Wirtschaftsprüfungen Landeskrankenhaus (AöR) Referenznummer der Bekanntmachung: Z.23-0162
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 261/3029-1777
Fax: +49 261/29141-1500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüfungen Landeskrankenhaus (AöR)
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landeskrankenhauses (Anstalt des öffentlichen Rechts) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 des Landeskrankenhauses (AöR) und seiner Einrichtungen sowie der Tochtergesellschaft conMedico MVZ gGmbH unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 ff. nach §§ 316ff. HGB zu vergeben. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Landeskrankenhaus (Anstalt des öffentlichen Rechts) Aktienstraße 52 56626 Andernach, Rheinhessen-Fachklinik Alzey Dautenheimer Landstraße 66 55232 Alzey
Der jährliche Prüfumfang umfasst neben der Prüfung der Jahresabschlüsse auch:
- die Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG;
- die Prüfung der Einnahmen aus dem Ausgleichsfond gemäß den Vorgaben des § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG;
- die Prüfung der Zuschläge nach § 4 Abs. 11 KHEntG (Hygienezuschlag);
- die Prüfung des Berichtes zur Umsetzung des Public Corporate Gouvernance Kodex (PCGK) der Landesregierung und
- die Prüfung und Bestätigung der von der Geschäftsführung vorgelegten Spartenrechnung des Maßregelvollzugs der Rheinhessen-Fachklinik Alzey und der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach.
Die Vertragsgrundlaufzeit beträgt ein (1) Jahr.
Die konkrete Beauftragung zur Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgt jährlich durch den Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich automatisch mit der Bestellung des Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber (i.d.R. jeweils im Juni nach der Aufsichtsratssitzung für das Folgejahr) um ein (1) weiteres Jahr.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf (5) Jahre.
Zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen genannten Prüfungen kann der Auftraggeber auch weitere Prüfungsleistungen zu den in Teil B - Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensätzen optional beauftragen.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Prüfungsleistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Prüfungsleistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die optionalen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulationsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stundenzahl pro Jahr" abzunehmen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
d) Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen.
e) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b), c) und d) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden entsprechend den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44 b Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht und über die folgende Mindestdeckungssumme je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
Vermögensschäden mindestens 4.000.000,00 EUR je Schadensfall
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten / Wirtschaftsprüfer und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen (Teil A - Referenzen):
Mindestens eine (1) Referenz muss im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung im Gesundheitswesen, mit einem Gesamtjahresumsatz (gemäß Anlage 2 der KHBV (Nr. 1-8)) von über 200 Mio. EUR erbracht worden sein.
- Mindestanforderung an die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Teil A - Unternehmensdarstellung):
Durchschnittlich mindestens 4 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2022.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Mit dem Angebot muss der Bieter das vorgesehene Prüfungsteam (Prüfungsmitglieder) im Vorfeld namentlich benennen und in einer Übersicht darstellen. Hieraus muss die Qualifikation des vorgesehenen Prüfungsteams hervorgehen. Der Bieter und spätere Auftragnehmer hat den Auftrag durch den in Teil B - Mitarbeiterprofil des Prüfungsleiters namentlich benannten Prüfungsleiter auszuführen. Der Prüfungsleiter muss mindestens über eine der folgenden Qualifikationen verfügen: Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1EYKUC54
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9494-511
Fax: +49 651/9494-179
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/