Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1017EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Industriestrasse 3
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Werner Sautter
E-Mail:
Telefon: +49 6215052883
Fax: +49 6215052890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.twl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme)
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) im Stadtgebiet Ludwigshafen im Jahr 2024
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) im Stadtgebiet Ludwigshafen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsbekanntmachung wird mit der Möglichkeit der losweisen Vergabe neu veröffentlicht.
Bereits eingereicht - der Link zur Vergabeplattform behält seine Gültigkeit.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17. Februar 2015, BGBl I vom 23.02.2016, S. 203
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
-§134: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
-§160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de