Altpapiersammlung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 23 EWL/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6341-13-88-3029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landau.de
Postanschrift: Waffenstraße 5
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6341-13-88-3029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altpapiersammlung
Altpapiersammlung
Erfassung und Einsammlung des Inhaltes der PPK Gefäße
76829 Landau in der Pfalz
Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen ca. 3.400 t/Jahr im Stadtgebiet Landau in der Pfalz; Erfassung erfolgt über ca. 12.000 Papierbehälter zzgl. Säcke und Beistellungen
Sammlung des Altpapiers und Anlieferung an Umschlaganlage. Jährlich sind
ca. 85.000 Leerungsvorgänge bei 120-Liter Behälter,
ca. 80.000 Leerungsvorgänge bei 240-Liter Behälter,
ca. 100 Leerungsvorgänge bei 360-Liter Behälter und
ca. 9.200 Leerungsvorgänge bei 1.100-Liter Behälter durchzuführen. Zusätzlich sind Beistellungen (gebündelt oder in extra PPK-Säcken) zu erfassen. Die jährlich erfasste PPK-Menge beträgt ca. 3.400 Mg.
Die Vergabe erfolgt zunächst für die Leistung bis 31.12.2029. Der Auftrag verlängert sich um 1 weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor dem urspünglichen Vertragsende kündigt.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030.
Zuschlagskriterium 100 % Preis.
Die Wertung erfolgt nach der Anzahl der zu leerenden Gefäße multipliziert mit einem anzugebenden Einheitspreis je Gefäßgröße. Die erwartete Anzahl der Leerungen bildet zu 50 % den Wertungspreis. Zusätzlich sind zu möglichen Mehr-und Mindermengen eigene Einheitspreise anzugeben. Diese fließen ebenfalls zu 50 % in den Wertungspreis ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- gültige Gewerbeanmeldung*), gültige Bescheinigung des Berufsregisters*)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren)
- Angaben zu Arbeitskräften
Eignungsnachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind:
-Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
-Eigenerklärung gem. SaubFahrzeugBeschG (LV I.4.3.5)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
- Vorlage einer Eigenerklärung nach § 4 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der jeweils geltenden Fassung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. das Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124LD).
Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) für jeden Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
-Urkalkulation
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
und für jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein. Gegebenenfalls reichen präqualifizierte Bewerber neben dem PQ-Nachweis weitere "mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen" mit dem Angebot ein. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.
Geforderte Sicherheiten:
-Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung: 5 % der jährlichen Auftragssumme
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institution/vergabekammer/
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Waffenstraße 5
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6341133022
Fax: +49 634113883029
Internet-Adresse: www.landau.de