RÜD_Planerwettbewerb-Rheinhallenareal Referenznummer der Bekanntmachung: 23-360
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Markt 16
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 67224080
Fax: +49 672240836
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Postanschrift: Heimbacher Straße 7
Ort: Bad Schwalbach
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65307
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6124510114
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Abschnitt II: Gegenstand
RÜD_Planerwettbewerb-Rheinhallenareal
Für die Beplanung des Wettbewerbsgebietes, bestehend aus dem ehemaligen Rheinhallengrundstück, dem benachbarten Busparkplatz und dem ehemaligen Opel-Gelände in Rüdesheim am Rhein (zusammen knapp 9.000 m²), soll ein freiraumplanerisch-architektonischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass die Rheinhalle in 2020/2021 niedergelegt wurde und das Gelände nunmehr zusammen mit dem Busparkplatz/Opel-Gelände nutzbar gemacht und als zentraler Ankunftsbereich für Besucher neu entwickelt werden soll. Im Sinne einer Mobilitätsstation sollen verschiedene Verkehrsträger (Linienbusse, Reisebusse, Taxen, E-Bikes, Fahrräder etc.) verknüpft werden. Hinzu kommt, dass südlich dieses Bereichs der neue Bahnhaltepunkt durch die DB geplant ist, so dass die Mobilitätsfunktionen erheblich konzentriert werden. Gleichzeitig sollen auf dem Gelände Grün- und Freiraumstrukturen sowie ein Kiosk und ein wettergeschützter Wartebereich entwickelt werden, die einen Aufenthalt und das Warten auf den Bus - auch unter Berücksichtigung des Klimawandels - möglichst angenehm machen. Die Maßnahme muss bis zur Eröffnung der Bundesgartenschau 2029 abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnehmerzahl für den Wettbewerb ist auf 20 begrenzt. Die Ausloberin hat 3 Teilnehmer gesetzt. Weitere bis zu 17 Teilnehmer werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
Darüber hinaus werden nachrückende Bewerber entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Im Wettbewerb sind freiraumplanerische und architektonische Leistungen zu erbringen. Teilnahmeberechtigt sind daher Landschaftsarchitekten und Architekten unter der Federführung des/der Landschaftsarchitekten.
Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Den Unterlagen ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen. Etwaige eingereichte Referenzen gelten im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft in Summe.
Bedient sich ein Büro Nachunternehmern sind die wesentlichen Informationen zum Nachunternehmer mitzuteilen. Referenzen von Nachunternehmern gelten nicht in Summe mit dem Bewerber. Soweit darüber hinaus beabsichtigt ist, sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers zu stützen (sog. Eignungsleihe), ist außerdem ein Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers im Falle der Zuschlagserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers).
Kriterien im Sinne einer Mindestanforderung für die Teilnahme am Wettbewerb sind:
1) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Landschaftsarchitekt" für die Objektplanungsleistungen Freianlagen.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Urkunde der entsprechenden Architektenkammer über die Eintragung in die Liste "Landschaftsarchitekt" oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes zu führen.
2) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Architekt" für die Objektplanungsleistungen Gebäude.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Urkunde der entsprechenden Architektenkammer über die Eintragung in die Liste "Architekt" oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes zu führen.
3) Darstellung von zwei Referenzprojekten des Bewerbers (Landschaftsarchitekt) bezüglich der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (in den vergangenen 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung begonnen und abgeschlossen).
Mindestangaben:
- Projekt
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Auftragsumfang/Leistungsphasen
- sofern zutreffend: Angabe der Büro- oder Arbeitsgemeinschaft
- Höhe der Baukosten nach Abrechnung
- Darstellungen (erläuternde Pläne, Fotos u. Ä.)
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt, wenn es sich um öffentliche, innerstädtische Plätze mit Aufenthalts- und/oder Verkehrsfunktion handelt und die Bearbeitung durch den Bewerber mindestens die Honorarzone III sowie die Leistungsphasen 3-8, § 39 HOAI, umfasst.
Referenzen sollen je Projekt auf maximal zwei DIN A3 Seiten dargestellt werden.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 20.10.2023 eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung einschließlich aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen. Die Bewerbung ist ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Es ist ausschließlich der auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zu verwenden.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
- Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
- Nicht unterschriebener Bewerbungsbogen,
- Mehrfachbewerbung von natürlichen oder juristischen Personen (auch als Nachunternehmer) oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder) oder
- Fehlende oder unvollständige Referenzblätter.
Die Ausloberin behält sich vor, nicht vorgelegte oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Werden Unterlagen binnen angemessener Frist (6 Tage) nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und Architekten. Eine Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern wird empfohlen. (Hinweis: im anschließenden VgV-Verfahren ist ein Verkehrsplaner zwingend erforderlich)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:
- den formalen Bedingungen entsprechen,
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Umfang entsprechen,
- termingerecht eingegangen sind,
- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Teil II der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach den folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
- Einfügung in die Umgebung,
- Qualität der Freiflächen und der Gestaltungskonzeption,
- Erschließungs- Mobilität- und Parkierungskonzept (zwingende Darstellung der Querung Bleichstraße),
- architektonische Qualität,
- Umsetzung der inhaltlichen Aufgabenstellung der Auslobung,
- Funktionalität,
- Schaffung von Retentionsraum,
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung
- Berücksichtigung von touristischen Bedürfnissen / touristisch relevanter Infrastruktur
- Wirtschaftlichkeit
Wettbewerbssumme insgesamt: 58.300 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme zwischen Landschaftsarchitekt und Architekt ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 18.600 EUR bzw. 4.700 EUR
2. Preis: 11.700 EUR bzw. 2.900 EUR
3. Preis: 7.000 EUR bzw. 1.800 EUR
Anerkennungen: 9.300 EUR bzw. 2.300 EUR
Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr.8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin verhandelt mit den ersten drei Preisträgern im Anwendungsbereich der VgV.
Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI. Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Das Honorar steht im Wettbewerb. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Teilnehmer im Verhandlungsverfahren sind die drei Preisträger. Vergeben werden nach stufenweiser Beauftragung folgende Leistungen:
- Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-8
- Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 1-8
- Objektplanung Gebäude (Kiosk und wettergeschützter Wartebereich), Lph. 1-8
Im Vergabeverfahren ist zwingend ein Verkehrsanlagenplaner hinzuzuziehen und dessen Eignung nachzuweisen. Dem Landschaftsarchitekten obliegt die Federführung.
Im Verhandlungsverfahren, im Anschluss an den Wettbewerb sind zum Nachweis der Eignung (§ 80 VgV) folgende Unterlagen zusätzlich zu den bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegten Unterlagen vorzulegen (Mindestanforderungen):
1 Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Verkehrsingenieur/ Verkehrsplaner oder vergleichbar" für die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Urkunde der entsprechenden Ingenieurkammer oder durch Vorlage der Urkunde über den Studienabschluss (mindestens Bachelorabschluss) im Bereich Verkehrsplanung, Verkehrsingenieurwesen, Verkehrswesen, Bauingenieurwesen Straßenbau oder eines vergleichbaren Studiengangs oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes zu führen.
2 Darstellung von einem Referenzprojekt des Bewerbers (Verkehrsingenieur/ Verkehrsplaner oder vergleichbar) bezüglich der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (in den vergangenen 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung begonnen und abgeschlossen).
Mindestangaben:
- Projekt
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Auftragsumfang/Leistungsphasen
- sofern zutreffend: Angabe der Büro- oder Arbeitsgemeinschaft
- Höhe der Baukosten nach Abrechnung
- Darstellungen (erläuternde Pläne, Fotos u. Ä.)
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt, wenn es sich um öffentliche, innerstädtische Plätze mit Aufenthalts- und/oder Verkehrsfunktion handelt und die Bearbeitung durch den Bewerber mindestens die Honorarzone III sowie die Leistungsphasen 3-8, § 47 HOAI, umfasst.
Referenzen sollen je Projekt auf maximal zwei DIN A3 Seiten dargestellt werden.
3 Bei juristischen Personen: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder einer gleichwertigen Bescheinigung eines Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes
Aktuell ist der Auszug oder die Bescheinigung, wenn sie nicht länger als drei Monate ab Datum der Bekanntmachung ausgestellt wurde.
4 Bei juristischen Personen: Nachweis über die vertretungsberechtigte Person
5 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
6 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
7 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden.
8 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
Nicht vorgelegte Unterlagen werden binnen angemessener Frist (6 Tage) nachgefordert. Werden Unterlagen auch in der Nachfrist nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Nach festgestellter Eignung erfolgt das Verhandlungsverfahren. Die Ausloberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor.
Neben den genannten Eignungskriterien sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
1 Platzierung im Wettbewerb, Gewichtung: 40%
2 Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrages, Gewichtung: 5%
3 Organisatorische Herangehensweise/Vor-Ort-Präsenz im konkreten Projekt, Gewichtung: 10%
4 Projektteam, Gewichtung: 15%
5 Termin-, Kosten- und Nachtragsmanagement, Gewichtung: 10%
6 Honorar, Gewichtung: 20%
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland