Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-175-OV-23-042
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61317015621
Fax: +49 61317019462
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zdf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftung
Neubau eines Bürogebäudes mit 5 aufgehenden Geschossen, teilunterkellert
nach Anforderungen DGNB-Zertifizierung Gold.
Die Gebäudekubatur als rechteckiges Volumen mit zwei unterschiedlich großen Innenhöfen verfügt über eine Kantenlänge von ca. 86m x 41m. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 15.709m2, die Teilunterkellerung ca. 1.645m2. Gebäudehöhe: 20,20 m OK Attika.
Lüftungsgeräte, Kanalnetz, Dämmungsarbeiten
1 Stück Zu- und Abluft Lüftungsgerät mit 18.000m3/h, Außenaufstellung
1 Stück Wärmerückgewinnung als Kreislauf-Verbundsystem
ca. 1.200 m2 Lüftungskanäle rechteckig
ca. 550 m2 Lüftungskanäle Formteile rechteckig
ca. 1.050m Lüftungsleitungen rund einschl. Formteile
ca. 1.250m2 Dämmung an Lüftungskanälen einschl. Formteilen
ca. 450m Dämmung an Lüftungsleitungen einschl. Formteilen
ca. 230 Stück Volumenstromregler konstant und variabel
ca. 65 Stück Brandschutzklappen motorisch rechteckig
ca. 130 Stück Brandschutzklappen motorisch rund
ca. 75 Stück Wand- und Deckenauslässe
ca. 275 Stück Lüftungsventile
Start W+M-Planung: Januar 2024
Start Einbau Trassen: April 2024
Start Rohinstallation: Juni 2024
Start Feininstallation: Dezember 2024
Ende Installation: Juli 2025
Ende Probebetrieb: November 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B.:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
3. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
a) gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde oder
b) gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt wurde.
c) aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen odereiner Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
4. Erklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §§ 123-125 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A.
(Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Umsatz der letzten drei Jahre im Mittel muss mindestens betragen: 3,5 Mio. EUR netto/ Jahr
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Vorlegung auf Verlangen).
4. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
6. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden pauschal 10 000 000 EUR (pro Schadensfall),
Sachschäden pauschal 10 000 000 EUR (pro Schadensfall),
Vermögensschaden 1 000 000 EUR,
(Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Drei Referenzen des Anbieters über vergleichbare, in den vergangenen 8 Jahren ausgeführte Objekte. Die Objekte werden als vergleichbar anerkannt, wenn sie alle folgenden Bedingungen (Minimalanforderungen) erfüllen:
- Bauwerk mit Klimatechnik
- Neubau
- Büro- bzw. Verwaltungsgebäude
- 5.000 m2 BGF
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte und die technische Ausrüstung zur Verfügung stehen.
3. Eigenerklärung zu Bezug zu Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576
4. Unternehmensgröße (Minimalanforderung): 50 Mitarbeiter
5. Geplante Projektstruktur mit Nachweis über
- Einsatzplanung (Organigramm inkl. Darstellung der Fachqualifikation Projektleiter, Bauleiter, Abrechner mit Berufserfahrung)
- Mitarbeiterbedarfsplanung
- Darstellung der Reaktionsfähigkeit bezogen auf standortbezogene Leistung der geplanten Mitarbeiter und Maschinen
(Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform unter dem o. g. Link zur Verfügung gestellt. Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die o. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren.
2. Bieterfragen sind bis zum 18.10.2023, 12.00 Uhr, ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Für jede/s einzelne/s Thema/Ziffer/Position sind separate Bieterfragen auf der Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt je Bieterfrage ebenfalls über die Vergabeplattform.
3. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland