Jährliche Inspektion, Wartungs- und Instandsetzungsarb. an versorgungstechn. Einrichtungen, LS Dresden, Erfurt, Magdeburg, Potsdam, Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-174-OV-23-041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vzdf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jährliche Inspektion, Wartungs- und Instandsetzungsarb. an versorgungstechn. Einrichtungen, LS Dresden, Erfurt, Magdeburg, Potsdam, Schwerin
Jährliche Inspektion, Wartungs- und Instandsetzungsarb. an versorgungstechn. Einrichtungen, LS Dresden, Erfurt, Magdeburg, Potsdam, Schwerin
LS Sachsen/Dresden, LS Thüringen/Erfurt, LS Sachsen-Anhalt/Magdeburg, LS Brandenburg/Potsdam,
LS Mecklenburg-Vorpommern/Schwerin
Instandhaltung der versorgungstechnischen Anlagen, sowie Durchführung von Sachkundigen-Prüfungen und Begleitung von Sachverständigen-Prüfung an den nachgenannten Gewerken
in den Landesstudios Dresden, Erfurt, Magdeburg, Potsdam und Schwerin.
Die ZDF-Liegenschaften bestehen aus kombinierten Büro- und Technikgebäuden. Hochwertige redaktionelle und produktionsvorbereitende Organisationseinheiten und anspruchsvolle Mieter erfordern einen unterbrechungsfreien Betrieb der versorgungstechnischen Anlagen und Geräte.
Gewerke: Klima-/ Lüftungstechnik, Kältetechnik, Heizungs-/ Sanitärtechnik, Starkstromtechnik, Türe und Tore
Der Vertrag wird für die Dauer von 1 Jahren abgeschlossen. Das ZDF behält sich vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr auf der vorliegenden Basis zu verlängern – maximal bis zum 31.12.2027. Das Optionsrecht ist frei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmern (NU) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung hierfür erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
- die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von NU, um Teile der Leistung ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit dieser
Unternehmen zu bedienen, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die NU präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifikations-Nummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch der NU) auf gesondert es Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B.: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung(§129StGB),Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),Diebstahl (§242StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB),Subventionsbetrug(§264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(326StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
3. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
a) gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§15,15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs.1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde oder
b) gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt wurde.
c) aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
4. Erklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §§123-125GWB i.V.m. § 6e VOB/A EU
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt
durchgeforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen, um Teile der Leistungen ausführen zu lass oder sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen zu bedienen, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Vorlegung auf Verlangen).
4. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfällt ,ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
6. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden
Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden pauschal 5 000 000 EUR (pro Schadensfall);
— Sachschäden pauschal 5 000 000 EUR (pro Schadensfall);
— Vermögensschaden 500 000 EUR;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Bei Einsatz von Nachunternehmen, um Teile der Leistungen ausführen zu lass oder sich bei der
Erfüllungdes Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen zu bedienen, sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungenauch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zusätzliche Eignungskriterien:
- Nachweis und Erlaubnis nach § 54 KrWG
- Nachweis der Lufthygieneschulungen Kategorie A und B nach VDI 6022
- Nachweis der Sachkunde für die Hygiene gemäß 6023 Kategorie B.
- Nachweis eines Qualifizierter Probennehmer nach § 15 der TrinkwV.
- Nachweis der Fachkunde zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 Energieeinsparverordnung.
- Nachweis der Sachkunde für die Prüfung von Absperrvorrichtungen in raumlufttech-nischen Anlagen.
- Nachweis der Sachkunde zur Prüfung von Feuerschutzabschlüssen, Brandschutztü-ren- und Toren.
- Nachweis der Sachkunde für die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
- Nachweis der Sachkunde für Blitzschutz.
- Nachweis der Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen.
- Nachweis der Sachkunde für die Prüfung von Leitern und Tritten.
- Nachweis einer Elektrofachkraft bzw. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
- Nachweis eines Servicepools zur Ausführung der Instandhaltung und die Störungsbe-seitigung (durchgängige Erreichbarkeit)
- Nachweis befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz
- Vorlage einer Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Objekte in den letzten 3 Jahren mit Kontaktdaten und Ansprechpartner gem. Formblatt 124.
- Nachweis Sachkunde für die Schaltberechtigung Mittelspannung
- Nachweis einer VdS- anerkannten Notruf- und Sicherheitszentrale (NSL)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen / Unterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/127105 zur Verfügung gestellt.
Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig.
Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen und Antworten informiert werden.
Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, der Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren.
2) Bieterfragen können bis zum 09.10.2023, 11:00 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nichtregistrierte Bieter können per E-Mail an – unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen ZDF-174-OV-23-041 bis zu der vorgenannten Frist an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt je Bieterfrage ebenfalls über die Vergabeplattform.
3) Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland