Abbruch, Rückbau und Sanierung innerhalb eines denkmalgeschützten Barockgebäudes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt 03 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 656115-2390/2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Rückbau und Sanierung innerhalb eines denkmalgeschützten Barockgebäudes
Abbruch, Rückbau, Schadstoffsanierung im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Barockgebäudes des Regino Gymnasiums Prüm
54595 Prüm
Hauptmassen:
ca. 1200m2 nichttragendes Mauerwerk diverse Stärken
ca. 4600m2 Abbruch diverser Bodenbeläge
ca. 2100m2 Entfernung von PAK haltigen Baustoffen
ca. 3300m2 Entfernung von KMF haltigen Baustoffen
ca. 1000m Abbruch Rohrleitungen Sanitär diverse DN
ca. 285 Stk. Demontage Gliederheizkörper
ca. 3600m Abbruch Rohrleitungen Heizung diverse DN
ca. 12000m Demontage Elektroleitungen Sammelverlegung diverse Querschnitte
ca. 13500m Demontage Elektroleitungen Einzelverlegung diverse Querschnitte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.