Leben und Wohnen in der Dorfmitte Niederwerth Referenznummer der Bekanntmachung: 20230914
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 20
Ort: Niederwerth
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ortsbürgermeister Horst Klöckner
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niederwerth.de
Postanschrift: Bahnhofstraße 22
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Dominik Bauer
E-Mail:
Telefon: +49 63136245-27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leben und Wohnen in der Dorfmitte Niederwerth
Im Hinblick auf den demografischen Wandel stellen generationsübergreifende Wohnmodelle einen bedeutenden Ansatz dar, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und den Austausch der Generationen untereinander zu fördern.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Niederwerth in den Jahren 2015 bis 2017 mehrere
(zusammenhängende) Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.800 m² in der Ortsmitte erworben, die darauf befindlichen Gebäude bereits zurückgebaut und möchte diese nun durch einen Investor wohnbaulich sowie sozial entwickeln.
Hochstraße 56179 Niederwerth
Im Hinblick auf den demografischen Wandel stellen generationsübergreifende Wohnmodelle einen bedeutenden Ansatz dar, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und den Austausch der Generationen untereinander zu fördern.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Niederwerth in den Jahren 2015 bis 2017 mehrere
(zusammenhängende) Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.800 m² in der Ortsmitte erworben, die darauf befindlichen Gebäude bereits zurückgebaut und möchte diese nun durch einen Investor wohnbaulich sowie sozial entwickeln. Hierzu sollen interessierte Investoren ein überzeugendes Konzept nach den im Exposé dargelegten Maßstäben einreichen.
Die Grundidee bei dem vorliegenden Projekt lautet "Zusammen - statt jeder alleine". Beobachtungen zeigen, dass traditionelle Familienformen, wie sie früher die Regel waren, einen immer geringeren Anteil an den Lebensformen der Bevölkerung einnehmen. Dies kann je nach Alter und Lebensverhältnis der betreffenden Personen eine schwierige Versorgungssituation hervorrufen, da Menschen oftmals auf sich allein gestellt sind. Prognosen einer immer älter werdenden Gesellschaft erfordern somit hier Handlungsbedarf. Bei dem geplanten Wohnmodell soll es sich jedoch nicht ausschließlich um altersgerechtes Wohnen handeln. Im Vordergrund steht das Zusammenleben verschiedener Generationen auf einem Grundstück und somit in wohnlicher Nähe. Dabei bleiben dennoch alle für sich in einer eigenen Wohnung, bilden aber eine nachbarschaftliche Gemeinschaft, durch die Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung gefördert werden sollen. Durch dieses Miteinander sollen gegenseitige Fürsorge und Mithilfe entstehen. Es soll ein Beziehungsnetz geschaffen werden, das viele Generationen vereint und jeder Einzelne durch diesen Verbund profitiert.
Die ältere Generation möchte in der Regel in ihrem letzten Lebensabschnitt nicht mehr ihre Heimat und ihre gewohnte Umgebung verlassen. Gerade auch Gespräche mit Niederwerther Bürgern zeigen, wie stark der Wille ist, auf der Insel bleiben zu können und nicht letztendlich aus gesundheitlichen Gründen oder mangelnder Unterstützung umziehen zu müssen. Aus diesem Grund möchte die Ortsgemeinde Niederwerth diesen Bürgern eine Möglichkeit bieten, diesen Wunsch Realität werden zu lassen. Auch für die Bewohner, die aufgrund fortschreitender Pflegebedürftigkeit mehr Unterstützung brauchen soll mit Hilfe der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ein Verbleib in ihrem vertrauten Umfeld ermöglicht werden.
Neben der älteren Generation sollen ergänzend auch junge Menschen, Familien, Paare und gerade auch Alleinerziehende die Möglichkeit bekommen hier zu leben und von dieser Gemeinschaft zu profitieren. Es
soll ein Zusammenleben entstehen ähnlich der früheren traditionellen Familienform die Geselligkeit und Unterstützung neu definiert. Ein Modell, das auch in der Zukunft nicht an Attraktivität verliert, da es sich an den Menschen und ihren Bedürfnissen orientiert und so Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen, unabhängig vom Alter und unter Betrachtung jedes Einzelnen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in einer Gemeinschaft ermöglicht.
Zusätzlich unterstützt werden soll es durch Räumlichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die Platz für Veranstaltungen sowie Vereinsaktivitäten bieten sollen. Dies erhält und fördert die Kontakt-möglichkeit zu
den Bürgern von Niederwerth außerhalb der Gemeinschaft und stellt sicher, dass der starke Verbund der Gemeinde im Gesamten nicht verloren geht. Somit wird einer "Inselbildung" auf der Insel entgegenwirkt und die Zugehörigkeit als Teil der Gemeinde bleibt erhalten. Diese Räumlichkeiten sollen vom Investor errichtet und an die Ortsgemeinde vermietet werden.
Hierbei basiert das Zusammenleben ausschließlich auf Freiwilligkeit und es bestehen keine Vorga-ben oder Regeln für einen "Leistungsaustausch" unter den Bewohnern.
Darüber hinaus bietet diese Neugestaltung des Geländes eine Aufwertung des Ortskerns und durch die Schaffung von Wohnungen für Familien, Singles und Paare die Möglichkeit einer Entvölkerung des Dorfkerns entgegenzuwirken.
Die Gemeinde Niederwerth beabsichtigt insofern, das betreffende Areal im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens an einen Bauträger / Investor zu veräußern, welcher das Vorhaben entsprechend seines siegreichen Konzeptes realisiert, den Betrieb der Pflegeeinrichtung sichert und in ein Vertragsverhältnis mit der Gemeinde Niederwerth, zur Nutzung von Räumlichkeiten für den Bereich "Begegnungsstätte / Gemeindezentrum" durch die Gemeinde, eintritt.
Ziel ist es, verschiedene Wohnmodelle für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen kombiniert mit Räumlichkeiten auch für die öffentliche Nutzung (Verein, Seniorentreff, etc. betrieben durch die Gemeinde Niederwerth) zu realisieren. Dahingehend ist grundsätzlich folgende Aufteilung geplant:
- Pflegewohnen als Wohn-Pflege-Gemeinschaftseinrichtung mit ambulanter Pflege gem. § 5 LWTG
- Schaffung von hochwertiger Wohnbebauung für verschiedene Zielgruppen
- Schaffung einer sozialen Begegnungsstätte im Gemeindezentrum
Die Laufzeit des Vertrages stellt den Zeitraum der Erfüllung der Bauverpflichtung dar. Verlängerungen des Vertrages sind Gegenstand von Verhandlungen.
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl von vier Teilnehmern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden anhand folgender Kriterien nebst Gewichtung:
- Nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Projektentwicklung - Bewertung 0 - 5 Punkte
Die Bewertung der Referenzleistung erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, Investitionsvolumen, realisierte Wohneinheiten, Auftreten als Bestandshalter und Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung. Die Referenzen sollen möglichst generationenübergreifende Wohnmodelle abbilden. Werden die vorgelegten Referenzen insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Es werden nur ganze Punkte vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus einem Beruf- und Handelsregister
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gem. Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bekannt sind.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung -oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
zu 2.: Zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 5.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 5.000.000,00 für Sach-, Vermögens und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 5.000.000,00 Personenschäden sowie EUR 5.000.000,00 für Sach-, Vermögens und sonstige Schäden erreichen.
1. Nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Projektentwicklung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX627L
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 ABs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union