Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach, 1.BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Läufstraße 4
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Forkert
E-Mail:
Telefon: +49 2632/98985-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kanzlei-forkert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach, 1.BA
Ausgeschrieben wird die Sanierung der Hafenspundwand im Stromhafen Andernach. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. BA von Rhein-km 612,090 bis Rhein-km 612,255 mit einer Länge von ca. 163 m.
Die Ausschreibung wird in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 - Uferbefestigung; Los 2 - Platzbefestigung.
Im bestehenden Rheinhafen Andernach wurden an der Uferspundwand des Stromhafens Schäden festgestellt. Lokal weist die vorhandene Uferspundwand starke Kopfverformungen Richtung Rhein auf. Darüber hinaus ist die vorhandene Spundwand unverankert als auch für die örtlichen Verhältnisse mit einer geringen Einbindung ausgeführt. Aufgrund der aufgetretenen Schäden sowie der Bauteilabmessungen ist die vorhandene Uferspundwand und das unmittelbar angrenzende Hafengelände als nicht mehr standsicher eingestuft. Um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Liege- und Umschlagstellen im Stromhafen auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Sanierung der Hafenspundwand erforderlich. Der Stromhafen Andernach befindet sich westlich des Hafens Andernach am Rhein zwischen Rhein-km 611,732 und Rhein-km 612,620. Im Bereich zwischen Rhein-km 611,732 und 612,255 befindet sich der zu sanierende Abschnitt. Rheinabwärts bis Rhein-km 612,620 liegt der „0. BA“, welcher bereits mit einer neuen Uferspundwand saniert wurde. Der verbleibende Abschnitt von Rhein-km 611,732 bis Rhein-km 612,255 unterteilt sich in die Bauabschnitte (BA) eins bis drei. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. BA von Rhein-km 612,090 bis Rhein-km 612,255 mit einer Länge von ca. 163 m.
Das vorhandene Ufer hinter der Spundwand ist teilgeböscht ausgeführt. Am Kopf der Spundwand befindet sich eine Stahlbetonberme, welche in eine durch vergossene Wasserbausteine gesicherte Böschung übergeht. Am Kopf der Böschung befinden sich das Fundament einer ehemaligen Kranbahn sowie ein, elektrotechnisch zurückgebauter, Stromkanal. Erkundungen und Schürfe haben lokal weitere Fundament-Reste unterhalb der Hafenflächen ergeben, welche im Zuge der Maßnahme abzubrechen und zu entsorgen sind. Die befestigten Hafenflächen beginnen ab Hinterkante Kranbahnbalken und grenzen im Süden an die Straße „Uferstraße“. Die Hafenflächen sind mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau befestigt. Die Entwässerung der Hafenflächen erfolgt im Bestand über die Uferböschung/Uferspundwand in den Rhein.
Am Rhein-km 612,255 schließt an die vorhandene Uferspundwand eine Schwergewichtswand an. Die vorhandene Uferböschung läuft hier im Bestand mit einer steilen Böschungsneigung zur Schwergewichtswand aus. Bei der vorhandenen Uferspundwand der Liegestelle handelt es sich um Doppelbohlen Larssen III aus Stahl mit einer Länge von ca. 7 - 9 m und einer Oberkante bei ca. +54,10 m NN. Die Uferspundwand ist unverankert. Die Geländeoberkante oberhalb der Uferböschung liegt bei ca. +58,40 m und steigt zur „Uferstraße“ mit einer Querneigung von ca. 3% bis 6% an. Entlang der Uferspundwand sind im 1. BA fünf Böschungstreppen in einem Abstand von ca. 35 m aus Stahlbeton vorhanden. Zudem sind an der Böschungsoberkante sieben Poller mit Stahlbeton-Fundament integriert. Steigeleitern als auch Nischenpoller sind im Bestand nicht vorhanden. Eine umfassende Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung sind in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis enthalten, das sich in den Vergabeunterlagen befindet. Die vollständige Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und der Baubeschreibung nebst allen Anlagen ist Mindestvoraussetzung und wird als solche Vertragsbestandteil. Ausführungsbeginn: Nach Zuschlagserteilung
Fertigstellung bis: Ca. Februar 2025
Uferbefestigung
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17)
56626 Andernach
Deutschland
Los 1 (Uferbefestigung):
• Herstellen von ca. 2.100 m² Uferspundwand mit fünf integrierten Anlegedalben
• Herstellen einer Verankerungslage (ca. 68 Rundstahlanker), einschließlich Ankerwand auf einer Länge von ca. 163 m
• Herstellen von ca. 330 m Gurtung
• Ausrüstung der Spundwand mit 20 Nischenpollern sowie 5 Steigeleitern
• Ausrüstung der Dalben mit fünf Kopfpollern und 20 Seitenpollern
• Herstellen des Wulstholmes auf einer Länge von ca. 170 m
• Herstellen der Berme in Beton mit ca. 60 m2 Pflaster
• Herstellen der befestigten Uferböschung auf ca. 750 m2
• Herstellen des Lastverteilungsbalkens in Stahlbetonbauweise mit ca. 310 m3
• Herstellen von zwei Lichtmasten inkl. Fundamenten
Eine umfassende Beschreibung der Leistung findet sich in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 1, sowie den übrigen Vergabeunterlagen.
Platzbefestigung
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17)
56626 Andernach
Deutschland
Los 2 (Platzbefestigung):
• Herstellen von ca. 160 m Rohrleitungen
• Herstellen von ca. 5.600 m² Asphaltbefestigung
• Herstellen von ca. 350 m² Pflasterflächen
Eine umfassende Beschreibung der Leistung findet sich in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 2, sowie den übrigen Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Uferbefestigung
Postanschrift: Siemensstraße 8
Ort: Au am Rhein
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76474
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Platzbefestigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.