Digitale Messtechnik - ehemals Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: Bischöfliches Generalvikariat Trier
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1340
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54203
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/bischoefliches-generalvikariat/bischoefliches-generalvikariat-uebersicht/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Messtechnik - ehemals Los 3
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert.
Mit diesem Vergabeverfahren werden in vier Losen bis zu vier Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben.
Dieses Vergabeverfahren ist die Neuausschreibung des im Los 3 aufgehobenen Vergabeverfahrens "Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung".
Leybold
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
diverse Messgeräte des Herstellers Leybold
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
PHYWE
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
diverse Messgeräte des Herstellers PHYWE
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Vernier
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
diverse Messgeräte des Herstellers Vernier
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Stative
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
10 Stative des Herstellers König&Meyer Artikelnummer 19793 zur Ergänzung bestehender Sammlungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung.
Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern
(entfällt bei Freiberuflern), die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische
Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten
Leistungsbestandteile liefert.
1. Angabe von Umsatz
Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens:
a. insgesamt
b. mit Bildungsreinrichtungen
2. Angabe KMU
Bitte geben Sie an, ob die Kriterien zu Kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) auf Ihr Unternehmen zutreffend
sind.
3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern
Angabe von Steuernummer und zuständigem Finanzamt.
4. Haftpflichtversicherungsschutz
Haftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von
1.000.000 EUR für Personen/Sachschäden
Haftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von
1.000.000 EUR für Personen/Sachschäden
Qualitätssicherung
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt:
Nachweis durch:
- Zertifikate z.B. ISO:9001, ISO:27001 und ISO:14001 (oder vergleichbar)
ODER
- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Leistungsbeginn
abgeschlossen wird
ODER
- Darstellung des Qualitätsmanagementsystems.
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 04.10.2023 um 12:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
4. Für die Angebote sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.
6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
9. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN62P2
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland