mit öffentlicher und Büro-Nutzung. Eine kleine Bühne ist vorhanden.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa.
Die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ist ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Lebenszykluskosten sind zu berücksichtigen.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung 0078.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater folgende
Planungsleistungen mit folgenden geschätzten anrechenbaren Kosten zu erbringen:
KG Kosten geschätzt netto
410 Abwasser-Wasser-, Gasanlagen 193.000 EUR
420 Wärmeversorgungsanlagen 252.000 EUR
430 Raumlufttechnische Anlagen 281.000 EUR
471 Küchenplanung 100.000 EUR
474 Feuerlöschanlagen 56.000 EUR
480 Gebäude- und Anlagenautomation 88.000 EUR
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch
verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle
Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik
eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (40 %).
2. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planung- und Überwachungsleistungen für Küchenplanungen, die die Anforderungen an die Ziffer III.1.3 erfüllen (10 %)
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (25%);
4. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungs-stufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung. Weitere Leistungs-stufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Insgesamt optional angefragt wird die Küchenplanung (KG 471). Entscheidet sich der Auftraggeber für die beauftragte Küchen planen, gelten hinsichtlich dieser die vorstehenden Leistungsstufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.
1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
II.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,5 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für Planung und Datenverarbeitung.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
5. Ein Mehr an Eignung kann ein Bieter nachweisen, wenn er seine besondere Erfahrung in der Planung von Küchen nachweist. Als Nachweis der Eignung werden Referenzen erbeten, die Planung von Küchen mit anrechenbaren Kosten von mindestens 80.000 EUR zum Gegenstand haben und bei deren die Planungsleistungen (LP 8) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht worden sind.
6. Die geforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
I. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung mit Planung und Bau von vergleichbaren Vorhaben nachweisen und dazu je der nachbenannten Anlagengruppen mindestens eine Referenz über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren einreichen. Die Referenzen müssen fertig gestellt sein (Abschluss der Leistungsphase 8).
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzleistungen betreffen die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 - Feuerlöschanlagen und 8;
- Die anrechenbaren Kosten betrugen netto für die AG 1, 2 und 3 mindestens 100.000 EUR netto;
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber und/oder die Bauleistungen wurden nach Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschrieben;
Die Anlagengruppen müssen nicht zwingend gemeinsam an einem Objekt erbracht worden sein.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
1) Ort des Projekts
2) Zeitpunkt der Auftragserteilung
3) Art und Nutzung des Gebäudes
4) Art der Baumaßnahme (Sanierung/Erweiterung/Sonstige)
5) Honorarzone
6) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen)
7) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil)
8) Baukosten netto (KG 300, 400 netto)
9) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur - unter www.dtvp.de einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
2. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform oder die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
3. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung alle erforderlichen Angaben und Auskünfte hierzu zu erteilen.
4. Die vergebene Stelle will vertraglich berechtigt sein alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine einseitige Erklärung auf ihrer Tochtergesellschaft, die Ahrtal und Bad Neuenahr Marketing GmbH zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK76WL9
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/165240
Fax: +49 6131/162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.