Neubau Gerätehaus FFW Schwaan
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pferdemarkt 2
Ort: Schwaan
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt Schwaan
E-Mail:
Telefon: +49 3844/841113
Fax: +49 3844/841155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwaan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gerätehaus FFW Schwaan
Die Stadt Schwaan plant den Neubau eines Feuerwehrhauses, welches durch die Freiwillige Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr und den First Responder genutzt wird. Die Fahrzeughalle soll Platz für 6 Stellplätze bieten.
Die Leistungsphasen 1 und 2 für das Leistungsbild Objektplanung, Verkehrsanlagen, technische Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung sind bereits erbracht, dienen aber nicht als Grundlage für die neuen Planungen. Da sich das Baugrundstück teilweise auf der ehemaligen Restmülldeponie und einer Torflinse befindet, soll eine Variantenprüfung für den Standort des Gebäudes erfolgen. (siehe Leistungsbeschreibung)
Um den Neubau zu realisieren, sind Vorabmaßnahmen notwendig. Dazu gehört der Abbruch des vorhandenen Gebäudes. Mit der Erbringung aller für das Projekt erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen wird der AN als Generalplaner beauftragt, um eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie, alle Fachbereiche übergreifende und integrierende Gesamtplanung sicherzustellen.
John-Brinckmannstr. 22, 18258 Schwaan
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen. Die Leistungsphasen 1 und 2 für das Leistungsbild Objektplanung, Verkehrsanlagen, technische Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung sind bereits vollumfänglich erbracht. Der Auftragnehmer aus diesem Vergabeverfahren prüft und ergänzt die bereits erbrachten Leistungen innerhalb seiner Beauftragung und innerhalb der angebotenen und beauftragten Honorierung. Die bereits erbrachten Leistungsteile übergibt der Auftraggeber nach der Beauftragung, da diese Planungen nicht als Grundlage dienen. Gefordert werden Leistungen der Leistungsphasen 1-9 nach der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen HOAI für die Leistungsbilder: Objektplanung, Freianlagen und die Fachplanungen der Tragwerksplanung, Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 7, Brandschutz, gebäudespezifischer Schallschutz und Bauphysik. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant.
Beauftragungsstufe 1: LP1-4
Beauftragungsstufe 2: LP5-8
Sämtliche Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Stadtvertretung Schwaan und der Entscheidung der Stadt Schwaan.
Das Gesamt-Projektvolumen wir grob nach KG 200-600 der DIN 276 auf 4,5 Mio. EUR brutto beziffert.
Die Leistungserbringung der LP 1-3 muss zwingend bis Ende September 2023 vorliegen, da die Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: August-Bebel-Straße 8
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: http://www.mv-regierung.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit
1. der/die Antragsteller*in den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den vergabeunterlagen erkennbar sind, spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.