Printmedien und Broschüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-021-EU-ABKOM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Printmedien und Broschüren
Die Auftraggeberin setzt mehrere Printmedien (z.B. Flyer, Plakate, Unterweisungsblätter) und Broschüren in unterschiedlichen Formaten ein, um umfangreich über die Themen Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu informieren oder zu Veranstaltungen bzw. Fachtagungen einzuladen.
Um unsere Zielgruppen bestmöglich zu erreichen, stellt die BGHM diese Informationsmateria-lien für Mitgliedsbetriebe, berufsbildende Schulen u.a. über einen Online-Shop bereit.
Der Gesamtauftrag besteht im Wesentlichen aus dem Druck und der Lieferung von Printmedien und Broschüren in verschiedenen Formaten und Ausführungen unter Berücksichtigung umweltschonender Aspekte.
z.Zt. ist die Anlieferung an nur eine Adresse in 65462 Ginsheim-Gustavsburg vorgesehen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenverträgen mit zwei qualifizierten und voneinander unabhängigen Druckereibetrieben zur Erfüllung des Gesamtauftrages.
Der Gesamtauftrag besteht im Wesentlichen aus dem Druck und der Lieferung von Printmedien und Broschüren in verschiedenen Formaten und Ausführungen unter Berücksichtigung umweltschonender Aspekte.
Die benötigten Printmedien und Broschüren unterteilen sich wie folgt:
- Diverse Flyer
- Leporello
- Sonstige Faltblätter
- Zertifikate
- Plakate
- Informationsblätter
- Broschüren mit unterschiedlicher Anzahl an Seitenanzahlen
Eine detaillierte Beschreibung der benötigten Printmedien und Broschüren erfolgt in der Datei „11a_Preismatrix“ mit den Tabellenblättern „Staffelpreisblatt_Printmedien“ und „Staffelpreisblatt_Broschüren“.
Die Auftraggeberin wird bei jeder Einzelbestellung pro Druckposition den jeweils günstigeren Vertragspartner/Auftragnehmer beauftragen. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Der abgerufene Bedarf an Printmedien und Broschüren kann sich in Summe ungleichmäßig auf die beiden Auftragnehmer verteilen.
Sollte einer der beiden Auftragnehmer während der Laufzeit ausfallen oder es zu Vertragsstörungen bzw. zu Schlechtleistungen kommen, sollte der andere Auftragnehmer grundsätzlich in der Lage sein, das verbliebene Gesamtvolumen erfüllen zu können.
Der geschätzte Gesamtauftragswert kann in dem bis zum 31.12.2027 maximal möglichen Zeitraum bei ca. 900.000€/netto liegen. Diese Schätzung beinhaltet neben den Kosten für die Herstellung der Printmedien und Broschüren auch bereits alle anderen anfallenden Kosten wie bspw. die Datenübernahme, der Datencheck, die Verpackung, die Frei-Verwendungsstelle-Lieferung sowie der Kompensationsanteil für den klimaneutralen Druck. Nicht enthalten sind bei dieser Schätzung eventuelle Mehrkosten aufgrund der halbjährlichen, automatischen Preisanpassungen.
Unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Bestellmenge, werden die Bestellungen eine Summe von 1.300.000€/netto (Höchstwert) an beide Auftragnehmer gemeinsam während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung nicht übersteigen.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2024 vorgesehen. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Vertragsjahr). Sie verlängert sich maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag zum 31.12.2027.
Unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Bestellmenge, werden die Bestellungen eine Summe von 1.300.000€/netto (Höchstwert) an beide Auftragnehmer gemeinsam während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung nicht übersteigen.
Es erfolgt eine automatische halbjährliche Preisanpassung der vom Auftragnehmer angegebenen Angebotspreise entsprechend der Preisentwicklung für die vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) ermittelten Gütergruppe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- HRA-/HRB-Nummer bzw. Unternehmen, die weder im Berufs- noch
Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig
sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen
Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt (Umsatzsteuer- ID)
(Dok. 05 Angebotsformblatt).
- Formblatt Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 124, Dokument 06
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt "Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt "Eigenerklärung", Dokument 06
- Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die
Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält
sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern.
- Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Für die Printmedien sind geeignete FSC oder PEFC zertifizierte Papiere mit hohen Weißegraden zu verwenden
Der Bieter weist für das angebotene Papier eine FSC-Zertifizierung oder PEFC-Siegel nach.
Der Bieter erbringt den Nachweis, dass seine Druckerei nachweislich innerhalb enger Toleranzen nach den Richtlinien der internationalen Norm ISO 12647 produziert und eine gültige PSO Zertifizierung vorliegt.
Der Bieter kann einen Nachweis zur CO2-Zertifizierung zum klimaneutralen Druck erbringen.
Der Bieter fügt die technischen Datenblätter für die angebotenen Papiere bei.
Der Bieter weist drei nachprüfbare Referenzen über vergleichbare Aufträge hinsichtlich gelieferter Menge sowie Anzahl belieferter Standorte (bitte kurz beschreiben) der letzten 3 Jahre nach (Vergabeunterlagen Dokument 07).
Die Printmedien sind vom Auftragnehmer, bezogen auf den Produktionsanteil
zum Druck des jeweiligen Produkts, klimaneutral (CO2 zertifiziert/Deutschland
Portfolio) zu erstellen.
Klimabeiträge sollen dabei ausschließlich für Projekte innerhalb Deutschlands
verwendet werden
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.