Rahmenvertrag Reinigungsleistung Stadtgebiet Rostock Referenznummer der Bekanntmachung: SC-090-WT-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Reinigungsleistung Stadtgebiet Rostock
Gebäudereinigung
Gebäudereinigung
18055 Rostock
Es handelt sich um Reinigungsdienstleistungen, welche in Leerwohnungen, als auch mal in bewohnten
Wohnungen sowie in Treppenhäusern oder Kellern auszuführen sind.
Gebäudereinigung
18055 Rostock
Es handelt sich um Klein- und Kleinstaufträge, welche in Leerwohnungen, als auch mal in bewohnten
Wohnungen sowie in Treppenhäusern oder Kellern auszuführen sind.
Gebäudereinigung
18055 Rostock
Es handelt sich um Klein- und Kleinstaufträge, welche in Leerwohnungen, als auch mal in bewohnten
Wohnungen sowie in Treppenhäusern oder Kellern auszuführen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Vebego Facility Services B.V. & Co. KG
Postanschrift: Konsumstraße 45
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.vebego.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FDS GmbH
Postanschrift: Gewerbeallee 37
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gebrüder Parsch GmbH
Postanschrift: Teutendorf 15
Ort: Sanitz
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18190
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1ERXS5W2
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.