Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasserver- u. Abwasserentsorgung K 131 in der OG Ayl
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 2
Ort: Kell am See
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54427
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6581/81-171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarburg-kell.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasserver- u. Abwasserentsorgung K 131 in der OG Ayl
Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserentsorgung im Zuge des Kreisstraßenausbaus der Biebelhausener Straße, K 131 in der Ortsgemeinde Ayl
Der Landkreis Trier-Saarburg beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt in Ayl, Biebelhausen, und plant derzeit die Ausbaumaßnahme. Parallel dazu sind die erforderlichen Maßnahmen der Verbandsgemeindewerke Saarburg – Kell an den öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen zu planen. Die erforderliche Planung umfasst im wesentliche folgende Hauptleistungen:
Wasserversorgung: ca. 1.500 Meter Wasserleitung, 69 Grundstücksanschlüsse
Abwasserbeseitigung: ca. 1.500 Meter Mischwasserkanal, 69 Grundstücksanschlüsse
54441 Ayl, Biebelhausener Straße, K 131
Gegenstand der Beauftragung sind folgende Ingenieurleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) in Anlehnung an die HOAI 2021:
- Bereich Wasserversorgung
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke -Wasserversorgung- nach Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI 2021.
Grundleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke LPH 1 - 3 und 5 – 9.
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten beträgt für den Bereich Trinkwasserversorgung ca. 697.500 € (netto).
Wir sehen das Vorhaben der Trinkwasserversorgung in der Honorarzone II gemäß §§ 5, 6 HOAI mit geringen Planungsanforderungen.
- Bereich Abwasserbeseitigung
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke -Abwasserbeseitigung- nach Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI 2021.
Grundleistungen Leistungsbild Ingenieurbauwerke: LPH 1 - 3 und 5 – 9.
Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten beträgt für den Bereich Abwasserentsorgung ca. 1.545.000 € (netto).
Wir sehen das Vorhaben der Abwasserbeseitigung in der Honorarzone III gemäß §§ 5, 6 HOAI mit geringen Planungsanforderungen.
- Besondere Leistungen
Gemäß Anlagen 2, 3 und 4 des Ingenieurvertrages.
Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen entsprechend den Ausführungen im Ingenieurvertrag. Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 besteht grundsätzlich nicht:
Stufe 1: LPH 1 – 3, Stufe 2: LPH 5 – 9
Für den Fall, dass eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl nach dem nachstehendem Auswahlkriterium objektiv erfolgen. Sollten mehr als drei Bewerber die gleiche Höchstpunktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Referenzen:
Mindestens 1, höchstens 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen vor dem 01.01.2023) im Bereich der Ingenieurbauwerke. Erfüllung der Leistungsphasen 1 bis 8 in vergleichbarer Größenordnung. Die Maßnahme umfasst die nachfolgenden Bereiche:
- Trinkwasserversorgung – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Wasserversorgung §§ 41 ff. HOAI
- Abwasserentsorgung – Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke – Abwasserentsorgung §§ 41 ff. HOAI
Bewertung:
- Leitungslängen je Referenz in Meterangabe, getrennt nach Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, hierbei noch mit der Angabe um System es sich handelte z. B. Mischsystem, Trennsystem (Erreichbare Punktzahl: 10 Punkte, je nach Länge, maximal 50 Punkte)
- Anzahl Grundstücksanschlüsse je Referenz (Je mehr Grundstücksanschlüsse desto
höher ist die Bewertung, maximale Punkte: 50
- Erbrachte Leistungsphasen je Referenz. Die Leistungsphase 9 wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. (0-10 Punkte. Je mehr Leistungsphasen erbracht wurden desto höher ist die Bewertung, maximale Punkte: 50)
Die folgenden projektbezogenen Angaben sind zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Ausbaufläche
• Anzahl Grundstücksanschlüsse
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Baukosten
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen u. Leistungszeiträumen
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzprojekte entweder von der Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der anbietenden Bietergemeinschaft erbracht worden sein.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1-3 und die Leistungsstufe 2 die Leistungsphasen 5-9. Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe besteht kein Rechtsanspruch.
Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaft, Kommanditgesellschaft) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht. Anlage Nr. ____
Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 VgV, Eigenerklärung (Anlage E) Anlage E
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013 sowie der Planvorlageberechtigung gem. § 103 LWG Rheinland-Pfalz.
Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen. Anlage Nr. ____
Erklärung, dass Ausschlussgründe i.S.v. § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. (Eigenerklärung siehe Anlage E) Anlage E
Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
Scientology-Schutzerklärung (Eigenerklärung siehe Anlage E) Anlage E
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden je Schadensfall i.H.v. 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 1,0 Mio. EUR.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssummen vorzulegen.
Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird.
Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Projektteam). Das Projektteam muss mindestens aus 2 Ingenieuren bestehen. Es ist sicherzustellen, dass der Ingenieur die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
Angabe des Projektteams: Anzahl, Name, Qualifikation
Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation Anlage Nr. ____
Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen bzgl. vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren (abgeschlossen vor dem 01.01.2023) im Bereich der Ingenieurbauwerke gem. § 41, HOAI. Erläuterungen hierzu in Anlage C Auswahlkriterien Stufe 1
(Bitte nutzen Sie zur Angabe der Referenzen Anlage F)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU Richtlinie 2013/55/EU vom 28. Dezember 2013 sowie der Planvorlageberechtigung gem. § 103 LWG Rheinland-Pfalz.
Ausländische Bewerber/Bieter müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über
Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden.
Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform und verschlüsselt über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/ Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Gemäß §160 GWB hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.