Bauleitplanung- und Umweltplanung Industriegebiet "Am Oberwald II" Referenznummer der Bekanntmachung: WOE-TRO-2023/46
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mozartstr. 2
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Wörth/Kandel/Hagenbach
E-Mail:
Telefon: +49 7271/131-240
Fax: +49 7271/131-9240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleitplanung- und Umweltplanung Industriegebiet "Am Oberwald II"
Der Auftrag umfasst die vorbereitenden Planungen (Rahmenplan, FNP-Änderung inkl. Leistungen der Umweltplanung) und die Erstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Oberwald II“ in Wörth am Rhein.
Es ist eine losweise und stufenweise Vergabe vorgesehen:
Los 1 Erstellung städtebaulicher Rahmenplan, Erstellung Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan
Los 2 Erstellung Grünordnungsplan, Änderung Landschaftsplan, Erstellung Umweltbericht im Rahmen des Bebauungsplans, Erstellung Umweltbericht im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung, Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Artenschutzprüfung, Erstellung FFH-Verträglichkeitsprüfung (inkl. Natura-2000-Vorprüfung)
Wörth am Rhein
Der Auftrag umfasst die vorbereitenden Planungen (Rahmenplan, FNP-Änderung inkl. Leistungen der Umweltplanung) und die Erstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Oberwald II“ in Wörth am Rhein.
Die Stadt Wörth am Rhein, im äußersten Südosten von Rheinland-Pfalz gegenüber der Stadt Karlsruhe gelegen, ist das industrielle Zentrum der Südpfalz. Zum Einen ist in Wörth das weltgrößte LKW-Montagewerk ansässig. Zum Anderen verfügt Wörth über einen der leistungsfähigsten Containerterminals am Oberrhein. Weitere bedeutende Industrie- und Gewerbebetriebe konzentrieren sich in dem 120 ha großen Industriegebiet „Am Oberwald“.
Die Stadt Wörth beabsichtigt, auf einer ca. 45 ha großen Freifläche südwestlich des bestehenden Industriegebiets „Am Oberwald“ ein Industriegebiet auszuweisen („Am Oberwald II“). Ziel ist es, hier ein grünes, nachhaltiges Industriegebiet zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des neuen Industriegebiets schaffen soll.
Als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans soll im Vorfeld ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt werden, der die städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Eckpunkte für das Gebiet „Am Oberwald II“ definiert. Der Rahmenplan soll aufbauend auf einem schlüssigen Erschließungskonzept und einem Grünkonzept insbesondere Aussagen zur Bebauungsstruktur, zur Anbindung an die angrenzenden (über-)regionalen Verkehrswege (aktuell: B 9 und K 25; zukünftig: B 9 und B 293 mit der dann realisierten neuen Rheinbrücke) und zur harmonischen Einbindung in die Landschaft enthalten (insbesondere zum Auwald am Wörther Altrhein).
Um die Realisierung planungsrechtlich vorzubereiten, ist parallel außerdem die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wörth am Rhein („FNP II“ von 2006) erforderlich, da sich der vorgesehene Gebietscharakter des geplanten Bebauungsplans nicht aus dem Flächennutzungsplan der Stadt ableiten lässt. Der Bebauungsplan soll den Namen „Am Oberwald II“ erhalten.
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Größe des Plangebiets/ Geltungsbereichs: ca. 45 ha
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Es ist eine losweise und stufenweise Vergabe vorgesehen:
Los 1 Bauleitplanung
Städtebaulicher Rahmenplan als Grundlage für den Bebauungsplan „Am Oberwald II“,
Bebauungsplan (§ 8 BauGB) gem. § 21 HOAI,
parallel Änderung Teilbereich Flächennutzungsplan (§ 5 i. V .m. § 8 Abs. 3 BauGB) gem. § 20 HOAI
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Los 1: Stufe 1 umfasst den städtebaulichen Rahmenplan, Leistungsphase (LPH) 1 Bebauungsplan, Leistungsphase (LPH) 1 Änderung des FNP;
Stufe 2 umfasst LPH 2-3 Bebauungsplan, LPH 2-3 Änderung des FNP;
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Detaillierte Leistungsbeschreibungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) siehe Anlagen (Aufgabenbeschreibung, Los 01 Leistungsverzeichnis).
In Stufe 1 bzw. LPH 1 soll nochmals überprüft und dargelegt werden, welche Leistungsbausteine zur Erstellung des Bebauungsplans erforderlich sind. Optional können zusätzliche Leistungen beauftragt werden. Nur die erforderlichen Leistungen werden beauftragt.
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Zeitraum der Ausführung:
Das Projekt beginnt unmittelbar nach Auftragsvergabe 2023 und soll zügig durchgeführt werden.
Stufe 1 soll möglichst in einem Zeitrahmen von weniger als 16 Monaten bearbeitet werden.
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Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
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Los 1 Bauleitplanung
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 10 Punkte;
2 Personen = 5 Punkte.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Bauleitplanung jeweils:
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Los 1 - 2.1 Wertungskriterium 1
Erfahrungen Erstellung Bebauungsplan für eine Maßnahme mit vergleichbarer Leistung und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche, Leistungsphase 1-3;
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Los 1 - 2.2 Wertungskriterium 2
Erfahrungen Erstellung oder Änderung Flächennutzungsplan für eine Maßnahme mit vergleichbarer Leistung und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche, Leistungsphase 1-3;
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Los 1 - 2.3 Wertungskriterium 3
Erfahrungen Erstellung Rahmenplanung für eine Maßnahme mit vergleichbarer Leistung und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche;
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Wichtung je Wertungskriterium für Büro/Unternehmen und Projektleitung Bauleitplanung jeweils 15 v.H.
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Wertung je Wertungskriterium 2.1 -2.3:
A)
≥ 2 Referenzen = 5 Punkte;
= 1 Referenz = 3 P.
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B)
45 ha und mehr: 10 Punkte;
ab 5 ha: 5 Punkte;
Zwischenwerte werden linear interpoliert. Bei Einreichung mehrerer Referenzen geht der Mittelwert in die Wertung ein.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Wertungskriterium addiert.
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Insgesamt Los 1 max. 100 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Wörth am Rhein
Der Auftrag umfasst die vorbereitenden Planungen (Rahmenplan, FNP-Änderung inkl. Leistungen der Umweltplanung) und die Erstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Oberwald II“ in Wörth am Rhein.
Beschreibung siehe Los 1 Bauleitplanung, II.2.4);
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Größe des Plangebiets/ Geltungsbereichs: ca. 45 ha
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Es ist eine losweise und stufenweise Vergabe vorgesehen:
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Los 2 Umweltplanung
Grünordnungsplan gemäß § 11 BNatSchG i. V. m. LNatSchG Rheinland-Pfalz gem. § 29 HOAI
sowie Umweltbericht im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans,
parallel Änderung des Landschaftsplans gem. § 25 HOAI
(naturschutzfachlicher Beitrag) sowie Umweltbericht im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans,
FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG i. V. m. § 36 BNatSchG, LNatSchG RLP) einschl.
Natura-2000-Vorprüfung gemäß § 31 ff BNatSchG
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (§44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG) einschl.
Artenschutzprüfung
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Los 2: Stufe 1 umfasst LPH 1-2 Grünordnungsplan und LPH 1-2 Änderung Landschaftsplan,
Vorbereitung/Grundlagenermittlung Umweltberichte, FFH-Vorprüfung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Stufe 2 umfasst LPH 3-4 Grünordnungsplan und LPH 3-4 Änderung Landschaftsplan
Endfassung Umweltberichte, FFH-Vorprüfung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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Detaillierte Leistungsbeschreibungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) siehe Anlagen (Aufgabenbeschreibung, Los 02 Leistungsverzeichnis).
In Stufe 1 bzw. LPH 1 soll nochmals überprüft und dargelegt werden, welche Leistungsbausteine zur Erstellung des Bebauungsplans erforderlich sind. Optional können zusätzliche Leistungen beauftragt werden. Nur die erforderlichen Leistungen werden beauftragt.
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Zeitraum der Ausführung:
Das Projekt beginnt unmittelbar nach Auftragsvergabe 2023 und soll zügig durchgeführt werden.
Stufe 1 soll möglichst in einem Zeitrahmen von weniger als 16 Monaten bearbeitet werden.
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Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
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Los 2 Umweltplanung
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 10 Punkte;
2 Personen = 5 Punkte.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Umweltplanung jeweils:
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Los 2 - 2.1 Wertungskriterium 1
Erfahrungen Erstellung Grünordnungsplan für eine Maßnahme mit vergleichbarer Leistung und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche, Leistungsphase 1-4;
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Los 2 - 2.2 Wertungskriterium 2
Erfahrungen Erstellung oder Änderung Landschaftsplan für eine Maßnahme mit vergleichbarer Leistung und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche, Leistungsphase 1-4;
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Los 2 - 2.3 Wertungskriterium 3
Erfahrungen Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für eine Maßnahme mit vergleichbarer Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche;
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Wichtung je Wertungskriterium für Büro/Unternehmern und Projektleitung Umweltplanung jeweils 15 v.H.
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Wertung je Wertungskriterium 2.1 - 2.3:
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A)
≥ 2 Referenzen = 5 Punkte;
= 1 Referenz = 3 P.
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B)
45 ha und mehr: 10 Punkte;
ab 5 ha: 5 Punkte;
Zwischenwerte werden linear interpoliert. Bei Einreichung mehrerer Referenzen geht der Mittelwert in die Wertung ein.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Wertungskriterium addiert.
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Insgesamt Los 2 max. 100 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VgV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Bauleitplanung (Los 1) und die Projektleitung Umweltplanung (Los 2), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung Bauleitplanung und die Projektleitung Umweltplanung müssen eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
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Die Referenzen dürfen nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt der Abschluss der Referenzprojekte muss 2018 oder später erfolgt sein.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Bei Bewerbung für Los Bauleitplanung ist für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Bauleitplanung mindestens je 1 Referenz je Wertungskriterium, bei Bewerbung für Los 2 Umweltplanung ist für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Umweltplanung mindestens je 1 Referenz je Wertungskriterium – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss bei Bewerbung für Los 1 Bauleitplanung mindestens 2 im entspechenden Bereich betragen, bei Bewerbung für Los 2 Umweltplanung mindestens 2 im entspechenden Bereich betragen.
Berufsbezeichnung „Stadtplaner” und/oder „Landschaftsarchitekt” und/oder „Ingenieur” und/oder „Master” und/oder „Bachelor” oder vergleichbarer Hochschulabschluss. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in zu benennen, welche/r gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht.
- Projektbesprechungen finden online oder in Wörth am Rhein statt.
- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
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Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.