Landau, Medienversorgung der Südpfalz-Kaserne und des ehemaligen Luftwaffenmaterialdepots in Germersheim - Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0276
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rilchenberg 65
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landau, Medienversorgung der Südpfalz-Kaserne und des ehemaligen Luftwaffenmaterialdepots in Germersheim - Baulogistik
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Grundleistungen und die besonderen Leistungen für die Baulogistik/des Logistik Managements gemäß AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 25 "Leistungen für Baulogistik" (Stand März 2011) für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen unter Einbeziehung weiterer an der Maßnahme beteiligter Fachplaner für die Modernisierung der Medienversorgung. Die jeweiligen Teil- bzw. Einzelleistungen sind entsprechend der übrigen Planung zu den jeweiligen HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 zu erbringen.
Idar-Oberstein
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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In der Südpfalz-Kaserne sowie im ehemaligen Luftwaffenmaterialdepot (ehem. LwMatDp) in Germersheim sind
-das Luftwaffenausbildungsbataillon,
-das Bundeswehrdienstleistungszentrum Zweibrücken, Teile Germersheim
-weitere Kleindienststellen
stationiert.
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Bereits 2019 wurde der Bedarf für die Erneuerung der Medienversorgung festgestellt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Südpfalz-Kaserne bei den Unterkunfts-/Wirtschafts-/Lehr- und Sanitärbereichen. Die Bausubstanz wird vorwiegend in diesem Bereich grundlegend modernisiert, so dass die vorhandene Medienversorgung entsprechend angepasst bzw. erneuert werden muss. (Grundlage hierfür ist das LBAK inkl. aller Teilkonzepte.)
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Dies sind im Einzelnen für Ingenieurbauwerke:
-ggf. Anpassung der Barrierefreiheit
-Der Anschluss von Straßen, Wegen und Plätzen ist zu gewährleisten
-Neuorganisation der Ver- und Entsorgungssysteme der Liegenschaften
-Wirtschaftliche Variantenuntersuchung ob vollständiger Ausbau der alten Kanäle oder (ggf. auch teilweises) verdämmen.
-Die Trink- und Löschwassernetze sind als getrennte Netze mit Variantenuntersuchung neu zu errichten.
Bis zum Anschluss der neuerrichteten Medienversorgung, bleiben die bisherigen medientechnischen Anlagen in Betrieb.
Für die Planung und Überwachung der jeweiligen HOAI-Leistungsbilder sind entsprechende Fachplaner beauftragt.
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Baulogistik:
In der baulogistischen Planung ist zu berücksichtigen, dass die Baumaßnahme Bestandteil der Sanierung der Südpfalz- Kaserne und des Umbaus bzw. der Anpassung der Infrastruktur im ehem. LwMatDp Germersheim ist. Damit bestehen direkte Berührungspunkte mit den Baumaßnahmen im Unterkunfts- und Funktionsbereich, Sport- und Ausbildungsbereich, Technikbereich und Lager- und Ausbildungsbereich. Derzeit sind 6 Baumaßnahmen in Ausführung und ca. 15 weitere in Planung.
Deren jeweilige, auch zum Teil parallele Bauabläufe sind entsprechend zu koordinieren, abzustimmen und im Logistikkonzept zu berücksichtigen.
Außerdem muss während der gesamten Maßnahme neben den weiteren Baumaßnahmen auch der militärische Betrieb weiterhin möglich sein.
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Technische Ausrüstung:
Abwasseranlagen:
Durch die Neustrukturierung der Liegenschaft werden Teile der derzeitigen Struktur des Abwassernetzes entfallen. Es werden neue Gebäude im südlichen Bereich der Liegenschaft an das Netz angeschlossen werden.
Die Liegenschaft liegt vollständig im Wasserschutzgebiet (Zone III).
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Wasseranlagen:
Die Trinkwasserbereitung soll künftig dezentral in den Gebäuden mittels Frischwasserstation über ein von der Löschwasserversorgung getrenntes Trinkwassernetz erfolgen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen in den Gebäuden sind Bestandteil der Maßnahme. Vom Fachreferat K 5 (Brandschutz) wird die Herstellung eines neuen Löschwasserversorgungsnetzes gefordert. Die bestehenden Hydranten sind wieder einzubauen.
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Außenanlagen, Sonstiges:
Eingriffe in Grünflächen sind zu vermeiden. Naturschutzrechtliche Belange sind zusätzlich mit der Geländebetreuung ab zu stimmen.
Die Verlegung von Leitungen wird vorrangig unmittelbar entlang von Verkehrsflächen oder vorhandenen Medientrassen erfolgen, um die zukünftige Nutzung unversiegelter Flächen für Bauvorhaben und Gehölzpflanzungen nicht zu behindern.
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Baulogistik:
Die Einrichtungen notwendiger Baustellen / Baustelleneinrichtungen und Baustellenzufahrten sind i.d.R. nur auf befestigten Flächen zulässig. Es sind detaillierte Abstimmungen hinsichtlich Bauabläufe und ggf. zwischennutzbarer Flächen durchzuführen.
Es ist nicht möglich größere Erdmengen auf dem Baufeld für Beprobungen zwischenzulagern, hier ist ein Entsorgungskonzept zu erarbeiten und mit den zuständigen Stellen / Behörden abzustimmen.
Gegebenenfalls ist ein direkter Abtransport auf ein entsprechendes Grundstück zur Beprobung möglich. Es ist mit Belastungen zu rechnen. In diesem Zusammenhang sind auch die Transportwege und Wartebereiche für LKW zu berücksichtigen.
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Voraussichtliche Termine:
- Baubeginn: Februar 2025
- Fertigstellung: März 2027
Zu Ziff. II.2.5):
Die Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien sowie deren Wichtung und Wertung/Bepunktung (Bewertungssystematik) sind den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
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Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen mit dem Angebot einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen
Für das Angebot und den Eignungsbogen inkl. deren Anlagen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden u. vollständig ausgefüllt, elektronisch, in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf deren Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt (Textform, § 126b BGB).
Die Form der Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer II.2.5)) ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.
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Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen.
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Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter V
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYLC3
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift: Wallstraße 1
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-140880
Fax: +49 6131-1408810
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de