Beschaffung von Nutzungsrechten P&I LogaHR

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Postfach 13 52
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6731/486-170
Fax: +49 6731/486-299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Nutzungsrechten P&I LogaHR

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um die Beschaffung von Nutzungsrechten für die cloudbasierte Personalsoftwarelösung LOGA HR bei dem Softwarehersteller P&I AG sowie Erbringung von Pflege- und Supportleistungen sowie weiterer Dienstleistungen in Bezug auf LOGA HR.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

P&I Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vergabestelle nutzt aktuell die on-premise-Variante der Personalsoftware LOGA HR der Firma Personal & Informatik AG (P&I). Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen zur Transition und Nutzung der cloudbasierten Software P&I LogaHR auf Basis eines Betriebs in der private cloud im Rechenzentrum der P&I AG in Wiesbaden sowie Erbringung von Pflege- und Supportleistungen gegen eine Bereitstellungsgebühr. Zudem werden Leistungen zur kundenindividuellen Einrichtung und Beratungs- sowie Schulungsleistungen vereinbart.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der „Tag der Zuschlagsentscheidung“ ist systemseitig vorgegeben und tatsächlich der Tag der Vergabeentscheidung. Der Zuschlag wird erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
  • Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:

Die Nutzung der on-premise-Variante ist unwirtschaftlich und organisatorisch für die Vergabestelle nicht mehr umsetzbar. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels ist unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen eine Umstellung auf eine SaaS in der private Cloud der P&I erforderlich.

Der Bedarf der Vergabestelle ist durch das Erfordernis der Minimierung technischer und juristischer Risiken in datenschutzrechtlicher Sicht und einer Minimierung des technischen und organisatorischen Aufwands bei der Vergabestelle charakterisiert. Erforderlich ist eine weitgehende Automatisierung von Prüfroutinen, da eine manuelle Prüfung aufgrund der personellen Ressourcen für die Vergabestelle nicht leistbar ist. Aufgrund der hohen Anforderungen des Sozialdatenschutzes und des Datenschutzrechts müssen Risiken, die aus der Softwarenutzung entstehen können, minimiert werden. Daher benötigt die Vergabestelle den Betrieb einer in sich geschlossenen Gesamtlösung in einer abgesicherten private Cloud, die den jeweils geltenden Cybersicherheitsstandards genügt.

Die Anforderungen können nur durch die Software P&I LOGA HR der P&I umgesetzt werden.

Zum einen stellt die P&I AG als einziger Anbieter der Software zur Vervollständigung und zur Überprüfung der kundenspezifischen Parametrierung Expertensysteme zur Einsichtnahme und zum Download bereit.

Zum anderen ist die P&I AG der einzige Marktteilnehmer, der eine in sich geschlossene Personalsoftwarelösung in einer Private Cloud in einer entsprechend gesicherten Umgebung betreibt. Schnittstellen zu weiteren Softwarelösungen mit den daraus entstehenden Risiken können so vermieden werden.

Somit ist nur der Hersteller P&I AG in der Lage, den Bedarf der Vergabestelle zu decken.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: P&I Personal Informatik AG
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 800 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der „Tag der Zuschlagsentscheidung“ ist systemseitig vorgegeben und tatsächlich der Tag der Vergabeentscheidung. Der Zuschlag wird erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Postfach 13 20
Ort: Trier
Postleitzahl: 54203
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) | § 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023

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