Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2022-1480
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langenbeckstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicecenter SC4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 6131-17-7127
Fax: +49 6131-17-5617
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz plant die Vergabe des Winterdienst für die Liegenschaften der Universitätsmedizin über zwei Jahre mit einer optionalen Verlängerung von 24 Monaten zu vergeben.
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz - Hans-Dieter-Hüsch-Weg 19, TARC-Gebäude auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Schneeräumung/-beseitigung, das Behandeln der Verkehrsflächen mit dem vereinbarten abstumpfenden Streugut sowohl bei Schneeglätte, auch nach der Schneeräumung, als auch bei Glättebildung ohne Schnee
Vertragslaufzeit = 2 Jahre
Verlängerungsoption = 1x2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis, des Berufs- / Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein)
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssummen nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und Sachschäden, zu entnehmen sind
Jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft muss die vorstehenden Anforderungen vollständig erfüllen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Angabe von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Art, aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung vergleichbar sind. Die einzelnen Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der erbrachten Leistung, der Auftragswert und Auftragszeitraum deutlich werden. (Mit Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit der Prüfung vorgelegter Referenzen einverstanden.)
Angebote ohne drei vergleichbare Referenzen werden ausgeschlossen.
- Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz
- Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die in Bezug auf die Ausschreibung Anwendung finden, in jeweils neuester Fassung
- Mitarbeiter, die in der Universitätsmedizin eingesetzt werden müssen über die gesetzlich erforderlichen Impfnachweise nachweisen (z.Z. Masern)
- es muss mindestens ein Mitarbeiter eines jeweils eingesetzten Teams die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- die Reaktionszeit von 1 Std muss eingehalten werden
Abschnitt IV: Verfahren
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ab November 2023.
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland-Pfalz.
Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YEZJ
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.